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Schäden durch mangelhaften Brandschutz

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Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden an brandschutztechnischen Maßnahmen können im Brandfall verheerende Folgen haben und sehr schnell zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in den Landesbauordnungen der Bundesländer generelle Brandschutzanforderungen an Gebäude geregelt. Damit sollen die wesentlichen Aspekte des Brandschutzes, die Verhinderung einer Brandausbreitung, das Vorhalten von Rettungswegen sowie das Ermöglichen von Löscharbeiten sowohl in der Planungsphase als auch insbesondere bei der Ausführung berücksichtigt werden. Bei Bestandsgebäuden gelten darüber hinaus zusätzliche Anforderungen.Die Autoren erläutern, was bei der Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen falsch gemacht werden kann. Nach einer ausführlichen Beschreibung der Grundlagen des Brandschutzes, der maßgeblichen Regelwerke und der wichtigsten brandschutztechnischen Anforderungen an Gebäude werden typische Mängel bei brandschutztechnischen Maßnahmen in der Planung, der Ausführung und im Betrieb beschrieben. Anhand ausgewählter Brandschadensfälle werden die notwendigen Schritte beim Aufspüren und Bewältigen brandschutztechnischer Mangelzustände erläutert und geeignete Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes aufgezeigt. Hierfür werden umfangreiche Checklisten zur Verfügung gestellt, die den Planer bzw. den Sachverständigen dabei unterstützen, den Zustand oder das Fehlen vorhandener Brandschutzmaßnahmen zu bewerten, die notwendigen Maßnahmen einer Mängelbeseitigung zu ermitteln oder sich nach einem Schadensfall mit dessen Folgen auseinanderzusetzen.

Gerd Geburtig, Ingo Schlegel

42,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fire protection in the existing building and for architectural monuments according to WTA II: basic evaluation / analysis-phase

Merkblatt

Fire protection in the existing building and for architectural monuments according to WTA II: basic evaluation / analysis-phase

The decisive difference between the planning of a new building, for which a consensus must be found between the functional and design ideas of the client and the design author and the corresponding legal and technical requirements, and the planning of an existing building is that the existing building (possibly a listed building) itself is added to and possibly contradicts the aforementioned aspects. This applies to fire protection issues as well as to object planning and other specialised planning. An intensive analytical examination of the existing building, both in terms of construction technology and building law, as a basis for all considerations and planning, is therefore necessary at an early stage. Even before this, the reason for the requested (fire protection) planning must be determined. In contrast to new construction projects, where the reason is usually always the initial construction of a building, planning for existing buildings can have many reasons. As a result, the initial situation can be complex. This guideline, therefore, compiles the most important parameters of the basic evaluation for fire protection planning in existing buildings and monuments, looks at different initial situations and the fire protection planning services required in each case, and names the most important aspects of the archival analysis of the existing building as well as the inventory and assessment of the existing building. Furthermore, the special planning service of the fire protection hazard analysis is considered. Zur deutschen Fassung
35,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fire protection in the existing building and for architectural monuments according to WTA III: fire protection planning

Merkblatt

Fire protection in the existing building and for architectural monuments according to WTA III: fire protection planning

On the basis of WTA guidelines 11-1 and 11-2, this guideline provides information with reference to the fire protection planning phases for an appropriate approach to fire protection planning for existing buildings and historical monuments. Fire protection planning enables the conversion or continued use of existing buildings, in addition to the conservation of so-called grey energy, that is the generation of waste in the construction industry is avoided and the amount of primary energy to be expended for constructing new buildings is avoided. The compatibility of fire protection planning with existing buildings thus plays a special role, because it enables resources to be conserved in the building sector by means of substance-preserving preventive fire protection and comprehensive preservation of the existing building components. The requirements specific to existing buildings are described on the basis of the usual service phases in fire protection planning. In the case of listed buildings, sufficient consideration must be given to the legal requirements for listed buildings during fire protection planning. In this respect, it is important to preserve the components of a building, which must necessarily be preserved authentically, as far as possible without adding any ingredients, on the basis of a monument preservation objective. In the case of changes of use, additional aspects of the assessment of the either continued or interrupted protection of existing buildings must be taken into account. Zur deutschen Fassung
30,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung

Merkblatt

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA III: Brandschutzplanung

Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
20,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase

Merkblatt

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA II: Grundlagenermittlung / Analyse-Phase

Der entscheidende Unterschied zwischen der Planung eines Neubaus, für den zwischen den funktionalen und gestalterischen Vorstellungen des Auftraggebers und des Entwurfsverfassers sowie den entsprechenden rechtlichen und technischen Anforderungen ein Konsens zu finden ist, und der Planung im Bestand ist, dass das Bestandsgebäude (ggf. ein Baudenkmal) selbst hinzukommt und ggf. zu den vorgenannten Aspekten im Widerspruch steht. Dies trifft auf brandschutztechnische Belange genauso zu, wie für die Objektplanung und andere Fachplanungen. Eine intensive analytische Beschäftigung mit dem Bestand, bautechnisch und baurechtlich, ist als Grundlage für sämtliche Überlegungen und Planungen frühzeitig erforderlich. Bereits davor ist zu ermitteln, was der Anlass für eine angefragte (Brandschutz-) Planung ist. Im Gegensatz zu Neubauvorhaben, bei denen der Anlass in der Regel immer die erstmalige Errichtung einer baulichen Anlage ist, kann eine Planung im Bestand viele Anlässe und Gründe haben. Demzufolge komplex kann sich die Ausgangslage darstellen. Dieses Merkblatt stellt daher die wichtigsten Parameter der Grundlagenermittlung für eine Brandschutzplanung im Bestand und bei Baudenkmalen zusammen, betrachtet unterschiedliche Ausgangssituationen sowie die jeweils davon ausgehende erforderliche brandschutztechnische Planungsleistung und benennt die wichtigsten Aspekte der archivalischen Bestandsanalyse sowie der Bestandserfassung und -beurteilung. Des Weiteren wird die besondere Planungsleistung der brandschutztechnischen Gefahrenanalyse betrachtet.
25,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
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Bauphysik

Brandschutz Arten und baulicher Brandschutz

Der Brandschutz ist mittlerweile zum festen Bestandteil des Planungsprozesses im Hochbau geworden. Damit zählt er zu den Grundleistungen, die durch den Architekten zu erbringen sind. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich ausführlich mit diesem wichtigen Aspekt der Gebäudeplanung zu befassen. Durch das richtige Konzept, konstruktive und flankierende Maßnahmen soll in erster Linie ein vorbeugender Brandschutz gewährleistet werden. Ziel ist also die Vermeidung von Bränden.

In den Landesbauordnungen wird vom Gesetzgeber der Brandschutz definiert als die Summe aller »Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen«. Auch hier wird deutlich, welch hoher Stellenwert der Vorbeugung eingeräumt wird. Gleichzeitig bildet er auch die erste Obergruppe der Arten des Brandschutzes.
 

Vorbeugender Brandschutz

Alle Maßnahmen der Prävention fallen unter diese Hauptkategorie, die sich wiederum in drei Teilbereiche untergliedert:

Baulicher Brandschutz

Der durch die Konzeption des Gebäudes wesentlich beeinflusste bauliche Brandschutz bildet die Basis der brandtechnischen Sicherheit eines Gebäudes. Folgende Aspekte gehören zum baulichen Brandschutz:

  • Die Auswahl der einzelnen Baustoffe und Ihr Brandverhalten.
  • Das Verhalten gesamter Bauteile im Brandfall.
  • Die korrekte Planung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Die Vermeidung der Ausweitung von Bränden durch Brandabschnitte.
  • Die Vermeidung der Ausweitung von Rauchgasen durch Rauchabschnitte.
  • Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser durch Hydranten / Schläuche.
  • Der vorschriftsmäßige Einbau von Sprinkleranlagen.
  • Die Integration von Aktionsflächen für die Feuerwehr.

Dem Brandschutz im Baudenkmal kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Hierbei sind vor allem Fachwerkhäuser im Fokus.

Anlagentechnischer Brandschutz

Teilweise überschneidet sich der bauliche mit dem anlagentechnischen Brandschutz, bei dem es um die Projektierung und Kalkulation ausreichender Installationen zur Brandbekämpfung geht. Beim rein baulichen Brandschutz liegt der Fokus auf der Vermeidung von Bränden durch geeignete Materialien und die schnelle Evakuierung des Gebäudes. Unter dem anlagentechnischen Brandschutz ist dagegen die Integration von brandbekämpfenden technischen Einrichtungen zu verstehen. In der Fachliteratur werden einige Elemente teils zum baulichen, teils zum anlagentechnischen Brandschutz gezählt. Daher wiederholen sich hier einige Punkte.

Der anlagentechnische Brandschutz untergliedert sich in zwei Unterkategorien:

Brandschutz durch technische Anlagen und Einrichtungen:

  • Die ausreichende Versorgung mit Löschwasser durch Hydranten / Schläuche.
  • Der vorschriftsmäßige Einbau von Sprinkleranlagen.
  • Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232.
  • Brandschotts bei Durchdringungen in Brandwänden und -decken.
  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.

Brandschutz in der technischen Gebäudeausrüstung:

  • Schutz der komplexen Gebäudetechnik vor Bränden.
  • Rauchansaugsysteme in abgehängten Decken oder Montage-Fußböden.
  • Sensoren und Kameras in EDV-Räumen.

Organisatorischer Brandschutz

Neben der technischen Ausstattung spielt im Notfall auch die Organisation der Alarmierung und Evakuierung eine tragende Rolle im Brandschutz. Dazu gehören:

  • Ernennung von Brandschutzbeauftragten.
  • Korrekte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen nach DIN 23601.
  • Normgerechte Erstellung von Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen.
  • Betriebliche Schulung im Umgang mit Alarm- und Löscheinrichtungen.
  • Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlagen nach DIN 14675.

Abwehrender Brandschutz

Mit diesem bezeichnet man alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung im Notfall, also wenn bereits ein Brand ausgebrochen ist. Auf diese Maßnahmen haben allerdings Planer und Hausbesitzer keinen Einfluss. Sie fallen unter die jeweiligen Verordnungen der Feuerwehren der einzelnen Bundesländer.

Baulicher Brandschutz

Aus den vorhergehenden Einteilungen ist klargeworden, welch hohe Bedeutung dem vorbeugenden, baulichen Brandschutz zukommt. Mit dem richtigen Brandschutzkonzept lässt sich bereits bei der Planung ein sicheres Gebäude projektieren. Die gründliche Planung und Auswahl seiner Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und der verwendeten Baumaterialien entscheiden darüber, wie hoch das Brandrisiko in jedem Bauwerk ist, sei es ein Einfamilienhaus, ein Bürogebäude oder ein großes, öffentliches Projekt wie beispielsweise eine Versammlungsstätte.

Fehler, die im Brandschutzkonzept gemacht werden, haben gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit des Bauwerks und seiner Benutzer. Zum Beispiel kann ein leicht entflammbarer Isolationsstoff in einer abgehängten Decke eines Flughafens zu verheerenden Brandkatastrophen wie dem Großbrand im Düsseldorfer Flughafen im Jahre 1996 kommen. Der Wiederaufbau kostete rund 500 Millionen Euro, von denen ca. 30% in den Brandschutz flossen. Das beweist, welch hoher Stellenwert dem Brandschutz heutzutage beigemessen wird.

Die Wahl schwer entflammbarer Baustoffe gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines effektiven baulichen Brandschutzes. Die DIN 4102 Teil 1 definiert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Dabei wird der zu prüfende Baustoff im Brandschacht eine definierte Zeit lang beflammt und der Zerstörungsgrad gemessen. Anschließend erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Baustoffklasse. Man unterscheidet zwei Gruppen:

  • Klasse A (A1, A2) feuerfest
  • Klasse B
     
    • B1 nicht leicht entflammbar
    • B2 brennbar
    • B3 leichtentzündlich

Die Begriffe »Baustoffklassen« und »Brandschutzklassen« werden übrigens beide benutzt und haben die gleiche Bedeutung.

Aber nicht nur die einzelnen Materialien, auch ihr Zusammenspiel in Bauteilen beeinflusst die Resistenz gegen Brände. Man spricht in diesem Zusammenhang von Feuerwiderstandsklassen und sie beschreiben die Dauer, bis die Tragfähigkeit eines Bauteils versagt. Bauteile sind zum Beispiel Wände, Stützen, Decken, Türen und Tragbalken. Auch die Feuerwiderstandsklassen werden in der DIN 4102 definiert, und zwar in Teil 2. Die jeweilige Feuerwiderstandsklasse bezeichnet die minimale Widerstandsdauer in Minuten:

  • F 30
  • F 60
  • F 90
  • F 120
  • F 180

Noch genauer definiert die neuere europäische Norm DIN EN 13501-2 die Feuerwiderstandsklassen. Sie umfasst Widerstandsdauern von 15 bis 240 Minuten und schließt die jeweilige Funktion des Bauteils innerhalb des Gebäudes mit in die Bezeichnung ein.
 

Gesetzliche Vorgaben beim Brandschutz

Es sind mehrere gesetzliche Organe und Institutionen, welche die Normen und Vorschriften für den Brandschutz definieren. Darunter fallen DIN-Normen, regionale und überregionale Baubehörden, Berufsgenossenschaften, die Feuerwehren und Versicherungen.

DIN-Normen

Von überregionaler Bedeutung sind die deutschen DIN-Normen. Sie stellen bundesweit einheitliche Vorschriften für baurechtlich relevante Bereiche sicher. Zu den wichtigsten im Bereich Brandschutz gehören u.a.:

  • DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
  • DIN 4844 Grafische Symbole, Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen
  • DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • DIN 14489 Sprinkleranlagen
  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen
  • DIN 18232 Rauchabzugsanlagen
  • DIN 23601 Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen

Bundesweite Gesetze

Weitere brandschutzrechtlich relevante Verordnungen, die bundesweiten Geltungsbereich haben, sind u.a.:

  • Musterbauordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Verordnung über Gefahrstoffe
  • Richtlinie für den Industriebau

Baubehörden

Die Bauordnungen obliegen dagegen der Hoheit der Bundesländer. Daher kann es abweichende Bauvorschriften zum Beispiel für ein vergleichbares Gebäude in Hamburg oder München geben.

Berufsgenossenschaften

Die jeweiligen Berufsgenossenschaften haben umfangreiche Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit in brand- und explosionsgefährdeten Umgebungen erlassen. Diese kommen allerdings hauptsächlich im industriellen Bereich für Mitarbeiter von Unternehmen zur Anwendung.

Versicherungen

Zusätzlich haben Sachversicherer die AFB (Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen) und ASF (Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen) erarbeitet. Die Versicherungsnehmer müssen bei Nichteinhaltung der privatrechtlichen Vereinbarungen mit erheblichen Zuschlägen bzw. Leistungsausschlüssen rechnen.
 

Brandschutzkonzept vs. Brandschutznachweis

Der bereits oben genannte schwere Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen im Jahre 1996 war einer der Hauptgründe, wenn nicht der Auslöser, für die Einführung genehmigungspflichtiger Brandschutzkonzepte. Die wesentlichen Vorgaben sind in der Musterbauordnung enthalten und greifen bei Neu- wie Bestandsbauten. Da es bei der Begrifflichkeit oft zu Verwechslungen kommt, soll hier der genaue Unterschied erklärt werden.

Brandschutzkonzept

Bei der Planung eines neuen Gebäudes oder eines Umbaus muss eine komplette Brandschutzplanung erarbeitet werden. Diese umfasst alle in den vorherigen Absätzen aufgeführten Komponenten zum Brandschutz, also dem vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept muss im Allgemeinen nur bei größeren oder gewerblich genutzten Bauprojekten wie zum Beispiel Hochhäusern, öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden ab 400 Quadratmetern oder Gaststätten vorgelegt werden. Ausgenommen sind in der Regel kleinere Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser oder landwirtschaftliche Gebäude.

Brandschutznachweis

Anschließend muss vom Planer ein Brandschutzplan als Grundriss erstellt werden, in dem alle für den Brandschutz relevanten Details visualisiert werden. Beispielsweise müssen Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Brandschutztüren, Feuerlöscher und Sprinkleranlagen deutlich eingetragen werden. Dieser Plan dient dem Brandschutznachweis gegenüber der zuständigen Baubehörde.
 

Fazit zum Brandschutz

Dem Brandschutz kommt bei der heutigen Gebäudeplanung eine wesentliche Bedeutung zu. Durch die Auswahl der richtigen Baustoffe, die strikte Einhaltung der brandschutzrechtlichen Normen und ein sorgfältiges Brandschutzkonzept lassen sich die meisten Risiken für das Entstehen eines Gebäudebrands minimieren. Flankierende Konzepte zum organisatorischen und abwehrenden Brandschutz helfen, im Notfall eine schnelle vollständige Evakuierung zu gewährleisten und Sachschäden zu begrenzen.