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ift-Richtlinie FE-07/2, September 2024. Hochwasserbeständige Abschlüsse - Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden. Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung

Klimaveränderungen, Flussbegradigungen und Flächenversiegelungen, also das Bedecken des Bodens durch Bauwerke des Menschen, aber auch die zunehmenden Extremwetterlagen (Starkregen) werden als Ursachen eines steigenden Hochwasserrisikos gesehen. Eine wesentliche Möglichkeit, Schäden durch Überschwemmungen an der Gebäudetechnik oder -ausstattung zu reduzieren oder zu vermeiden, ist der Widerstand der Gebäudehülle mit ihren Abschlüssen (d.h. Fenster, Türen, Tore oder Rollläden) gegen stehendes Wasser. Dabei ist auch eine gegen anstehendes Wasser dichte Anbindung dieser Abschlüsse an den Baukörper erforderlich. Wo hochwasserdichte oder -beständige Abschlüsse zum Einsatz kommen sollen, sind diese mit definierten Anforderungen auszuwählen und die Bauteile daraufhin zu prüfen. Das ift Rosenheim hat mit dieser Richtlinie Anforderungen an hochwasserbeständige Fenster, Türen, Tore und Rollläden festgelegt sowie ein Prüfverfahren entwickelt. Bei der Erstellung dieser Richtlinie wurde neben der absoluten Wasserdichtheit auch ein begrenzter Wassereintritt berücksichtigt, der im Schadensfall durch geeignete Maßnahmen bewältigt werden kann. Nicht berücksichtigt werden in dieser Richtlinie mögliche Schäden durch die Strömung übertretender fließender Gewässer, wie auch von dynamischen Anprallasten durch darin schwimmender Gegenstände (Bäume, Mülltonnen etc.). Es sei darauf hingewiesen, dass neben den hochwasserbeständigen Abschlüssen auch eine geeignete Auslegung des restlichen Gebäudes erforderlich ist, um eine Hochwasserbeständigkeit zu bewirken. Dies betrifft nicht nur die Druckfestigkeit und Wasserbeständigkeit der Wände, sondern auch die Dichtigkeit von Hausanschlüssen. Es ist aber auch die Gesamtlage des Gebäudes zu berücksichtigen, wenn diese z.B. in ehemaligen Flusstälern bei entsprechenden Wasserständen durch dichte Keller ("weiße Wanne") insgesamt "aufschwimmen" können, was ggf. größere Gebäudeschäden bewirken kann als ein reiner Wasserschaden. Anmerkung: Bei Überschwemmungen können auch Heizöl, Abwässer oder andere Verunreinigungen in das Flutwasser gelangen; sofern dieses in die Hohlräume von Abschlüssen gelangt, kann es erforderlich werden, diese aus hygienischen Gründen nach dem Zurückgehen der Überschwemmung auszutauschen. Dies stellt kein Versagen der Bauteile dar.

Stand: 09 / 2024

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ift-Guideline VE-17engl/2, September 2024. Product characteristics and test methods for verifying the usability of spacer systems in the edge-sealing of insulating glass units

Spacers for use in insulating glass unit (IGU) are divided into different product groups in the European standard EN 1279-1, for some of which rules have been laid down in European standardisation regarding their interchangeability (category A and category B). In the working group "warme Kante" of the Bundesverband Flachglas (Federal Flat Glass Association), to which many well-known manufacturers of spacers in Europe belong, test methods were defined for categories A to E to ensure the permanently consistent quality of the products. These test methods are described in the guideline VE-17/2. They are based on round robin tests and other already existing and proven guidelines. The data sheets of the Bundesverband Flachglas (Federal Flat Glass Association) for specifying Psi values for windows and facades are also based on this quality standard. The spacer systems not covered by category designation are hardly found in the European market and were therefore not processed. Spacer hollow profiles, not fully metallic, are classified in EN 1279-1, Clause 3, in terms of metallic content with the following definition: 3.18 hollow metallic spacer Hollow spacer, painted or not, where at least 1/4 of the inner sealant adhesion height r and all of the contact surface with outer sealant shall be metallic adhesion surface 3.24 Metallic adhesion surface Spacer adhesion surface made of rolled or extruded aluminium, galvanised steel, stainless steel, without organic surface treatment As the definition in the standard does not clearly describe all products, the following explanation has been added: Category B and C are rigid spacer hollow profiles which, unlike fully metal spacers made of aluminum, steel or stainless steel (category A), also contain non-metallic materials. Categories B and C differ in the contact surface between the spacer and one or both sealants. For category B, the adhesion surface is metallic according to definition 3.24 above; for category C, the adhesion surface is non-metallic. Additionally defined are the flexible spacer systems according to EN 1279-1, which are divided into category D, hot-applied polymers with a non-metallic adhesion surface (3.21), and category E, prefabricated polymers with a metallic or non-metallic adhesion surface (3.22). Spacer bars with adhesion surfaces that do not meet the definition in 3.24 are not covered by the interchangeability rules of EN 1279-1:2018. The aim of this guideline is to describe test methods that represent the usability of the products in the edge-sealing of insulating glass units. In order to also enable interchangeability of categories other than A and B in the future, Chapter 4 of the guideline proposes performance characteristics that allow evaluation in terms of usability and durability.

Stand: 09 / 2024

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ift-Richtlinie VE-17/2, September 2024. Produktkenndaten und Prüfverfahren für den Nachweis der Verwendbarkeit von Abstandhaltersystemen im Isolierglas-Randverbund

Abstandhalter für den Einsatz in Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) werden in der europäischen Norm EN 1279-1 in verschiedene Produktgruppen unterteilt, für die in der europäischen Normung teilweise Regeln hinsichtlich ihrer Austauschbarkeit festgelegt wurden (Kategorie A und Kategorie B). Im Arbeitskreis "Warme Kante" des Bundesverbands Flachglas (BF), dem viele namhafte Hersteller von Abstandhaltern in Europa angehören, wurden für die Kategorien A bis E Prüfverfahren festgelegt, die die dauerhaft gleichbleibende Qualität der Produkte sicherstellen sollen. Diese Prüfverfahren sind in der Richtlinie VE-17/2 beschrieben. Sie basieren auf Rundversuchen und anderen bereits bestehenden und bewährten Richtlinien. Auch die Datenblätter des Bundesverband Flachglas (BF) zur Angabe der Psi-Werte für Fenster und Fassaden basieren auf diesem Qualitätsstandard. Die nicht mit einer Kategoriebezeichnung bedachten Abstandhaltersysteme sind im europäischen Markt kaum vorzufinden und wurden daher nicht bearbeitet. Abstandhalter-Hohlprofile, nicht voll metallen, werden in der EN 1279-1, Kapitel 3, hinsichtlich des metallenen Anteils mit folgenden Definitionen klassifiziert: 3.18 metallener Hohlprofil Abstandhalter Hohlprofil-Abstandhalter mit oder ohne Lackierung, bei dem mindestens 1/4 der Hafthöhe r des Primärdichtstoffes und die gesamte mit dem Sekundärdichtstoff in Kontakt stehende Oberfläche eine metallene Haftfläche sein muss (siehe 3.24) 3.24 metallene Haftfläche Haftfläche des Abstandhalters aus gewalztem oder extrudiertem Aluminium, verzinktem Stahl, nichtrostendem Stahl, ohne organische Oberflächenbehandlung Da die Definition in der Norm nicht alle Produkte klar beschreibt, wurde folgende Erläuterung zusätzlich aufgenommen: Bei Kategorie B und C handelt es sich um starre Abstandhalter-Hohlprofile, die im Gegensatz zu vollmetallenen Abstandhaltern aus Aluminium, Stahl oder Edelstahl (Kategorie A) auch nichtmetallische Werkstoffe enthalten. Die Kategorien B und C unterscheiden sich in der Kontaktfläche zwischen dem Abstandhalter und einem oder beiden Dichtstoffen. Bei Kategorie B ist die Haftfläche metallen gemäß vorstehender Definition 3.24, bei Kategorie C ist die Haftfläche nichtmetallen. Zusätzlich definiert sind die flexiblen Abstandhaltersysteme gemäß EN 1279-1, die sich in die Kategorie D, heiß aufgebrachte Polymere mit nicht metallener Haftfläche (3.21), sowie Kategorie E, vorgefertigte Polymere mit metallener oder nicht metallener Haftfläche (3.22). Abstandhalterprofile mit Haftflächen, die der Definition nach 3.24 nicht entsprechen, werden von den Austauschregeln der EN 1279-1:2018 nicht behandelt. Ziel der Richtlinie ist es, Prüfverfahren zu beschreiben, die die Verwendbarkeit der Produkte im Isolierglas-Randverbund darstellen. Um eine Austauschbarkeit von anderen Kategorien als A und B zukünftig ebenfalls zu ermöglichen, werden im Kapitel 4 der Richtlinie Leistungseigenschaften vorgeschlagen, die eine Bewertung hinsichtlich Verwendbarkeit und Dauerhaftigkeit erlauben. Diese aktualisierte Version 2024 enthält folgende Änderungen: Die Einschränkung der Gültigkeit auf Abstandhalter-Kategorien A und B und C ist gestrichen. Das Foggingverfahren in Kapitel 3.2.4 ist modifiziert. Ein Verfahren zur Überprüfung des Haftverhaltens zwischen Abstandhalterrücken und Sekundärdichtstoff ist eingefügt (Kapitel 3.2.6) Ein Prüfverfahren zur Bestimmung der UV-Beständigkeit des Abstandhalters ist ergänzt (Kapitel 3.2.7)

Stand: 09 / 2024

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ift-Richtlinie FE-18/1, Juli 2021. Fenster mit Öffnungsbegrenzung - Anforderungsstufen und deren Nachweis

Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich sind. AnwendungsbereichDiese Richtlinie bezieht sich auf öffenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 und umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Verglasung oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden).trifft auch für Nachrüstprodukte zu, die für das Fenstersystem geeignet sind.deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab (keine Schiebe-Funktion).AnmerkungSonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z. B. Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.

Stand: 07 / 2021

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ift-Richtlinie LU-01/2, Juli 2021. Fensterlüfter - Teil 1: Leistungseigenschaften

Richtiges (ausreichendes) Lüften verbessert bei unbelasteter Außenluft die Qualität der Raumluft und reduziert die Gefahr von Feuchteschäden in Gebäuden und beugt damit gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Die kontrollierte und bewusste Lüftung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da aufgrund höherer energetischer Anforderungen die Gebäudehüllen immer dichter ausgeführt werden. Die dadurch nicht mehr vorhandene unkontrollierte Lüftung durch Leckagen muss unter Berücksichtigung möglichst geringer Energieverluste durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Dezentrale ins oder am Fenster integrierte Lüftungssysteme, sogenannte Fensterlüfter, evtl. in Kombination mit anderen Lüftungseinrichtungen wie z. B. Abzugshauben und Abluftanlagen, können eine nutzerunabhängige Lüftung gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungssysteme kann eine der häufigsten Ursachen von Schimmelpilzbildung - ungenügende und falsche Lüftung - weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch eine Zusammenstellung der relevanten Normen und Richtlinien sowie durch die Festlegung vereinfachter Verfahren, den Herstellern von Fensterlüftern und Fenstern eine Methode für die ganzheitliche Bewertung dieser Produkte zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller kann auf Basis dieser Richtlinie die Leistungseigenschaften seines Produktes ermitteln und übersichtlich darstellen. Zusätzlich ermöglicht diese einheitliche Darstellung der Leistungseigenschaften von Fensterlüftern dem Verbraucher, Architekten und Planer eine übersichtliche Vergleichbarkeit der Produkteigenschaften.

Stand: 07 / 2021

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ift-Richtlinie LU-02/2, Juni 2021. Fensterlüfter - Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau

Richtiges Lüften reduziert die Gefahr von Feuchteschäden in Gebäuden und beugt damit gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Die kontrollierte und bewusste Lüftung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da aufgrund höherer energetischer Anforderungen die Gebäudehüllen immer dichter ausgeführt werden. Die dadurch nicht mehr vorhandene unkontrollierte Lüftung durch Leckagen muss unter Berücksichtigung möglichst geringer Energieverluste durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Die neuen Lüftungsanforderungen an das Gebäude und an die Nutzer werden jedoch oft nicht ausreichend erkannt oder umgesetzt, und der erforderliche Luftwechsel kann so nicht gewährleistet werden. Zur Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Wohngebäude gilt in Deutschland DIN 1946-6:2019-12. Dezentrale ins Fenster integrierte Lüftungsgeräte oder -komponenten, sogenannte Fensterlüfter, evtl. in Kombination mit anderen Lüftungskomponenten im Gebäude wie z. B. Abluftventilatoren, können eine Lüftung nach DIN 1946-6:2019-12 gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungsgeräte oder -komponenten kann eine der häufigsten Ursachen des Schimmelpilzwachstums - ungenügende und falsche Lüftung - weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, Hilfestellungen und Empfehlungen für den Einsatz von Fensterlüftern zur Umsetzung einer lüftungstechnischen Maßnahme im Wohnungsbau nach DIN 1946-6:2019-12 zu geben. Neben der Erfüllung von reinen lüftungstechnischen Aspekten werden auch Empfehlungen für sekundäre Anforderungen des Fensterlüfters wie z. B. der Luftdichtheit oder des Schallschutzes gegeben.

Stand: 06 / 2021

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ift-Richtlinie FE-16/2, Dezember 2019. Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten. Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung

Einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens verbringt der Mensch in Schulräumen. Egal ob es sich um Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen handelt, gilt der eingangs erwähnte Ausspruch von Wilhelm Busch. Ein gesundes Raumklima, Behaglichkeit und das Gefühl von Sicherheit sind entscheidende Faktoren für das Erbringen der gewünschten geistigen Leistungen. Fenster bestimmen dabei zu einem großen Teil die raumklimatischen Verhältnisse, wie Temperatur, Luftfeuchte, Licht, Ausblick nach außen etc. Spezielle Randbedingungen in Schulen führen aber auch zu besonderen Belastungssituationen für die Bauelemente, die in der letzten Zeit zu einem deutlichen Anstieg von Reklamationen und Schäden rund um Fenster in Schulen im Sachverständigenzentrum des ift Rosenheim geführt haben. Besonders Besorgnis erregend sind dabei Personenschäden mit Kindern und Jugendlichen. In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Schulen und den besonderen Nutzungsumständen sowie der erforderlichen Wartung und Pflege aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Schulen für Kinder und Jugendliche gelegt, viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf andere Einrichtungen zur Erwachsenenbildung o. ä. übertragen. Behandelt werden Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. Nicht behandelt werden Türen in Schulgebäuden sowie Turnhallen. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Stand: 02 / 2020

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ift-Guideline VE-07engl/3, November 2018. Insulating glass unit with movable sun protection systems integrated in the cavity

After appr. 10 years of testing experience and evaluation of integrated systems in the cavity of insulating glass unit (with ift guideline VE-07), adjustments of the testing procedure have become necessary. Compared to the previous edition VE-07/2 (2005 edition), changes have been made to the test cycles and test specimen sizes. This was done with the aim of adapting the testing and evaluation even more realistically to practical construction requirements for many years of trouble-free use. Changes to accompanying standards and regulations were also taken into account. This edition replaces the version VE-07/2 (2005 edition) and supplements its testing standards for future construction projects. The installation of sun protection systems in the closed cavity of insulating glass unit results in a product that must meet the requirements of both an insulating glass unit and a sun protection/daylight system. This ift guideline serves for the holistic assessment of the fitness for use of insulating glass unit with integrated installations for testing and evaluation of the system in the laboratory. Methods for the determination of building-physical characteristics are given in Annex A. Regarding the static design of the glass structures, the DIN 18008 standards series in the currently valid version applies. The procedure described in this guideline is based on the findings of the research project "Integral Evaluation of Innovative Building Envelopes", which was carried out at ift Rosenheim in the years 2000 to 2003, as well as on existing experiences from the use of such systems up to 2017. This ift guideline replaces the ift guideline VE-07/2 of August 2005.

Stand: 11 / 2018

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