Merkblätter

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Fire protection in existing buildings and for architectural monuments according to WTA I: Basics

In the event of fire, the spread of fire and smoke can lead to personal injury and damage to property. For this reason, the basic fire protection requirements for standard buildings are regulated in the model building regulations or the building codes of the federal states. In addition, special constructions regulations and guidelines exist for certain special constructions, which must be observed. However, these regulations originally only apply to new buildings. Existing buildings often deviate from the currently valid building supervision regulations or the legal provisions introduced as technical building regulations. A building-specific and protection-oriented fire protection planning with appropriate consideration of the existing structure therefore requires a particularly intensive study of the fire protection requirements. In addition to the fire protection performance of existing buildings, the escape route situation and the preventive measures to prevent the occurrence of fire and, in particular, the spread of fire or smoke must be considered from a conceptual point of view. Fire protection occupies a special position in building law due to the considerable dangers for the users of a building and the possible consequential damage that can be avoided in the event of fire. The resulting basic and individual requirements of the model building regulations or the respective state building regulations require a thorough examination of an existing building. This guideline therefore aims to describe the principles of fire protection planning for existing buildings. Practical solutions are shown for conflicts arising from interventions in existing buildings. In this context, reference is made to relevant standards and guidelines as well as supplementary technical literature.

Stand: 11 / 2020

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Merkblatt DWA-M 384, Juni 2022. Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen - Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis

Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in 2017 grundlegend geändert. Die Verordnung legt für Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerten ab 2032 den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung fest. Für kleinere Kläranlagen bleibt die Option der bodenbezogenen Verwertung nach AbfKlärV jedoch langfristig verfügbar. Das Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall- und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.

Stand: 06 / 2022

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Kommentar zum Arbeitsblatt DWA-A 788 (TRwS 788). Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (November 2021)

Alle von der DWA herausgegebenen Kommentare bieten den Vorteil, dass in den Text des jeweiligen Regelwerks die Hinweise, Erläuterungen oder Anwendungshilfen der Autoren synoptisch einfügt sind. So sind für den Anwendenden immer direkt Quelle und persönliche Auslegung erkennbar. Die Kommentierung spiegelt das Fachwissen und den Erfahrungsschatz der Autoren Dr. Axel Nacken und Frank Oswald wider sowie deren Hintergrundwissen aus der Erarbeitung der TRwS 788 als Mitglieder der Arbeitsgruppe IG-6. Ziel des Arbeitsblatts DWA-A 788 "Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten" ist es, für neu zu errichtende Flachbodentanks Ausführungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die häufig auf durchgehenden Fundamenten, aber ohne doppelten Boden, oder auf Ringfundamenten aufgestellt sind, werden die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb in Abhängigkeit von Art und Güte des Fundaments, Erkennbarkeit einer Leckage und zusätzlichen Prüfungen festgelegt. Bei diesen zeigt die TRwS technische und organisatorische Anpassungsmaßnahmen auf, die von der zuständigen Behörde im Rahmen einer Anordnung berücksichtigt werden können. Der Kommentar zur TRwS 788 liefert umfangreiche und verständliche Erläuterungen sowie zusätzliche Hintergrundinformationen, die im Rahmen des Arbeitsblatts nicht den erforderlichen Platz fanden. Er richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.

Stand: 05 / 2022

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Merkblatt DWA-M 256-6, Mai 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Der Planer hat die Aufgabe, die Geräteanforderungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall nach Messstoff, Messort und Umgebungsbedingungen festzulegen. Darüber hinaus muss er die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifizieren. Die Digitalisierung der Signalverarbeitung und Informationsübertragung ermöglicht eine Vielzahl neuer Funktionen, die in Bezug auf die gestellten Anforderungen zu bewerten sind. Die Merkblattreihe DWA-M 256 "Prozessmesstechnik auf Kläranlagen" mit den Teilen 1 bis 8, soll Planern und Betreibern von Kläranlagen eine Hilfe bei der Auswahl von Messeinrichtungen geben. Geeignete Geräte sind für einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unabdingbar. Neben einer ausführlichen Darstellung der möglichen Einsatzorte der in der Merkblattreihe DWA-M 256 behandelten Messeinrichtungen werden auch die Messprinzipien, die daraus resultierenden spezifischen Gerätemerkmale und die technischen Anforderungen an die Geräte ebenso behandelt wie die betrieblichen Aspekte. Im Teil 6 werden die "Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands" dargestellt.

Stand: 05 / 2022

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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Die Arbeits- und Merkblattreihe gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.

Stand: 07 / 2023

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