Merkblätter

Merkblätter

Filtern Sie Ergebnisse für eine gezielte Suche.

913 Artikel

Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen

Die TRwS 784 "Betankung von Luftfahrzeugen" konkretisiert die wasserrechtlichen, betankungsspezifischen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Tank- und Betankungsstellen zur Versorgung und Enttankung von Luftfahrzeugen. Neben Festlegungen zu 'klassischen" Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifi sche Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Die TRwS 784 richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.

Stand: 04 / 2006

28,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 803, November 2006. Kostenstrukturen in der Abwassertechnik

Das Merkblatt schafft die Voraussetzungen, Investitionskosten und Betriebskosten sowie alle weiteren technischen Informationen über den Projektlebenslauf abwassertechnischer Anlagen einheitlich und durchgängig zu erfassen. Gleichzeitig sollte mit der Verknüpfung von ingenieurmäßigen und kaufmännischen Aspekten, das heißt einer gedanklichen Verbindung von Gewerken und Wirtschaftsgütern, ein konstruktives Zusammenwirken von Ingenieuren und Kaufleuten verbessert und das gegenseitige Verständnis auch bei unterschiedlichen Denkansätzen wie z. B. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einerseits und Bau- bzw. Werkstoffqualitäten andererseits geweckt werden. In der Fassung sind aufbauend auf die vorgenommene Eingrenzung der Orte, an denen im jeweiligen Projekt Informationen (Kosten, Leistungen usw.) anfallen können, im nächsten Schritt die Informationen, z. B. aus den Bereichen kostenbezogene Informationen, technische Dokumentation und Kennzahlen festgelegt worden, die mit den Anlagenstrukturelementen verknüpft werden sollen. Auf den über Ort und Informationsmerkmal identifizierbaren Platz kann dann der Wert einschließlich Einheit abgelegt werden. Damit wird es dann möglich, nicht nur Kosten (Investitions-, Betriebs- und Jahreskosten) abzulegen, sondern auch spezifische Kosten, Kennzahlen usw. zu errechnen und nicht zuletzt Grundlagen für den Aufbau einer allgemein nutzbaren Kostendatenbank zu legen. Mit dem Kauf des Merkblattes wird eine ZIP-Datei mit einem Servicetool ausgeliefert, das die Selektion spezifischer Projektstrukturen unterstützt.

Stand: 11 / 2006

81,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

ZTV-Großbaumverpflanzung - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern

Wenn ein gesunder Baum weichen muss, weil sein Standort anderweitig gebraucht wird, dauert es nur wenige Minuten, ihn abzusägen. Dass dieser Baum allerdings Jahrzehnte gebraucht hat, bevor er so positive Eigenschaften wie die Verbesserung des Kleinklimas, die Bindung von Feinstaub oder das Verschönern und Gestalten unserer Umwelt entwickeln konnte, wird in einem solchen Moment nicht bedacht. Dabei ist es heute durch moderne Verpflanzverfahren und Maschinen möglich, selbst sehr große Bäume problemlos zu verpflanzen. Allerdings erfordert das Verpflanzen von Großbäumen, die nicht aus regelmäßig verschulten Aufzuchtsbeständen stammen, besondere Maßnahmen insbesondere bei der Vorbereitung und der anschließenden Nachsorge. Diese gehen weit über das hinaus, was beim Pflanzen von Baumschulgehölzen notwendig ist. Darüber hinaus stammen die Bäume in den meisten Fällen aus Flächen des Auftraggebers, so dass diesen eine besondere Verantwortung zuteil wird. Die Regelungen in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und in den Landschaftsbaufachnormen reichen in diesen Fragen bei weitem nicht aus. Daher ist es notwendig, im Vertrag zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Auch wenn sie für jeden Vertrag im Einzelnen gesondert vereinbart werden muss, stellt sie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung die anerkannten Regeln der Technik dar. Die Überarbeitung der 2. Auflage von 1995 ergab sich aus den notwendigen Anpassungen an die ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, den Landschaftsbaufachnormen und den erst kürzlich erschienen FLL-"Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1 und 2".

Stand: 2005

39,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Seite 38 von 46