Merkblätter

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108 Artikel

Arbeitsblatt DWA-A 111, Dezember 2010. Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen

Das Arbeitsblatt stellt eine Ergänzung zu den Festlegungen des Arbeitsblattes DWA-A 110 dar. Es behandelt die Dimensionierung von neu zu erstellenden Anlagen zur Abfluss- oder Wasserstandsbegrenzung in Bauwerken zur Speicherung, Behandlung und Entlastung von Regen- und Mischwasser sowie den Leistungsnachweis bestehender Anlagen. Nach den dargestellten Regeln können auch gleichartige Anlagen auf Kläranlagen bemessen werden. Neben der Überarbeitung der hydraulischen Randbedingungen für die Bauwerke wurden auch die möglichen Konsequenzen auf das Gesamtsystem berücksichtigt. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen zwischen Dimensionierung und Leistungsnachweis wurden beibehalten. Mit der neuen Gliederung nach Anlagen zur Wasserstandsbegrenzung und solchen zur Abflussbegrenzung wurden die hydraulischen Grundlagen stärker in den Vordergrund gestellt. Das Arbeitsblatt richtet sich an planende Ingenieure, Aufsichtsbehörden, Kommunen und Anlagenausrüster. Der Weißdruck ersetzt das Arbeitsblatt ATV-A 111 "Richtlinien für die hydraulische Dimensionierung und den Leistungsnachweis von Regenwasser-Entlastungsanlagen in Abwasserkanälen und -leitungen", Ausgabe Februar 1994 und den Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 111 "Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen", Ausgabe November 2009. Das Merkblatt wurde 2017 von der DWA auf fachliche Aktualität geprüft und hat das zugehörige DWA-Prüfsiegel erhalten.

Stand: 12 / 2010

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Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen

Die TRwS 784 "Betankung von Luftfahrzeugen" konkretisiert die wasserrechtlichen, betankungsspezifischen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Tank- und Betankungsstellen zur Versorgung und Enttankung von Luftfahrzeugen. Neben Festlegungen zu 'klassischen" Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifi sche Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Die TRwS 784 richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.

Stand: 04 / 2006

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