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Kritische Schnittstellen bei Eigenleistungen

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Kritische Schnittstellen bei Eigenleistungen

Vielen privaten Bauherren wäre die Finanzierung von Wohneigentum ohne Eigenleistung gar nicht möglich. Die Ausführung von Bauarbeiten durch Laien ist allerdings oft problematisch. Fehlendes Fachwissen verursacht nicht nur Schäden am ausgeführten Gewerk, sondern häufig auch an angrenzenden Gewerken. Werden mangelhafte Arbeiten vom Bauherrn ausgeführt, können Architekten und Bauunternehmer haftbar gemacht werden, obwohl die Arbeiten vom Bauvertrag ausgenommen waren.Grundlage der Forschungsarbeit ist eine Umfrage unter Architekten und Sachverständigen, die folgende Schadensschwerpunkte zur Schnittstellenproblematik zwischen Eigen- und Fremdleistung ergab: Innenausbau, Dachgeschossausbau, Anschluss von Außenanlagen an das Gebäude, Kellerausbau. Als unproblematisch für die Ausführung in Eigenleistung wurden folgende Bereiche herausgearbeitet: Bei Ausbau und Gestaltung der Innenräume und des Dachgeschosses eignen sich das Verlegen von Bodenbelägen und die Bearbeitung der Wandoberflächen zur Ausführung in Eigenleistung.Die Eigenleistungen im Bereich von Außenanlagen sollten sich auf die Gestaltung der Grünflächen beschränken und mit einem Abstand von etwa 30 cm vor der Gebäudeaußenwand enden. Beim Teilausbau des Kellers als Aufenthaltsraum (z.B. Gästezimmer) sollten zur Vermeidung von Schäden als Wärmedämmung und Bodenbeläge feuchtigkeitsunempfindliche Materialien verwendet werden. Wird der Wärmeschutz von einer innen liegenden Dämmung erbracht, sollte der Planer den Bauherrn auf die zu vermeidenden Wärmebrücken entlang der Fensterleibungen oder zwischen Außen- und Innenwänden bzw. Decken hinweisen, da ansonsten die Gefahr der Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besteht.

Rainer Oswald, Silke Sous, Ruth Abel, Matthias Zöller, Johannes Kottjé

22,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Bauschadensfibel für den privaten Bauherrn und Hauskäufer

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Bauschadensfibel für den privaten Bauherrn und Hauskäufer

Die Immobilien, zu denen dieser Leitfaden berät, sind neue Eigenheime, nicht sanierte Villen, Fertighäuser mit modernem Wohnkomfort, Häuser und Eigentumswohnungen jeglichen Baualters. Sie wurden durch Kauf erworben oder mit eigenem Planen und Bauen errichtet. Käufern wie auch Bauherrn steht der Leitfaden ratgebend zur Seite stehen, wenn Baumängel und -schäden an den Nerven zerren. Der Käufer einer Immobilie erfährt, welche baulichen Details vor dem Kauf und vor allem beim Vertragsabschluss Aufmerksamkeit verlangen und wie man sich verhalten sollte, wenn nach dem Kauf Bauschäden auftreten. Dem Bauherrn werden Hinweise gegeben, wie er vor Baubeginn, während der Bauzeit und nach der Fertigstellung des Gebäudes schadensverhindernd wirken kann und wer zu konsultieren ist, wenn Mängel oder Schäden zu befürchten sind. Der Leitfaden behandelt typische Schäden im Dach- und Kellerbereich, an Außenwänden, Dachterrassen und Innenbauteilen. Es werden Möglichkeiten einer sinnvollen Schadensbeseitigung erläutert. Von großer Wichtigkeit beim Verhindern von Mängeln und Schäden ist die richtige Gebäudepflege. Deshalb ist der Wartung ein gesondertes Kapitel gewidmet. Beim Beheben von Schäden unterscheidet der Leitfaden zwischen Instandsetzung und Nachbesserung. Hier geht er den Fragen nach; Wann soll nachgebessert werden? Welche Möglichkeiten gibt es? Wer darf nachbessern? Bevor begründete Ansprüche auf Beseitigung von Baumängeln und -schäden erhoben werden, ist mit Hilfe von Experten zu klären, ob bautechnische oder juristische Bereiche tangiert sind. Beide Fachgebiete behandelt der Leitfaden so detailliert, dass Käufer und Bauherrn sich auf das Gespräch mit den Fachleuten gut vorbereiten können. Dazu werden das Kaufrecht und Werkvertragsrecht, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erläutert. Schließlich gibt der Leitfaden Tips zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Rainer Oswald, Ruth Abel, Volker Schnapauff

4,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs

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ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs

Mit der ZTV-Wegebau Ausgabe 2013 konnte erstmals das Ziel erreicht werden, die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus in einem Regelwerk darzustellen und damit als allgemein anerkannte Regeln der Technik abzubilden. Dies war besonders wichtig, da diese Bauweisen zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden. Die ZTV-Wegebau fasst ihren Geltungsbereich allerdings weiter als die ATV DIN 18318, weil der gesamte Oberbau abgebildet wird. Außerdem ist die ZTV-Wegebau so ausformuliert, dass sie im Rahmen von Ausschreibungen im Sinne der VOB/B vereinbart werden kann. Gleichzeitig können aber auch von Unternehmen selbst verfasste Planungen und Angebote zur Vertragsgrundlage gemacht werden. Neben den keramischen Platten ist mit der Aufnahme des Modifizierten Micro-Deval-Koeffizienten eine weitere Anforderung an die Bettungsstoffe gestellt worden. Weiterhin sind nun für alle Belagsarten Regelungen zum Gleit-/Rutschwiderstand bzw. zur Rutschhemmung enthalten. Für die Ausbildung von Bewegungsfugen konnten in einem informativen Anhang erste konkrete Hinweise gegeben werden. Mit dieser ZTV-Wegebau Ausgabe 2022 werden die bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus erneut weiterentwickelt und in einem Regelwerk kompakt dargestellt. Für die Anwendung der keramischen Beläge werden zudem ganz neue und ergänzende Anforderungen bestimmt.
39,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

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Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

Mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Ausgabe der Publikation „Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern“ im Januar 2018, reagiert die FLL- Arbeitsgruppe „Bauverträge“ auf das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Neben den vielen neuen Regelungen sticht das sogenannte Anordnungsrecht des Auftraggebers hervor, weil es einzigartig ist, dass eine Vertragspartei einseitig einen Vertrag ändern kann. Gleichwohl bildet genau dieses aber die Realität des Bauens viel besser ab, als es das bisherige Werkvertragsrecht konnte. Auch wenn es nun ein Anordnungsrecht gibt, steht das Kooperationsgebot der Vertragspartner im Vordergrund; daher gibt es eine Wartezeit von 30 Tagen, in der sich die Parteien, so wie bei jedem anderen Werkvertrag auch, auf den geänderten Vertrag einigen sollen. Auch dieses Mal hat der Arbeitskreis versucht, praxisgerechte Regelungen zu finden, die den Interessenausgleich sicherstellen, juristisch einwandfrei sind aber den Praktiker nicht überfordern. Im Ergebnis wird hier ein neuer Mustervertrag zur Verwendung gegenüber Verbrauchern nach BGB unter Einbeziehung des Bauvertragsrechts des § 650a bis § 650h vorgelegt, damit notwendige und praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und Ausführungsunternehmen des Landschaftsbaus getroffen werden können. Der Musterbauvertrag besteht aus dem 32-seitigen Erläuterungsteil, dem vierseitigen Bauvertragsformular und einem Muster der wichtigen Widerrufsbelehrung inklusive Muster eines Widerrufformulars.
31,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten