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ift-Richtlinie FE-07/2, September 2024. Hochwasserbeständige Abschlüsse - Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden. Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung

Klimaveränderungen, Flussbegradigungen und Flächenversiegelungen, also das Bedecken des Bodens durch Bauwerke des Menschen, aber auch die zunehmenden Extremwetterlagen (Starkregen) werden als Ursachen eines steigenden Hochwasserrisikos gesehen. Eine wesentliche Möglichkeit, Schäden durch Überschwemmungen an der Gebäudetechnik oder -ausstattung zu reduzieren oder zu vermeiden, ist der Widerstand der Gebäudehülle mit ihren Abschlüssen (d.h. Fenster, Türen, Tore oder Rollläden) gegen stehendes Wasser. Dabei ist auch eine gegen anstehendes Wasser dichte Anbindung dieser Abschlüsse an den Baukörper erforderlich. Wo hochwasserdichte oder -beständige Abschlüsse zum Einsatz kommen sollen, sind diese mit definierten Anforderungen auszuwählen und die Bauteile daraufhin zu prüfen. Das ift Rosenheim hat mit dieser Richtlinie Anforderungen an hochwasserbeständige Fenster, Türen, Tore und Rollläden festgelegt sowie ein Prüfverfahren entwickelt. Bei der Erstellung dieser Richtlinie wurde neben der absoluten Wasserdichtheit auch ein begrenzter Wassereintritt berücksichtigt, der im Schadensfall durch geeignete Maßnahmen bewältigt werden kann. Nicht berücksichtigt werden in dieser Richtlinie mögliche Schäden durch die Strömung übertretender fließender Gewässer, wie auch von dynamischen Anprallasten durch darin schwimmender Gegenstände (Bäume, Mülltonnen etc.). Es sei darauf hingewiesen, dass neben den hochwasserbeständigen Abschlüssen auch eine geeignete Auslegung des restlichen Gebäudes erforderlich ist, um eine Hochwasserbeständigkeit zu bewirken. Dies betrifft nicht nur die Druckfestigkeit und Wasserbeständigkeit der Wände, sondern auch die Dichtigkeit von Hausanschlüssen. Es ist aber auch die Gesamtlage des Gebäudes zu berücksichtigen, wenn diese z.B. in ehemaligen Flusstälern bei entsprechenden Wasserständen durch dichte Keller ("weiße Wanne") insgesamt "aufschwimmen" können, was ggf. größere Gebäudeschäden bewirken kann als ein reiner Wasserschaden. Anmerkung: Bei Überschwemmungen können auch Heizöl, Abwässer oder andere Verunreinigungen in das Flutwasser gelangen; sofern dieses in die Hohlräume von Abschlüssen gelangt, kann es erforderlich werden, diese aus hygienischen Gründen nach dem Zurückgehen der Überschwemmung auszutauschen. Dies stellt kein Versagen der Bauteile dar.

Stand: 09 / 2024

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ift-Richtlinie FE-18/1, Juli 2021. Fenster mit Öffnungsbegrenzung - Anforderungsstufen und deren Nachweis

Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich sind. AnwendungsbereichDiese Richtlinie bezieht sich auf öffenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 und umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Verglasung oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden).trifft auch für Nachrüstprodukte zu, die für das Fenstersystem geeignet sind.deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab (keine Schiebe-Funktion).AnmerkungSonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z. B. Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.

Stand: 07 / 2021

32,10 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

ift-Richtlinie FE-16/2, Dezember 2019. Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten. Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung

Einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens verbringt der Mensch in Schulräumen. Egal ob es sich um Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen handelt, gilt der eingangs erwähnte Ausspruch von Wilhelm Busch. Ein gesundes Raumklima, Behaglichkeit und das Gefühl von Sicherheit sind entscheidende Faktoren für das Erbringen der gewünschten geistigen Leistungen. Fenster bestimmen dabei zu einem großen Teil die raumklimatischen Verhältnisse, wie Temperatur, Luftfeuchte, Licht, Ausblick nach außen etc. Spezielle Randbedingungen in Schulen führen aber auch zu besonderen Belastungssituationen für die Bauelemente, die in der letzten Zeit zu einem deutlichen Anstieg von Reklamationen und Schäden rund um Fenster in Schulen im Sachverständigenzentrum des ift Rosenheim geführt haben. Besonders Besorgnis erregend sind dabei Personenschäden mit Kindern und Jugendlichen. In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Schulen und den besonderen Nutzungsumständen sowie der erforderlichen Wartung und Pflege aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Schulen für Kinder und Jugendliche gelegt, viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf andere Einrichtungen zur Erwachsenenbildung o. ä. übertragen. Behandelt werden Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. Nicht behandelt werden Türen in Schulgebäuden sowie Turnhallen. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Stand: 02 / 2020

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ift-Richtlinie FE-13/1, April 2011. Eignung von Kunststofffensterprofilen. Prüfung und Klassifizierung

Durch die Entwicklung besser dämmender Rahmenkonstruktionen wird der Stahl als statisch tragendes Element im Kunststofffenster zur störenden Wärmebrücke. Daher wird bei neuen Entwicklungen häufig versucht, den Stahl durch andere Materialien zu substituieren oder thermisch zu trennen. Auch die Verglasung wird vermehrt als tragendes Element in die Konstruktion einbezogen. Durch die steigenden Flügelgewichte spielt die Beschlaganbindung eine wichtigere Rolle. Daneben stellt die Lasteinleitung in den Fensterflügel erhöhte Anforderungen an den Flügelrahmen, um eine Funktionsstörung aufgrund von Verformungen zu vermeiden. Zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit von Kunststofffenstern und -türen ist es deshalb notwendig, verschiedenste Eigenschaften unter Extrembedingungen zu untersuchen. Die Gebrauchstauglichkeit der Systeme hängt immer vom Zusammenspiel aller Eigenschaften ab. Nur ein schlüssiges Gesamtkonzept garantiert ein gebrauchstaugliches Produkt, das die Erwartungen der Nutzer für den jeweiligen Einsatzfall erfüllt. Optimierungen einzelner Eigenschaften zu Lasten anderer sind dabei zu vermeiden. Die bis dato vorliegenden umfangreichen Systembeschreibungen und Prüfungen haben umfassend zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß den bisherigen Anforderungen gedient. Aufgrund neuer Entwicklungen erscheint es sinnvoll, die Gebrauchstauglichkeit durch zusätzliche Prüfungen abzusichern. Die Richtlinie gibt einen Überblick zu den mitgeltenden Normen und Regelwerken und stellt die zur Eignungsprüfung erforderlichen Prüfverfahren vor.

Stand: 04 / 2011

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