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ZTV-Großbaumverpflanzung - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern

Wenn ein gesunder Baum weichen muss, weil sein Standort anderweitig gebraucht wird, dauert es nur wenige Minuten, ihn abzusägen. Dass dieser Baum allerdings Jahrzehnte gebraucht hat, bevor er so positive Eigenschaften wie die Verbesserung des Kleinklimas, die Bindung von Feinstaub oder das Verschönern und Gestalten unserer Umwelt entwickeln konnte, wird in einem solchen Moment nicht bedacht. Dabei ist es heute durch moderne Verpflanzverfahren und Maschinen möglich, selbst sehr große Bäume problemlos zu verpflanzen. Allerdings erfordert das Verpflanzen von Großbäumen, die nicht aus regelmäßig verschulten Aufzuchtsbeständen stammen, besondere Maßnahmen insbesondere bei der Vorbereitung und der anschließenden Nachsorge. Diese gehen weit über das hinaus, was beim Pflanzen von Baumschulgehölzen notwendig ist. Darüber hinaus stammen die Bäume in den meisten Fällen aus Flächen des Auftraggebers, so dass diesen eine besondere Verantwortung zuteil wird. Die Regelungen in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und in den Landschaftsbaufachnormen reichen in diesen Fragen bei weitem nicht aus. Daher ist es notwendig, im Vertrag zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Auch wenn sie für jeden Vertrag im Einzelnen gesondert vereinbart werden muss, stellt sie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung die anerkannten Regeln der Technik dar. Die Überarbeitung der 2. Auflage von 1995 ergab sich aus den notwendigen Anpassungen an die ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, den Landschaftsbaufachnormen und den erst kürzlich erschienen FLL-"Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1 und 2".

Stand: 2005

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Arbeitsblatt DWA-A 904, Oktober 2005. Richtlinien für den ländlichen Wegebau

Rund 80 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt oder als Kulturlandschaft gepflegt. Die ständige Weiterentwicklung der Land- und Forsttechnik, die Änderung der Betriebsstrukturen und der Zwang zur Rationalisierung haben zu einer starken Mechanisierung in diesen Bereichen geführt, die einen deutlich gestiegenen Bedarf an geeigneten Verkehrswegen nach sich gezogen hat. Die Bemessung und der Bau ländlicher Wege erfolgte bis heute gemäß den Vorgaben der "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" von 1975 (RLW 1975), die als DVWK-Regel 103 erschienen sind und bis 1988 in mehreren Nachlieferungen fortgeschrieben wurden. Mit dem angesprochenen Wandel der landwirtschaftlichen Betriebsweisen, aber auch vor dem Hintergrund gestiegener Ansprüche der Gesellschaft an die umweltgerechte Gestaltung in der Verkehrswegeplanung und naturnahe Bauweisen, wurde die RLW 75 in den vergangenen Jahren einer kritischen Prüfung unterzogen und mit Blick auf die genannten Erfordernisse und die neuesten Erkenntnisse überarbeitet. In den nun vorliegenden Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) werden neben den technischen Details des Wegebaus Akzente gesetzt zur harmonischen Einpassung der Wegeführung in die Landschaft, und zur Mehrfachnutzung der ländlichen Wege durch die Land- und Forstwirtschaft sowie durch Fremdenverkehr und Tourismus.

Stand: 10 / 2005

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Merkblatt DWA-M 605, August 2005. Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren

In Deutschland verfügen gegenwärtig 70 Talsperren über ca. 160 Vorsperren, die in unterschiedlichem Maße in die Bewirtschaftung der Talsperren einbezogen sind. Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil der jeweiligen Talsperre. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) - Talsperrenzufluss - Vorsperre - Hauptsperre - Wasseraufbereitung und -verteilung besteht. Neben Vorgaben für die Bemessung geplanter Vorsperren gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse. Ausgangspunkt ist der ehemalige Fachbereichsstandard TGL 27885/02, Nährstoffelimination in Vorsperren (1983), der dem aktuellen Wissensstand angepasst und um die qualitative und quantitative Beschreibung weiterer Wirkungen sowie um Möglichkeiten der technischen Gestaltung erweitert wurde. Es wendet sich gleichermaßen an Ingenieurbüros, Genehmigungsbehörden und Talsperrenbetreiber.

Stand: 08 / 2005

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