Merkblätter

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Niederschlag - Empfehlung für Betreiber von Niederschlagsstationen

In der Bundesrepublik Deutschland werden Niederschlagsmessungen im Auftrag zahlreicher Betreiber von Meßnetzen mit unterschiedlicher Zielsetzung durchgeführt. Die Nutzung verschiedener Meßgeräte und Meßmethoden führt dazu, daß die gewonnenen Meßdaten nicht immer miteinander vergleichbar sind. Außerdem führen mangelnde Abstimmungen zwischen den Betreibern teilweise zu überflüssigen Meßnetzverdichtungen oder zu Gebieten mit räumlichen Lücken im gesamten Meßnetz. Um hier Abhilfe zu schaffen und um eine Vereinheitlichung zu erreichen, wurde im Rahmen eines Arbeitskreises "Niederschlagsmeßstellennetze", in dem Vertreter der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), des Deutschen Wetterdienstes (DWD), des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) und der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (ATV) mitgewirkt haben, ein Konzept für ein einheitliches "Regelwerk Niederschlag" entwickelt. Nachdem hierzu bereits die "Anweisung für den Beobachter an Niederschlagsstationen - ABAN 89" (ATV, DVWK, DWD, LAWA, 1989) und die Richtlinie "Niederschlag-Verzeichnis der Niederschlagsstationen" (ATV, DVWK, DWD, LAWA, 1993) erarbeitet wurden, wird nun von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des DVWK, der LAWA, des DWD und der ATV die "Empfehlung für Betreiber von Niederschlagsstationen" vorgelegt. Sie bildet die Basis für die Konzeption und den Betrieb einheitlicher Meßnetze und zeigt Einsatzmöglichkeiten standardisierter Niederschlagsmeßgeräte. Zusammen mit der ABAN 89 sind damit einheitliche Grundsätze für die Datengewinnung festgelegt, die eine ausreichende Datenqualität gewährleisten und gleichzeitig Voraussetzungen für den Austausch vergleichbarer Daten schaffen. Derzeit werden in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6500 Niederschlagsstationen betrieben. Mit etwa 4500 Niederschlagsstationen besitzt der DWD das größte flächendeckende Niederschlags-Meßnetz. Die übrigen Meßstellen verteilen sich auf eine Vielzahl unterschiedlicher Betreiber (z. B. Bundesländer, Kommunen, wasserwirtschaftliche Verbände), die für die Wahrnehmung ihrer speziellen Aufgaben entweder nur über einzelne Niederschlagsstationen verfügen oder in Ergänzung zum DWD teilweise umfangreiche eigene Niederschlags-Meßnetze eingerichtet haben. Das nationale Standard- bzw. Referenzmeßgerät ist der Niederschlagsmesser nach Hellmann. Allen Niederschlagsmessungen liegt das gleiche Prinzip zugrunde: Erfassung des gefallenen, abgelagerten bzw. abgesetzten Niederschlags für bestimmte Zeitspannen.

Stand: 1994

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Arbeitsblatt ATV-A 126. Dezember 1993. Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlusswerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten

Mit Einführung des Anhangs 1 der "Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer" wurden die Kläranlagengrößenklassen neu gestaffelt und die jeweils zugehörigen Mindestanforderungen erneut verschärft. Die Arbeitsblätter ATV-A 126 und ATV-A 131 mußten deshalb überarbeitet und neu gegeneinander abgegrenzt werden. So wurde die Geltungsbereichsgrenze zwischen diesen beiden Arbeitsblättern von bisher 10000 auf 5000 Einwohnerwerte zurückgenommen. Der ATV-Fachausschuß 2.6 hat das Arbeitsblatt ATV-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen ab 5000 Einwohnerwerten" im Hinblick auf gezielte Stickstoff- und Phosphorentfernung grundlegend neu bearbeitet; die Neufassung dieses Arbeitsblattes wurde im Februar 1991 veröffentlicht. Die hiermit vorgelegte Neufassung des Arbeitsblattes ATV-A 126 "Grundsätze für Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlußwerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten" berücksichtigt vor allem die gegenüber dem Geltungsbereich von ATV-A 131 unterschiedlichen Mindestanforderungen für Anlagen der Ausbaugröße < 5000 EW und das sich daraus ergebende verfahrenstechnische Konzept.

Stand: 12 / 1993

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Betrachtungen zur (n-1)-Bedingung an Wehren

Die (n-1)-Bedingung besagt, daß Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, daß der Bemessungshochwasserabfluß durch das Wehr auch bei Ausfall eines Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauzieles schadlos für die Stauanlagen abgeführt werden kann. Das vorliegenden Merkblatt gibt Hinweise für die praxisgerechte Auslegung der (n-1)-Bedingung. Es wird gezeigt, daß diese Forderung sowohl dem planmäßigen Revisionsfall als auch der Störfall gerecht werden muß. Kritische Situationen entstehen erst, wenn gleichzeitig mit dem revisionsbedingten Ausfall eines Wehrfeldes ein Störfall an einem anderen auftritt und zusätzlich ein Hochwasserereignis stattfindet, das größer ist als die verbleibenden Felder vermögen. Deshalb wird eine zusätzliche, weitergehende Überprüfung unter Einbeziehung des im Freibord enthaltenen Sicherheitszuschlages empfohlen. Außerdem werden die große Bedeutung redunanter Systeme herausgestellt und das unterschiedliche Öffnungsrisiko der verschiedenen Verschlußarten bewertet. Für bisher problemlos arbeitende ältere Wehre, die der (n-1)-Bedingung nicht genügen, wird ein alternativer Nachweis, die sog. (n-a)-Bedingungen, auf der Grundlage anlagespezifischer Ausfallwerte vorgeschlagen. Weitere Vorschläge betreffen die Dimensionierung eines Wehres für die Bemessungshochwasserabfluß hinausgehende Abflüsse sowie ein Ausfallkriterium für Wehre mit sehr vielen Feldern. (-y-)

Stand: 1990

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Merkblatt ATV-M 755, August 1988. Ermittlung des Wirkungsgrades von Kläranlagen

Die Ermittlung des Wirkungsgrades von kommunalen und industriellen Kläranlagen ist wegen der Schwankungen in Zu- und Ablauf sowie der Verweilzeit des Abwassers in den Anlagen mit Schwierigkeiten verbunden. Mit Hilfe des Wirkungsgrades können Verfahrensprozesse und Teile davon auf ihre Leistungsfähigkeit hin bewertet werden. Dies gilt auch in gewissem Umfang für die Abwasserreinigung, wo über den Wirkungsgrad - die tatsächliche der vorgesehenen, garantierten oder geforderten Reinigungsleistung gegenübergestellt, - Verfahrensschritte, Teilprozesse, Sicherheit des Ergebnisses und die Wirtschaftlichkeit des Abwasserreinigungsprozesses bei einzelnen Kläranlagen dokumentiert und eventuell optimiert, - einer Vielzahl von Versuchs- oder bereits bestehenden Anlagen die Bewertungsgrundlage für die Auswahl des Abwasserreinigungsverfahrens und die Bemessung einer neuen Kläranlage ermittelt, - aufgrund von Verwaltungsvorschriften nach § 7a WHG Mindestanforderungen festgelegt, - schließlich eine Orientierung im Hinblick auf klassifizierende Begriffe, z.B. "allgemein anerkannte Regeln der Technik", "Stand der Technik" und "Stand von Wissenschaft und Technik" gefunden werden können. Es ist erforderlich, zu einer vereinheitlichten Definition des Wirkungsgrades und zu allgemein gültigen und anerkannten Regeln bei seiner Bestimmung zu kommen, weil nur so Beurteilungen von Anlagen, Verfahren und Verfahrensschritten und vergleichende Aussagen untereinander möglich sind. Der Wirkungsgrad ist immer in Zusammenhang mit der vorgegebenen Aufgabenstellung zu sehen. Hierzu müssen insbesondere: - die Bezugspunkte und der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung, - die Art und Dauer der Probenahme, - die Verfahren der Probenbehandlung und -analyse sowie - die Auswertung der Meßergebnisse nach einheitlichen Methoden vereinbart werden, wobei die Besonderheiten der Anlagenkonzeptionen und Unterschiede der abwassertechnischen Randbedingungen (bei kommunalem Abwasser Tages-, Wochen-Ganglinien, Witterungseinflüsse, relativ hohe Gleichartigkeit; bei industriellem Abwasser Produktionsabhängigkeit, Anfall oftmals ohne besondere Zeitcharakteristik, Misch- und Ausgleichsprozesse, oftmals ungleichartige Zusammensetzung) von Bedeutung sein können. Die Ermittlung von Wirkungsgraden für die Elimination von Inhaltsstoffen ist bei Abwasseranlagen nur für solche Stoffe sinnvoll, für deren Elimination die Anlage ausgelegt ist. Insbesondere sind bei umweltrelevanten Stoffen nicht vorgesehene Verfrachtungen in andere Umweltmedien besonders zu beachten und zu bewerten, wie z.B. das Strippen von leichtflüchtigen Lösungsmitteln in einer biologischen Reinigungsstufe. Von besonderer Wichtigkeit ist es, zu berücksichtigen, wie - interne Kreisläufe beim Reinigungsverfahren und gegebenenfalls im industriellen Bereich dezentrale Maßnahmen zu beurteilen sind, - Störungen im Kläranlagenbetrieb bewertet werden sollen und - von einem tatsächlichen Wirkungsgrad einer teilausgelasteten Kläranlage auf den Wirkung

Stand: 08 / 1988

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