ift-Richtlinie FE-16/2, Dezember 2019. Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten. Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung
Einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens verbringt der Mensch in Schulräumen. Egal ob es sich um Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen handelt, gilt der eingangs erwähnte Ausspruch von Wilhelm Busch. Ein gesundes Raumklima, Behaglichkeit und das Gefühl von Sicherheit sind entscheidende Faktoren für das Erbringen der gewünschten geistigen Leistungen. Fenster bestimmen dabei zu einem großen Teil die raumklimatischen Verhältnisse, wie Temperatur, Luftfeuchte, Licht, Ausblick nach außen etc. Spezielle Randbedingungen in Schulen führen aber auch zu besonderen Belastungssituationen für die Bauelemente, die in der letzten Zeit zu einem deutlichen Anstieg von Reklamationen und Schäden rund um Fenster in Schulen im Sachverständigenzentrum des ift Rosenheim geführt haben. Besonders Besorgnis erregend sind dabei Personenschäden mit Kindern und Jugendlichen. In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Schulen und den besonderen Nutzungsumständen sowie der erforderlichen Wartung und Pflege aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Schulen für Kinder und Jugendliche gelegt, viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf andere Einrichtungen zur Erwachsenenbildung o. ä. übertragen. Behandelt werden Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. Nicht behandelt werden Türen in Schulgebäuden sowie Turnhallen. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.
Stand: 02 / 2020