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Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781), Januar 2024. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 781) - Tankstellen für Kraftfahrzeuge

Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) formulierten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter anderem für Tankstellen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weiter ausgeführt. Gemäß § 15 AwSV können für diese Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) technische und betriebliche Lösungen abgeleitet werden. In der aktuellen Fassung der TRwS 781 werden Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 "Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen" berücksichtigt und auf dieser Grundlage eine technische Lösung erarbeitet. Anforderungen an Tankstellen für synthetische Kraftstoffe ("E-Fuels") werden in dieser TRwS nicht behandelt, da diese Kraftstoffe zum Zeitpunkt der Erarbeitung nicht in der 10. BImSchV aufgeführt waren. Ebenso liegen für diese Kraftstoffe noch keine bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweise von Systemen zur Flächenabdichtung vor und die Eignung von Rückhalteeinrichtungen in Entwässerungssystemen für diese Kraftstoffe ist nicht nachgewiesen.

Stand: 01 / 2024

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Merkblatt DWA-M 581 Entwurf, Dezember 2023. Wasserkraft - Maßnahmenwahl zur Reduktion der Auswirkungen von Schwall-Sunk

Schwall-Sunk tritt auf, wenn Wasserkraftwerke zum Beispiel auf Lastschwankungen im Stromnetz reagieren und dabei den Turbinendurchfluss rasch ändern. Die Durchflussveränderungen verursachen bei einer direkten Abgabe eine schnelle Abflussänderung im Vorfluter, die in einer freien Fließstrecke zu einer Wasserstandsänderung und in den meisten Fällen zu einer raschen Änderung der benetzen Breite führt. Das Merkblatt dient als Hilfestellung bei der Wahl von geeigneten Maßnahmen zur Schwall-Sunk-Reduktion bei Wasserkraftwerken. Es zeigt auf, welche Aspekte bei der Beurteilung der gewässerökologischen Auswirkungen von Schwall-Sunk berücksichtigt werden sollten und welche Maßnahmentypen und Maßnahmenkombinationen möglich sind, um die ökologische Beeinträchtigung der Gewässer bei Nutzung von Wasserkraft zu mindern und den angestrebten Zielzustand gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland und Österreich bzw. dem Gewässerschutzgesetz in der Schweiz zu erreichen. Das Ausmaß der durch Schwall-Sunk bedingten Effekte ist nicht vom Ausbaudurchfluss bzw. der Leistung des schwallverursachenden Kraftwerks abhängig, sondern wird bedingt von der Größenordnung der in den Vorfluter eingeleiteten künstlichen Abflussschwankungen im Verhältnis zur Flussbreite, den jeweiligen Abflussverhältnissen im Gewässer, der Entfernung zur Einleitungsstelle sowie den morphologischen/hydraulischen Gegebenheiten. Frist zur Stellungnahme: 29. Februar 2024

Stand: 12 / 2023

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Merkblatt DWA-M 619 Entwurf, Januar 2024. Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau

In den letzten Jahren haben die Anforderungen an die ökologischen Belange in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen deutlich zugenommen. Hierbei sind die inhaltlichen Anforderungen an die ökologischen Gutachten im Rahmen der Planung (LBP, UVS, ASP) bekannt und vielfältig behandelt. Ein relativ neues Element ist die Ökologische Baubegleitung (ÖBB). Diese wird zunehmend in den Genehmigungen gefordert, ohne dass für alle Beteiligten damit der konkrete Umfang und die sich daraus ergebenden Aufgaben klar sind. Diese Lücke wird mit dem DWA-M 619 erstmalig geschlossen. Mit der ökologischen Baubegleitung können sowohl die Umweltverträglichkeit von Bauvorhaben, die Berücksichtigung der Belange des Natur-, Gewässer- und Bodenschutzes als auch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der leitbildtypischen Entwicklungsziele erreicht werden. Damit umfasst die ÖBB alle Maßnahmen, die zu einer möglichst umweltverträglichen Umsetzung der Gewässerplanung und zu einer optimalen Gewässerentwicklung führen. Im Merkblatt DWA-M 619 werden umfassend die Leistungen beschrieben, welche unter dem Begriff der Ökologischen Baubegleitung zu verstehen sind. Es wird angegeben, in welchen Planungs- und Bauphasen eine ÖBB sachlich geboten ist und welche weiteren Tätigkeiten in Betracht kommen können. Des Weiteren werden auch Möglichkeiten zur Beauftragung dieser Leistungen dargestellt, dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung und Beschreibung der einzelnen Leistungen der ÖBB zum Umbau von Fließgewässern sowie der Zuordnung zu den einzelnen Phasen im Bauablauf. Frist zur Stellungnahme: 31. März 2024

Stand: 01 / 2024

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Merkblatt DWA-M 513-3 Entwurf, Oktober 2023. Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau - Teil 3: Entsedimentierung und Räumung von Seen, Stauanlagen und Speicherbecken

An zahlreichen Seen, Stauanlagen und Speicherbecken einschließlich Hochwasser- und Regenrückhaltebecken sind trotz regelmäßigen Sedimenteintrags über lange Zeit keine Entschlammungsmaßnahmen mehr durchgeführt worden. Gleichzeitig steigen im Fall einer Entsorgung von Baggergut die spezifischen Kosten derzeit weiter an. Eine fortschreitende Verlandung schränkt wiederum die Funktion von Seen, Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken immer weiter ein. Mit dem Merkblatt DWA-M 513-1 "Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau - Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm" liegt bereits eine gute Grundlage zum generellen Umgang mit Sediment und Baggergut vor. Das Merkblatt DWA-M 513-3 konkretisiert diese Grundlage für die Maßnahmenplanung und -durchführung ausdrücklich an Staugewässern. Es wurde verfasst, um Gewässerverantwortlichen verträgliche Wege zur Lösung von Sedimentationsproblemen praxisgerecht aufzuzeigen. Es behandelt den rechtlichen Rahmen, ökologische Randbedingungen, das Finden wirtschaftlich vorteilhafter Lösungswege und Hinweise für eine effiziente Umsetzung. Den für die Gewässerunterhaltung Verantwortlichen wird somit ein Werkzeug für die nachhaltige und langfristige Sicherung der anvertrauten Seen, Staugewässer und Speicherbecken an die Hand gegeben. Frist zur Stellungnahme: 31. Dezember 2023

Stand: 10 / 2023

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