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bga Merkblatt 02, Stand August 2016. Ausgleichs- und Spachtelmassen auf Gussasphaltestrich

Das Merkblatt soll Hinweise auf Prüfungen des Gussasphaltestrichs geben und die Auswahl geeigneter Ausgleichs- und Spachtelmassen erleichtern. Für die Erstellung des Merkblattes wurden mit zement- und calciumsulfatgebundenen Spachtelmassen auf Gussasphalt Praxisversuche mit einigen führenden Spachtelmassenherstellern durchgeführt. Spachtelungen sind erforderlich, wenn auf dem Gussasphaltestrich ein dampfdichter Oberbelag verlegt werden soll und ein saugender Untergrund hergestellt werden muss, oder wenn Oberbeläge eine erhöhte Ebenheit erfordern. Das Merkblatt bezieht sich auf neu hergestellte sowie vorhandene Gussasphaltestriche der Härteklassen ICH 10 und IC 10 im normal beheizten Innenbereich gemäß DIN 18560-1. Es gilt nicht für Gussasphaltestriche der Härteklassen IC 15, IC 40 und IC 100, weil diese im Regelfall ohne Oberbelag hergestellt werden und somit auch nicht gespachtelt werden müssen. Es werden Anforderungen an den Gussasphaltestrich formuliert und Prüfmöglichkeiten beschrieben. Bei der Vorbereitung eines Gussasphaltestrichs, auf den eine Spachtelung aufgebracht werden soll, wird zwischen neu hergestellten und bereits genutzten Gussasphaltestrichen unterschieden. Bei der Ausführung der Spachtelungen auf Gussasphalt sind produktabhängig Randbedingungen zu beachten. Die Unterschiede von Spachtelmassen auf Zement- und Gipsbasis werden erläutert und sinnvolle Schichtdicken beschrieben. Abschließend werden Hinweise auf die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten und Feldbegrenzungsfugen bei starren Oberbelägen gegeben.
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Gussasphalt auf kommunalen Verkehrsflächen

Gussasphalt ist für den Einbau auf kommunalen Verkehrsflächen sehr gut geeignet. Er braucht keine Verdichtung, so dass er auch dort eingebaut werden kann, wo eine Verdichtung nicht möglich ist. Er ist durch die Wahl der Zusammensetzung unterschiedlichsten Verkehrslasten anzupassen, z.B. vom Fußweg bis zur Stadtautobahn, durch unterschiedliche Abstreuungen der Oberfläche wird nicht nur eine gute Griffigkeit erreicht, es lassen sich auch optische Effekte erzielen. Die Technische Information weist gezielt auch auf weitere Eigenschaften und die daraus resultierenden Anwendungsgebiete hin.Näher behandelt werden i.w. die Gestaltung von Gleisbereichen, Busspuren, Bahnsteigen, Kreisverkehrsflächen, Rad- und Gehwegen sowie Schulhöfen und verkehrsberuhigten Bereichen, für die es im Regelwerk des Asphaltstraßenbaues keine ausreichenden Informationen und Regelungen zu Planung und Bau gibt.Aber auch Ausführungen zu geneigten Verkehrsflächen, Wasserläufen, Treppen und Holzbrücken sind enthalten, also Flächen, wo man Gussasphalt nicht unbedingt erwarten würde. Die Abschnitte zu den einzelnen Verkehrsflächen sind weitgehend einheitlich in die fünf Unterabschnitte Grundlagen, Aufbau, Gussasphaltsorten, Einbauhinweise und Gestaltungshinweise gegliedert. In einem eigenen Abschnitt werden Möglichkeiten der "Innerstädtischen Gestaltung" kurz angerissen. Hier sind farbige Abstreuung aber auch eingefärbte Gussasphalte und die Oberflächenprofilierung durch in die Oberfläche eingeprägte Muster erwähnt. Abgerundet wird diese Technische Information durch Hinweise zur Sanierung von Verkehrsflächen mit Gussasphalt. Hier hat Gussasphalt große Möglichkeiten, da er auch bei kaltem Wetter auf kleinen Flächen erfolgreich einbaubar ist und Verkehrsflächen vor eindringender Feuchtigkeit schützt, wo dies mit anderen Baustoffen nicht oder jedenfalls nicht so einfach möglich ist.
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