Merkblätter

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919 Artikel

ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs

Mit der ZTV-Wegebau Ausgabe 2013 konnte erstmals das Ziel erreicht werden, die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus in einem Regelwerk darzustellen und damit als allgemein anerkannte Regeln der Technik abzubilden. Dies war besonders wichtig, da diese Bauweisen zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden. Die ZTV-Wegebau fasst ihren Geltungsbereich allerdings weiter als die ATV DIN 18318, weil der gesamte Oberbau abgebildet wird. Außerdem ist die ZTV-Wegebau so ausformuliert, dass sie im Rahmen von Ausschreibungen im Sinne der VOB/B vereinbart werden kann. Gleichzeitig können aber auch von Unternehmen selbst verfasste Planungen und Angebote zur Vertragsgrundlage gemacht werden. Neben den keramischen Platten ist mit der Aufnahme des Modifizierten Micro-Deval-Koeffizienten eine weitere Anforderung an die Bettungsstoffe gestellt worden. Weiterhin sind nun für alle Belagsarten Regelungen zum Gleit-/Rutschwiderstand bzw. zur Rutschhemmung enthalten. Für die Ausbildung von Bewegungsfugen konnten in einem informativen Anhang erste konkrete Hinweise gegeben werden. Mit dieser ZTV-Wegebau Ausgabe 2022 werden die bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus erneut weiterentwickelt und in einem Regelwerk kompakt dargestellt. Für die Anwendung der keramischen Beläge werden zudem ganz neue und ergänzende Anforderungen bestimmt.

Stand: 11 / 2022

39,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 361, Dezember 2022. Reinigung und Aufbereitung von Biogas

Die Nutzung von Biogas aus der Vergärung organischer Stoffe wird auch künftig eine wesentliche Rolle beim Ausbau erneuerbarer Energien spielen. Das Biogas, welches unter anderem auf Kläranlagen, landwirtschaftlichen Biogasanlagen oder Abfallvergärungsanlagen anfällt, kann direkt auf den jeweiligen Anlagen zum Beispiel zu Heizzwecken oder zur Stromerzeugung genutzt werden. Alternativ kann das Biogas nach entsprechender Aufbereitung als Biomethan in das Gasnetz eingespeist werden, sodass es ortsunabhängig einer weiteren Nutzung zugeführt werden kann. Die Einspeisung ins Gasnetz bietet den Vorteil, dass die energetische Nutzung an einem Ort erfolgen kann, an dem sowohl der Strom als auch die entstehende Wärme mit hoher Effizienz eingesetzt werden können. Voraussetzung für diesen Weg ist jedoch eine besonders hochwertige Aufbereitung des Biogases. Aber auch jede andere Nutzung von Biogas erfordert die Aufbereitung des Rohgases. Das Merkblatt DWA-M 361 gibt eine Übersicht der für die jeweilige Reinigung und/oder Aufbereitung des Biogases nötigen und möglichen Verfahrenstechniken und deren sinnvoller Kombinationen. Für die Planung und den wirtschaftlichen Betrieb von Aufbereitungsanlagen werden Empfehlungen und Informationen gegeben, sowohl hinsichtlich einer Einspeisung in das Gasnetz als auch für anderweitige Nutzungen von Biogas zum Beispiel in Gasmotoren.

Stand: 12 / 2022

91,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Abdichten von Bauwerken durch Injektion

Wesentliche und häufige Ursachen für Bauschäden sind der Wasser- und Feuchteeintritt an erdberührten Bauteilen. Für die Instandsetzung solcher Schäden gelangen zunehmend Materialien zur Anwendung, die durch Injektion in die betroffenen Bauteile oder den angrenzenden Baugrund eingebracht werden. Dabei handelt es sich neben langjährig bewährten Produkten in vielen Fällen auch um neu entwickelte innovative Injektionsstoffe. Für eine Reihe von Materialien und Verfahren existieren derzeit keine Regelwerke, sodass die Anwendung durchaus mit Risiken für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen behaftet sein kann. Eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten im Bereich der Planung, Ausführung, Bauüberwachung, Materialherstellung und -prüfung hat unter dem Dach der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen (STUVA) nun die vierte, aktualisierte und deutlich ergänzte Ausgabe des inzwischen zum Standardwerk avancierten Merkblatts erarbeitet. Es spiegelt übersichtlich strukturiert den gegenwärtigen Stand auf dem Gebiet der nachträglichen Bauwerksabdichtung durch Injektionen wider. Gegenstand sind in erster Linie Planungsgrundlagen, Stoffe und Verfahren für nachträgliche Abdichtungen durch Injektionen. Besonders erwähnt seien in diesem Zusammenhang Gelschleierabdichtungen im Baugrund, flächige Injektionen in Bauteile, Riss- und Hohlrauminjektionen, der Einsatz von Injektionsschläuchen und -kanälen sowie die Injektion von Bewegungsfugen.
Ab 52,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau

Das Merkblatt soll den Sachkundigen Planern, den Bauüberwachern und den Bauunternehmern die Anwendungen für den Einsatz von Hochdruckwasserstrahlen (HDWS) im Betonbau aufzeigen und auf die Vorzüge und Auswirkungen dieses selektiven Verfahrens beim Betonabtrag eingehen. Ebenfalls werden den ausführenden Unternehmen Hinweise zu der richtigen Wahl der Betriebs- und Strahlparameter für das jeweilige Einsatzgebiet an die Hand gegeben, sodass die ausgeschriebene Leistung in der Praxis zielsicher erbracht werden kann. Die Beschreibung der selektiven Wirkungsweise des Wasserstrahles und die Anwendungsbilder zu den unterschiedlichen Einsatzgebieten sollen den Sachkundigen Planer bei der Leistungsbeschreibung unterstützen. Weiterhin enthält dieses Merkblatt ebenfalls Ausschreibungstexte und Beispiele für die Aufmaßerstellung, welche eine leistungsgerechte Abrechnung der HDWS-Arbeiten ermöglichen. Nicht zuletzt werden die für das Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau gültigen Anforderungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz beschrieben. Ziel ist es, dass dieses Merkblatt bei der Planung und Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen berücksichtigt und später in Gänze als Vertragsbestandteil vereinbart wird. Dadurch wird sowohl die Ausschreibung, die Durchführung als auch die Abrechnung der HDWS-Arbeiten unter Einhaltung der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes festgelegt. Dieses Vorgehen ermöglicht bei der Vergabe ebenfalls eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Bieterangebote.

Stand: 08 / 2022

Ab 107,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 305, September 2022. Gasfackeln auf Biogasanlagen

Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher einer Verwertungsanlage zu. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas - soweit es nicht gespeichert werden kann - einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Fackelanlagen eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam ein Regelwerk für Biogasfackeln als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Das Merkblatt gibt Planenden, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb und Prüfung dieser Anlagen.

Stand: 09 / 2022

58,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 256-9, September 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Darüber hinaus müssen die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifiziert werden. Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks sind auf Kläranlagen für Überwachungs-, Steuerungs-und Regelungsaufgaben in zahlreichen Prozessen installiert. In dem Merkblatt wird der Druck als primäre Prozessgröße betrachtet. Die Druckmessung kann als reine Schutzfunktion für Maschinen und Anlagen sinnvoll sein oder der Druck dient als Prozessgröße, die einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfahrenstechnischer Prozesse hat. Neben dem Druck als direkte Messgröße wird auf Kläranlagen die Druckmessung auch zur Bestimmung von Füll- und Grenzständen sowie von Volumenströmen eingesetzt. Diese auf der Druckmessung basierenden Parameter sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie werden in den Merkblättern DWA-M 256-6 und DWA-M 264 ausführlich behandelt.

Stand: 09 / 2022

46,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Arbeitsblatt DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Sie gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.

Stand: 08 / 2022

99,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

Das WTA-Merkblatt 8-3 "Ausfachungen von Sichtfachwerk" im Themenbereich der Fachwerkinstandsetzung nach WTA ergänzt die WTA-Merkblätter 8-1 "Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude" sowie 8-2 "Checkliste zur Instandsetzungsplanung und -durchführung" im wichtigen Bereich der Gefachausbildung im Fachwerk. Es ist im Zusammenhang mit den WTA-Merkblättern 8-4 "Außenbekleidungen" und 8-5 "Innendämmungen" zu sehen. In dem vorliegenden Merkblatt werden die spezifischen Probleme am Sichtfachwerk von Außenwänden angesprochen. Problematisch ist in jedem Fall ein beidseitig, innen wie außen, sichtbares Fachwerk. Grundsätzlich ist es möglich erhaltensfähige vorhandene Ausfachungen durch kostengünstige Restaurierungen in der Fachwerkwand zu belassen. Können die Ausfachungen nach sorgfältiger Überprüfung nicht erhalten bleiben - eine Entscheidung, die bei Denkmalen nicht ohne die Denkmalschutzbehörden getroffen werden darf - gibt das Merkblatt alternative Hinweise auf mögliche Neu-Ausfachungen nach dem aktuellen Stand von Forschung und Praxis. Im Einzelnen wird die Vorbehandlung der Fachwerkhölzer mit Angaben zum Holzschutz angesprochen. Dabei ist speziell auf das WTA-Merkblatt 8-7 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz" hinzuweisen. Es folgen Angaben zu allgemeingültigen technologischen Voraussetzungen für eine dauerhafte, dem Stand der Technik entsprechende Lösung, besonders für die Ausbildung der Fuge zwischen Holzwerk und Ausfachung, sowie für Ausführungen zum Außenputz und Außenanstrich. Hierzu ist auf das WTA-Merkblatt 8-6 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Ausfachungen/Putze" zu verweisen. Eingehend dargelegt werden die für die Ausfachung zur Verfügung stehenden Materialien mit den spezifischen Hinweisen zu Kennwerten, Dämmeigenschaften, konstruktiven Erfordernissen und möglichen Gefahren bei der Anwendung. Besondere Hinweise der jeweiligen Anwendung werden benannt. Häufige Fehlerquellen werden abschließend angeführt, die bei Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Ausfachung von Sichtfachwerk unbedingt zu vermeiden sind. Auszugsweise Literaturangaben verweisen auf Möglichkeiten zusätzlicher Informationen.

Stand: 05 / 2022

25,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
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