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913 Artikel

DWA-Kommentar zum Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen (Dezember 2017). November 2021

Im Kommentar ist das Merkblatt DWA-M 715 "Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen" (Dezember 2017) im Originaltext mit abgedruckt. Zur Verdeutlichung ist der Originaltext des Merkblattes im Kommentar grau unterlegt. Die Beseitigung von Verunreinigungen durch Mineralöle/Mineralölprodukte auf öffentlichen Verkehrsflächen ist schon immer ein aus verschiedenen Gründen problematischer Tätigkeitsbereich. Der Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Um das definierte Ziel der Sicherheit im Straßenverkehr bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt zu erreichen, stehen dazu auch mehrere Reinigungsverfahren zur Auswahl: Einsatz von Ölbindemitteln, Einsatz von Ölbindevliesen, Einsatz von flüssigen Reinigungsmitteln und maschinelle Ölspurbeseitigung. Der Kommentar liefert ausreichende und verständliche Erläuterungen und zusätzliche Hintergrundinformationen, die im Merkblatt nicht den erforderlichen Platz fanden. Durch Anregungen und Gedanken, die im Rahmen der Bearbeitung innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, wurden neue und objektive Kriterien sowie Handlungsspielräume und Alternativen nach dem heutigen Stand der Technik festgehalten, formuliert und beschrieben. In der zweiten, überarbeiteten Auflage wird in Verbindung mit dem Klimawandel und der Verhinderung von Kontaminationen in die Umwelt ein neuer Fokus auf den Umweltschutz gelegt. Die Inhalte des DWA-Fachkundelehrgangs werden konkretisiert und ganz neu aufgenommen ist das Thema "Ehrenamt und Freistellung" innerhalb der Ölschadenbekämpfung. Der DWA-Kommentar richtet sich hauptsächlich an Einsatzkräfte im Bereich der Gefahrenabwehr, Mitarbeiter/innen der Straßenbaulastträger, Sachverständige, Gerichte, Behörden und Institutionen.

Stand: 11 / 2021

86,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 102-3 / BWK-M 3-3, Oktober 2021. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Teil 3 führt die immissionsbezogenen Regelungen der bisherigen Merkblätter BWK-M 3 und -M 7 zusammen und entwickelt sie unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vorliegenden umfangreichen praktischen Anwendungen weiter. Die Weiterentwicklung betrifft die Schwerpunkte: Erweiterung der Methodik der Nachweisführung um eine Relevanzprüfung; Implementierung der Möglichkeit zur Anwendung eines Fließzeitverfahrens zur Abbildung der zeitgerechten Abflussüberlagerung bei der vereinfachten Nachweisführung; Beschreibung eines Verfahrens zur Plausibilisierung der potenziell naturnahen Hochwasserabflussspenden; Definition von Zielvorgaben für die Feinfraktion der Abfiltrierbaren Stoffe (AFS63).Der detaillierte hydraulische Nachweis wird aufgrund der Praxiserfahrungen durch einen hydromorphologischen Nachweis ersetzt. Die Methodik der biologischen Nachweisführung wurde entsprechend dem heutigen Kenntnisstand fortentwickelt. Die detaillierte Beschreibung der Methodik der hydromorphologischen und der biologischen Nachweisführung ist ausgegliedert worden und wird zukünftig im Merkblatt DWA-M 102-5/ BWK-M 3-5 ausführlich beschrieben. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 und dem Merkblatt DWA-M 102-3 liegt damit für die Beurteilung der niederschlagsbedingten Einleitungen der Siedlungsentwässerung nach dem von der EG- Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geforderten kombinierten Ansatz aus Emissions- und Immissionsbetrachtung ein aufeinander abgestimmtes, in sich geschlossenes technisches Regelungswerk vor.

Stand: 10 / 2021

107,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

ift-Richtlinie FE-18/1, Juli 2021. Fenster mit Öffnungsbegrenzung - Anforderungsstufen und deren Nachweis

Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich sind. AnwendungsbereichDiese Richtlinie bezieht sich auf öffenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 und umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Verglasung oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden).trifft auch für Nachrüstprodukte zu, die für das Fenstersystem geeignet sind.deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab (keine Schiebe-Funktion).AnmerkungSonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z. B. Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.

Stand: 07 / 2021

Ab 32,10 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Arbeitsblatt DWA-A 281 Entwurf, September 2021. Bemessung von Tropfkörperanlagen, Anlagen mit Rotationstauchkörpern und Anlagen mit getauchten Festbetten

Tropfkörper, Rotationstauchkörpern und getauchten Festbetten haben in vielerlei Hinsicht günstige Eigenschaften: - Sie sind im Allgemeinen einfach und stabil zu betreiben. - Es ist keine Schlammrückführung erforderlich. - Sie ermöglichen die Besiedelung mit Mikroorganismen, die lange Generationszeiten haben. - Der ausgeschwemmte Schlamm ist in der Regel gut absetzbar. - Der Energiebedarf ist im Allgemeinen vergleichsweise gering. Gegenüber dem Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 281 stellt der Entwurf die Bemessung analog zum Arbeitsblatt DWA-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen" auf den Parameter CSB um. Gleichzeitig ändert sich der Bemessungsgang für Tropfkörper unter Berücksichtigung der Fraktionierung des CSB von der Raumbelastung auf die Flächenbelastung. Ganz neu aufgenommen sind Anlagen mit getauchten Festbetten. Das Arbeitsblatt gilt grundsätzlich für die Bemessung von Tropfkörpern, Rotationstauchkörpern und getauchten Festbetten sowie der zugehörigen Einrichtungen zur Nachklärung. Für Tropfkörper und Rotationstauchkörper in der zweiten Reinigungsstufe werden Hinweise gegeben. Hinsichtlich mehrstufiger Anlagen, Abwasserteichanlagen mit zwischengeschalteten Tropf- und Rotationstauchkörpern, kleinen Kläranlagen sowie Kleinkläranlagen bis zu 50 Einwohnerwerten ohne Regenzufluss wird auf das geltende Regelwerk verwiesen. Frist zur Stellungnahme: 30. November 2021

Stand: 09 / 2021

73,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 145-3 Entwurf, September 2021. Kanalinformationssysteme - Teil 3: Anforderungen an ein Datenmodell und Schnittstelle

Im Entwurf sind die Anforderungen an das Datenmodell eines Kanalinformationssystems beschrieben. Verbunden mit den Modellanforderungen sind die Grundzüge des allgemeinen DWA-Austauschformats für Daten festgelegt. Die aktuell gültige Fassung der Formatbeschreibung ist im Anhang veröffentlicht. Ziel der Austauschformatbeschreibung ist die Definition einer einheitlichen Schnittstelle für die Daten eines Kanalinformationssystems. Hierbei wird den jeweiligen Fachthemen Rechnung getragen. Gegenüber den Merkblättern ATV-DVWK-M 145 und DWA-M 150 wurden im Teil 3 folgende Änderungen vorgenommen: - Zusammenführung der Definitionen beider Merkblätter; - Anpassung der Struktur an die Erfordernisse moderner Kanalinformationssysteme; - Keine Unterscheidung beim Datenmodell zwischen Haupt- und Anschlusskanalnetz; - Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen; - Eindeutige Definition der topologischen Beziehung des Netzes; - Erweiterte geometrische Beschreibung der Objekte; - Erweiterung um weitere Fachthemen im Datenaustausch. Das Merkblatt richtet sich an alle mit Datenaustausch und -verarbeitung befassten Fachleute aus Kommunen, Firmen, Genehmigungsbehörden und Softwareherstellern. Im Merkblatt als Anhang enthalten: Attributliste der Schnittstelle.

Stand: 09 / 2021

74,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

ift-Richtlinie LU-01/2, Juli 2021. Fensterlüfter - Teil 1: Leistungseigenschaften

Richtiges (ausreichendes) Lüften verbessert bei unbelasteter Außenluft die Qualität der Raumluft und reduziert die Gefahr von Feuchteschäden in Gebäuden und beugt damit gesundheitlichen und bauphysikalischen Problemen vor. Die kontrollierte und bewusste Lüftung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da aufgrund höherer energetischer Anforderungen die Gebäudehüllen immer dichter ausgeführt werden. Die dadurch nicht mehr vorhandene unkontrollierte Lüftung durch Leckagen muss unter Berücksichtigung möglichst geringer Energieverluste durch andere Maßnahmen sichergestellt werden. Dezentrale ins oder am Fenster integrierte Lüftungssysteme, sogenannte Fensterlüfter, evtl. in Kombination mit anderen Lüftungseinrichtungen wie z. B. Abzugshauben und Abluftanlagen, können eine nutzerunabhängige Lüftung gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz solcher Lüftungssysteme kann eine der häufigsten Ursachen von Schimmelpilzbildung - ungenügende und falsche Lüftung - weitestgehend verhindert und damit ein Großteil an Schadensfällen vermieden werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch eine Zusammenstellung der relevanten Normen und Richtlinien sowie durch die Festlegung vereinfachter Verfahren, den Herstellern von Fensterlüftern und Fenstern eine Methode für die ganzheitliche Bewertung dieser Produkte zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller kann auf Basis dieser Richtlinie die Leistungseigenschaften seines Produktes ermitteln und übersichtlich darstellen. Zusätzlich ermöglicht diese einheitliche Darstellung der Leistungseigenschaften von Fensterlüftern dem Verbraucher, Architekten und Planer eine übersichtliche Vergleichbarkeit der Produkteigenschaften.

Stand: 07 / 2021

Ab 21,40 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920

Durch die grundlegenden Überarbeitungen der ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" und der Landschaftsbau-Fachnormen der Normenreihe DIN 18915 bis DIN 18920 ist eine Aktualisierung und Anpassung der "Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920" notwendig geworden. Die nachfolgende Zuordnung der Leistungen der Landschaftsbau-Fachnormen zu Besonderen Leistungen (BL) und den nach der gewerblichen Verkehrssitte (GV) dazugehörenden Teilleistungen sowie zu ausdrücklich in den ATV aufgeführten Nebenleistungen (NL) soll hier Klarheit schaffen. Eine Erweiterung hat mit der Formulierung der dem Auftraggeber zuzuordnenden Planungsaufgabe (PA) stattgefunden. Damit soll eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit vorgenommen werden. Das vorliegende Werk soll in der Praxis zur Rechtsklarheit beitragen und insbesondere aufzeigen, welche Leistungen eine Planungsaufgabe darstellen, welche Leistungen eine Besondere Leistung darstellen und gesondert zu vergüten sind und welche Leistungen ohne gesonderte Erwähnung im Vertrag als Nebenleistung oder als Gewerbliche Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Den Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern soll mit dieser Publikation eine konkrete Ausführungshilfe an die Hand gegeben werden. Ausdrücklich wird auf die Verpflichtung des Auftraggebers verwiesen, Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV DIN 18299 ff. zu beachten (vergleiche § 7 VOB/A). Gerade bei Landschaftsbauarbeiten und ihren vielfältigen technischen, vegetationstechnischen und ökologischen Möglichkeiten sind die Definition des Begrünungszieles und damit verbunden die Festlegung von Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen durch den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, auch weil manchmal ein Teil der erforderlichen Leistungen gegebenenfalls durch andere Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber selbst erbracht werden. Der Bedeutung von Voruntersuchungen und der Festlegung der zu erbringenden Leistungen tragen die hier behandelten Normen dadurch Rechnung, dass diese Aufgaben des Auftraggebers in den jeweiligen Abschnitten für Prüfungen bzw. für die Ausführung ausdrücklich festgehalten sind.

Stand: 07 / 2021

31,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
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