Brandschutz Arten und baulicher Brandschutz
Der Brandschutz ist mittlerweile zum festen Bestandteil des Planungsprozesses im Hochbau geworden. Damit zählt er zu den Grundleistungen, die durch den Architekten zu erbringen sind. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich ausführlich mit diesem wichtigen Aspekt der Gebäudeplanung zu befassen. Durch das richtige Konzept, konstruktive und flankierende Maßnahmen soll in erster Linie ein vorbeugender Brandschutz gewährleistet werden. Ziel ist also die Vermeidung von Bränden.
In den Landesbauordnungen wird vom Gesetzgeber der Brandschutz definiert als die Summe aller »Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen«. Auch hier wird deutlich, welch hoher Stellenwert der Vorbeugung eingeräumt wird. Gleichzeitig bildet er auch die erste Obergruppe der Arten des Brandschutzes.
Vorbeugender Brandschutz
Alle Maßnahmen der Prävention fallen unter diese Hauptkategorie, die sich wiederum in drei Teilbereiche untergliedert:
Baulicher Brandschutz
Der durch die Konzeption des Gebäudes wesentlich beeinflusste bauliche Brandschutz bildet die Basis der brandtechnischen Sicherheit eines Gebäudes. Folgende Aspekte gehören zum baulichen Brandschutz:
- Die Auswahl der einzelnen Baustoffe und Ihr Brandverhalten.
- Das Verhalten gesamter Bauteile im Brandfall.
- Die korrekte Planung von Flucht- und Rettungswegen.
- Die Vermeidung der Ausweitung von Bränden durch Brandabschnitte.
- Die Vermeidung der Ausweitung von Rauchgasen durch Rauchabschnitte.
- Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser durch Hydranten / Schläuche.
- Der vorschriftsmäßige Einbau von Sprinkleranlagen.
- Die Integration von Aktionsflächen für die Feuerwehr.
Dem Brandschutz im Baudenkmal kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Hierbei sind vor allem Fachwerkhäuser im Fokus.
Anlagentechnischer Brandschutz
Teilweise überschneidet sich der bauliche mit dem anlagentechnischen Brandschutz, bei dem es um die Projektierung und Kalkulation ausreichender Installationen zur Brandbekämpfung geht. Beim rein baulichen Brandschutz liegt der Fokus auf der Vermeidung von Bränden durch geeignete Materialien und die schnelle Evakuierung des Gebäudes. Unter dem anlagentechnischen Brandschutz ist dagegen die Integration von brandbekämpfenden technischen Einrichtungen zu verstehen. In der Fachliteratur werden einige Elemente teils zum baulichen, teils zum anlagentechnischen Brandschutz gezählt. Daher wiederholen sich hier einige Punkte.
Der anlagentechnische Brandschutz untergliedert sich in zwei Unterkategorien:
Brandschutz durch technische Anlagen und Einrichtungen:
- Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser durch Hydranten / Schläuche.
- Der vorschriftsmäßige Einbau von Sprinkleranlagen.
- Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232.
- Brandschotts bei Durchdringungen in Brandwänden und -decken.
- Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung:
- Schutz der komplexen Gebäudetechnik vor Bränden.
- Rauchansaugsysteme in abgehängten Decken oder Montage-Fußböden.
- Sensoren und Kameras in EDV-Räumen.
Organisatorischer Brandschutz
Neben der technischen Ausstattung spielt im Notfall auch die Organisation der Alarmierung und Evakuierung eine tragende Rolle im Brandschutz. Dazu gehören:
- Ernennung von Brandschutzbeauftragten.
- Korrekte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen nach DIN 23601.
- Normgerechte Erstellung von Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen.
- Betriebliche Schulung im Umgang mit Alarm- und Löscheinrichtungen.
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlagen nach DIN 14675.
Abwehrender Brandschutz
Mit diesem bezeichnet man alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung im Notfall, also wenn bereits ein Brand ausgebrochen ist. Auf diese Maßnahmen haben allerdings Planer und Hausbesitzer keinen Einfluss. Sie fallen unter die jeweiligen Verordnungen der Feuerwehren der einzelnen Bundesländer.
Baulicher Brandschutz
Aus den vorhergehenden Einteilungen ist klargeworden, welch hohe Bedeutung dem vorbeugenden, baulichen Brandschutz zukommt. Mit dem richtigen Brandschutzkonzept lässt sich bereits bei der Planung ein sicheres Gebäude projektieren. Die gründliche Planung und Auswahl seiner Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und der verwendeten Baumaterialien entscheiden darüber, wie hoch das Brandrisiko in jedem Bauwerk ist, sei es ein Einfamilienhaus, ein Bürogebäude oder ein großes, öffentliches Projekt wie beispielsweise eine Versammlungsstätte.
Fehler, die im Brandschutzkonzept gemacht werden, haben gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit des Bauwerks und seiner Benutzer. Zum Beispiel kann ein leicht entflammbarer Isolationsstoff in einer abgehängten Decke eines Flughafens zu verheerenden Brandkatastrophen wie dem Großbrand im Düsseldorfer Flughafen im Jahre 1996 kommen. Der Wiederaufbau kostete rund 500 Millionen Euro, von denen ca. 30% in den Brandschutz flossen. Das beweist, welch hoher Stellenwert dem Brandschutz heutzutage beigemessen wird.
Die Wahl schwer entflammbarer Baustoffe gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines effektiven baulichen Brandschutzes. Die DIN 4102 Teil 1 definiert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Dabei wird der zu prüfende Baustoff im Brandschacht eine definierte Zeit lang beflammt und der Zerstörungsgrad gemessen. Anschließend erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Baustoffklasse. Man unterscheidet zwei Gruppen:
- Klasse A (A1, A2) feuerfest
- Klasse B
- B1 nicht leicht entflammbar
- B2 brennbar
- B3 leichtentzündlich
Die Begriffe »Baustoffklassen« und »Brandschutzklassen« werden übrigens beide benutzt und haben die gleiche Bedeutung.
Aber nicht nur die einzelnen Materialien, auch ihr Zusammenspiel in Bauteilen beeinflusst die Resistenz gegen Brände. Man spricht in diesem Zusammenhang von Feuerwiderstandsklassen und sie beschreiben die Dauer, bis die Tragfähigkeit eines Bauteils versagt. Bauteile sind zum Beispiel Wände, Stützen, Decken, Türen und Tragbalken. Auch die Feuerwiderstandsklassen werden in der DIN 4102 definiert, und zwar in Teil 2. Die jeweilige Feuerwiderstandsklasse bezeichnet die minimale Widerstandsdauer in Minuten:
- F 30
- F 60
- F 90
- F 120
- F 180
Noch genauer definiert die neuere europäische Norm DIN EN 13501-2 die Feuerwiderstandsklassen. Sie umfasst Widerstandsdauern von 15 bis 240 Minuten und schließt die jeweilige Funktion des Bauteils innerhalb des Gebäudes mit in die Bezeichnung ein.
Gesetzliche Vorgaben beim Brandschutz
Es sind mehrere gesetzliche Organe und Institutionen, welche die Normen und Vorschriften für den Brandschutz definieren. Darunter fallen DIN-Normen, regionale und überregionale Baubehörden, Berufsgenossenschaften, die Feuerwehren und Versicherungen.
DIN-Normen
Von überregionaler Bedeutung sind die deutschen DIN-Normen. Sie stellen bundesweit einheitliche Vorschriften für baurechtlich relevante Bereiche sicher. Zu den wichtigsten im Bereich Brandschutz gehören u.a.:
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
- DIN 4844 Grafische Symbole, Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen
- DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
- DIN 14489 Sprinkleranlagen
- DIN 14675 Brandmeldeanlagen
- DIN 18232 Rauchabzugsanlagen
- DIN 23601 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
Bundesweite Gesetze
Weitere brandschutzrechtlich relevante Verordnungen, die bundesweiten Geltungsbereich haben, sind u.a.:
- Musterbauordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Verordnung über Gefahrstoffe
- Richtlinie für den Industriebau
Baubehörden
Die Bauordnungen obliegen dagegen der Hoheit der Bundesländer. Daher kann es abweichende Bauvorschriften zum Beispiel für ein vergleichbares Gebäude in Hamburg oder München geben.
Berufsgenossenschaften
Die jeweiligen Berufsgenossenschaften haben umfangreiche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit in brand- und explosionsgefährdeten Umgebungen erlassen. Diese kommen allerdings hauptsächlich im industriellen Bereich für Mitarbeiter von Unternehmen zur Anwendung.
Versicherungen
Zusätzlich haben Sachversicherer die AFB (Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen) und ASF (Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen) erarbeitet. Die Versicherungsnehmer müssen bei Nichteinhaltung der privatrechtlichen Vereinbarungen mit erheblichen Zuschlägen bzw. Leistungsausschlüssen rechnen.
Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis
Der bereits oben genannte schwere Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen im Jahre 1996 war einer der Hauptgründe, wenn nicht der Auslöser, für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte. Die wesentlichen Vorgaben sind in der Musterbauordnung enthalten und greifen bei Neu- wie Bestandsbauten. Da es bei der Begrifflichkeit oft zu Verwechslungen kommt, soll hier der genaue Unterschied erklärt werden.
Brandschutzkonzept
Bei der Planung eines neuen Gebäudes oder eines Umbaus muss eine komplette Brandschutzplanung erarbeitet werden. Diese umfasst alle in den vorherigen Absätzen aufgeführten Komponenten zum Brandschutz, also dem vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept muss im Allgemeinen nur bei größeren oder gewerblich genutzten Bauprojekten wie zum Beispiel Hochhäusern, öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden ab 400 Quadratmetern oder Gaststätten vorgelegt werden. Ausgenommen sind in der Regel kleinere Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser oder landwirtschaftliche Gebäude.
Brandschutznachweis
Anschließend muss vom Planer ein Brandschutzplan als Grundriss erstellt werden, in dem alle für den Brandschutz relevanten Details visualisiert werden. Beispielsweise müssen Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Brandschutztüren, Feuerlöscher und Sprinkleranlagen deutlich eingetragen werden. Dieser Plan dient dem Brandschutznachweis gegenüber der zuständigen Baubehörde.
Fazit zum Brandschutz
Dem Brandschutz kommt bei der heutigen Gebäudeplanung eine wesentliche Bedeutung zu. Durch die Auswahl der richtigen Baustoffe, die strikte Einhaltung der brandschutzrechtlichen Normen und ein sorgfältiges Brandschutzkonzept lassen sich die meisten Risiken für das Entstehen eines Gebäudebrands minimieren. Flankierende Konzepte zum organisatorischen und abwehrenden Brandschutz helfen, im Notfall eine schnelle vollständige Evakuierung zu gewährleisten und Sachschäden zu begrenzen.