Merkblatt
ift-Richtlinie VE-17/2, September 2024. Produktkenndaten und Prüfverfahren für den Nachweis der Verwendbarkeit von Abstandhaltersystemen im Isolierglas-Randverbund
Abstandhalter für den Einsatz in Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) werden in der europäischen Norm EN 1279-1 in verschiedene Produktgruppen unterteilt, für die in der europäischen Normung teilweise Regeln hinsichtlich ihrer Austauschbarkeit festgelegt wurden (Kategorie A und Kategorie B). Im Arbeitskreis "Warme Kante" des Bundesverbands Flachglas (BF), dem viele namhafte Hersteller von Abstandhaltern in Europa angehören, wurden für die Kategorien A bis E Prüfverfahren festgelegt, die die dauerhaft gleichbleibende Qualität der Produkte sicherstellen sollen. Diese Prüfverfahren sind in der Richtlinie VE-17/2 beschrieben. Sie basieren auf Rundversuchen und anderen bereits bestehenden und bewährten Richtlinien. Auch die Datenblätter des Bundesverband Flachglas (BF) zur Angabe der Psi-Werte für Fenster und Fassaden basieren auf diesem Qualitätsstandard. Die nicht mit einer Kategoriebezeichnung bedachten Abstandhaltersysteme sind im europäischen Markt kaum vorzufinden und wurden daher nicht bearbeitet. Abstandhalter-Hohlprofile, nicht voll metallen, werden in der EN 1279-1, Kapitel 3, hinsichtlich des metallenen Anteils mit folgenden Definitionen klassifiziert: 3.18 metallener Hohlprofil Abstandhalter Hohlprofil-Abstandhalter mit oder ohne Lackierung, bei dem mindestens 1/4 der Hafthöhe r des Primärdichtstoffes und die gesamte mit dem Sekundärdichtstoff in Kontakt stehende Oberfläche eine metallene Haftfläche sein muss (siehe 3.24) 3.24 metallene Haftfläche Haftfläche des Abstandhalters aus gewalztem oder extrudiertem Aluminium, verzinktem Stahl, nichtrostendem Stahl, ohne organische Oberflächenbehandlung Da die Definition in der Norm nicht alle Produkte klar beschreibt, wurde folgende Erläuterung zusätzlich aufgenommen: Bei Kategorie B und C handelt es sich um starre Abstandhalter-Hohlprofile, die im Gegensatz zu vollmetallenen Abstandhaltern aus Aluminium, Stahl oder Edelstahl (Kategorie A) auch nichtmetallische Werkstoffe enthalten. Die Kategorien B und C unterscheiden sich in der Kontaktfläche zwischen dem Abstandhalter und einem oder beiden Dichtstoffen. Bei Kategorie B ist die Haftfläche metallen gemäß vorstehender Definition 3.24, bei Kategorie C ist die Haftfläche nichtmetallen. Zusätzlich definiert sind die flexiblen Abstandhaltersysteme gemäß EN 1279-1, die sich in die Kategorie D, heiß aufgebrachte Polymere mit nicht metallener Haftfläche (3.21), sowie Kategorie E, vorgefertigte Polymere mit metallener oder nicht metallener Haftfläche (3.22). Abstandhalterprofile mit Haftflächen, die der Definition nach 3.24 nicht entsprechen, werden von den Austauschregeln der EN 1279-1:2018 nicht behandelt. Ziel der Richtlinie ist es, Prüfverfahren zu beschreiben, die die Verwendbarkeit der Produkte im Isolierglas-Randverbund darstellen. Um eine Austauschbarkeit von anderen Kategorien als A und B zukünftig ebenfalls zu ermöglichen, werden im Kapitel 4 der Richtlinie Leistungseigenschaften vorgeschlagen, die eine Bewertung hinsichtlich Verwendbarkeit und Dauerhaftigkeit erlauben. Diese aktualisierte Version 2024 enthält folgende Änderungen:
Die Einschränkung der Gültigkeit auf Abstandhalter-Kategorien A und B und C ist gestrichen.
Das Foggingverfahren in Kapitel 3.2.4 ist modifiziert.
Ein Verfahren zur Überprüfung des Haftverhaltens zwischen Abstandhalterrücken und Sekundärdichtstoff ist eingefügt (Kapitel 3.2.6)
Ein Prüfverfahren zur Bestimmung der UV-Beständigkeit des Abstandhalters ist ergänzt (Kapitel 3.2.7)