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Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen unseren Lebensraum. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten. Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit erstmals ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien. Die letzte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien wurde 2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen durchgeführt. Ergänzt wurde eine Passage zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen.

Stand: 04 / 2020

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ift-Richtlinie FE-16/2, Dezember 2019. Einsatzempfehlungen für Fenster in Schulbauten. Anforderungen, Planungsgrundlagen, Konstruktion und Ausführung

Einen nicht unerheblichen Teil seines Lebens verbringt der Mensch in Schulräumen. Egal ob es sich um Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen handelt, gilt der eingangs erwähnte Ausspruch von Wilhelm Busch. Ein gesundes Raumklima, Behaglichkeit und das Gefühl von Sicherheit sind entscheidende Faktoren für das Erbringen der gewünschten geistigen Leistungen. Fenster bestimmen dabei zu einem großen Teil die raumklimatischen Verhältnisse, wie Temperatur, Luftfeuchte, Licht, Ausblick nach außen etc. Spezielle Randbedingungen in Schulen führen aber auch zu besonderen Belastungssituationen für die Bauelemente, die in der letzten Zeit zu einem deutlichen Anstieg von Reklamationen und Schäden rund um Fenster in Schulen im Sachverständigenzentrum des ift Rosenheim geführt haben. Besonders Besorgnis erregend sind dabei Personenschäden mit Kindern und Jugendlichen. In dieser Veröffentlichung sollen wesentliche Zusammenhänge zwischen Gestaltung, Ausstattung und Ausführung von Fenstern in Schulen und den besonderen Nutzungsumständen sowie der erforderlichen Wartung und Pflege aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf typische Anwendungen in Schulen für Kinder und Jugendliche gelegt, viele Themen und Aussagen lassen sich auch auf andere Einrichtungen zur Erwachsenenbildung o. ä. übertragen. Behandelt werden Fenster und Fensterbänder im Geltungsbereich der Produktnorm DIN EN 14351-1. Nicht behandelt werden Türen in Schulgebäuden sowie Turnhallen. Diese ift-Richtlinie basiert auf den Erfahrungen der Prüf- und Sachverständigentätigkeiten des ift Rosenheim.

Stand: 02 / 2020

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