Merkblätter

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Merkblatt DWA-M 273, Mai 2009. Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen

Bei der Trinkwasseraufbereitung fallen jährlich rund 180.000 t Rückstände - gerechnet als Trockenmasse - an. Neben Eisen- und Manganschlamm aus dem Grundwasser sowie Aluminium- und Eisen-Flockungsschlamm dominieren kalkhaltige Rückstände. Eine Entsorgungsmöglichkeit besteht darin, die Rückstände in die Abwasseranlage einzubringen. Diese fordert jedoch in jedem Anwendungsfall eine Einzelfallprüfung nach technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei sind die möglichen Auswirkungen von Wasserwerksrückständen auf den Betrieb der Abwasseranlage von den Betreibern der Anlage zu überprüfen. Die Abwasserqualität und die Entsorgungsmöglichkeiten für Klärschlämme dürfen nicht beeinträchtigt werden. Das Merkblatt bietet hierzu eine nützliche Hilfestellung. Es macht Angaben zur Herkunft und Beschaffenheit der Rückstände. Weiterhin sind darin die technischen Voraussetzungen für Wasseraufbereitungs- und Abwasseranlagen formuliert. Checklisten helfen dem Betreiber bei der Einschätzung, ob seine Anlage die Menge und Inhaltsstoffe der zu entsorgenden Rückstände schadlos verkraften kann. Es können sich vielfältige Wechselwirkungen ergeben. Das Merkblatt zeigt mögliche betriebliche Auswirkungen auf die Abwasseranlagen auf. Je nach Herkunft bzw. Zusammensetzung der Rückstände und bei zielgerichteter Dosierung können sich auch betriebliche und betriebswirtschaftliche Vorteile ergeben. Beispielsweise ist im Kanalnetz eine Verminderung der Sulfidkonzentration und damit der Geruchsprobleme möglich. Bei der Abwasserbehandlung zeigt sich eine positive Wirkung auf die Phosphatfällung, wodurch Fällmittel eingespart werden. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang besonders die eisenhaltigen Rückstände.

Stand: 05 / 2009

29,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 210, Juli 2009. Belebungsanlagen mit Aufstaubetrieb (SBR)

Vor mehr als 100 Jahren wurden erstmalig Abwasserteiche mit Aufstaubetrieb beschrieben. Aus Aufstauanlagen entwickelte sich schließlich das heute übliche Belebungsverfahren zur biologischen Abwasserreinigung. Aus den damaligen Kläranlagen im Aufstaubetrieb ging das heutige SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reactor) hervor. Dabei wird das Abwasser chargenweise behandelt (batch reactor). Die nötigen Prozesse, wie biologischer Abbau und Sedimentation, laufen in einer zeitlichen Folge (Sequenz) ab und wiederholen sich ständig. Inzwischen befinden sich in Deutschland ca. 200 SBR-Anlagen in Betrieb. Weltweit sind es sogar einige tausend Anlagen. Das Merkblatt DWA-M 210 wurde im Jahr 1997 erstmalig als ATV-Merkblatt veröffentlicht. In die Neufassung des Merkblattes sind die neu gewonnenen Betriebserfahrungen, insbesondere bei der Bemessung der Absetzphase, eingeflossen. Im Wesentlichen basiert das Merkblatt DWA-M 210 auf den Bemessungsvorgaben des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen". Für die Bemessung der Absetzphase wird jedoch ausschließlich ein für nicht durchflossene Becken entwickelter Ansatz genutzt. Das aktualisierte Merkblatt DWA-M 210 beschreibt die Technik des Belebungsverfahrens im Aufstaubetrieb mit ihren Verfahrens- und Betriebsvarianten. Auf die Funktionen von Vorspeicher und Pumpstationen wird eingegangen, die Bauformen von Aufstaubecken mit den verschiedenen Elementen wie Belüftung, Umwälzung, Klarwasserabzug, Schwimmschlammabzug sowie Rohrleitungen und Armaturen werden erläutert. Auch zu der Mess- und Steuerungstechnik sind Hinweise enthalten. Einen weiteren Schwerpunkt des Merkblattes bildet der Bemessungsgang für Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb. Der Festlegung der Zyklusdauer kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierzu liefert das Merkblatt DWA-M 210 Erfahrungswerte. Darüber hinaus enthält das Merkblatt auch Hinweise zum Betrieb von SBR-Anlagen.

Stand: 07 / 2009

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