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57 Artikel

WU-Dächer - Ergänzende bautechnische Grundlagen und Ausführungsbeispiele zum DBV-Merkblatt

Mit der Ausführung von Flachdächern als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen liegen in; Deutschland seit über 50 Jahren Erfahrungen vor. Diese Bauart kann inzwischen als bewährt; angesehen werden. Auf der Basis dieser Erfahrungen wurde von Mitgliedern des Arbeitskreises; "WU-Dächer" des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E. V. (DBV) das DBV-Heft als Ergänzung zum DBV-Merkblatt "WU-Dächer" (Fassung Juli 2013) erarbeitet. Bei der Bauart "Wasserundurchlässige Dächer und Decken" (WU-Dächer) ersetzt die tragende WU-Konstruktion des Daches die sonst üblichen Abdichtungen nach DIN 18195, DIN 18531 oder den Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes ersatzlos. Die Vorteile dieser Bauart liegen in der verhältnismäßig einfachen Konstruktion, einem schnellen Baufortschritt, einer geringen Witterungsabhängigkeit bei der Bauausführung sowie in der Dauerhaftigkeit und der Nachhaltigkeit. Die theoretischen Hintergründe, Grundlagen, Entwurfs- und Konstruktionsgrundsätze und Hinweise zur Bauausführung in der WU-Richtlinie des DAfStb gelten auch für WU-Dächer. Dabei sind jedoch besondere Anforderungen an die Planung, Konstruktion und Ausführung zu beachten. Sie können nur durch intensive Zusammenarbeit der Baubeteiligten erfüllt werden. Das DBV-Heft gibt hierzu Hinweise und Anregungen und stellt Beispielprojekte vor. WU-Dächer bilden den oberen Abschluss eines ober- oder unterirdischen Gebäudes. Behandelt werden daher ausschließlich WU-Dächer und -Decken als Bestandteil der Außenhülle, z. B. von Hochbauten, Behältern und Tiefgaragen.

Stand: 07 / 2015

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Korrosion der Bewehrung im Bereich von Trennrissen nach kurzzeitiger Chlorideinwirkung

Bei der Erarbeitung des aktuellen DBV-Merkblatts "Parkhäuser und Tiefgaragen" (2. überarbeitete Ausgabe September 2010) wurde von dem Erkenntnisstand ausgegangen, dass bei kurzen Einwirkzeiten - das DBV-Merkblatt spricht hier von maximal einer Wintersaison - i. d. R. nicht mit standsicherheitsrelevanten Korrosionsschäden der Bewehrung zu rechnen ist. Daraus wird die Empfehlung abgeleitet, dass alle Risse immer kurzfristig und dauerhaft unmittelbar nach der Winterperiode zu schließen sind, sodass eine weitere Chlorid- und Feuchtezufuhr verhindert wird. In der Fachwelt wurde diese Empfehlung immer wieder hinterfragt, da keine dokumentierten Untersuchungen dazu vorlagen, ob und inwieweit das Schließen der Risse nach einer Wintersaison mit Chlorideintrag tatsächlich zu einer für die Dauerhaftigkeit und Standsicherheit unkritischen Bauwerkssituation führt. In dem Bericht zum DBV-Forschungsvorhaben 292 "Korrosion der Bewehrung im Bereich von Trennrissen nach kurzzeitiger Chlorideinwirkung" - durchgeführt an der RWTH Aachen - kommen die Forscher zu dem Ergebnis, dass "die Schädigung - genauer die Abtragsrate - nach der Rissverpressung auf ein unschädliches bzw. vernachlässigbares Maß herabfällt." Dies führt zu der Erkenntnis, dass "die Gesamtschädigung am Stahl aus der Beaufschlagungsphase und den 15 Monaten danach in den meisten Fällen nicht als kritisch bezüglich der Tragfähigkeit einzustufen ist." Damit kann die vorgenannte im DBV-Merkblatt ausgesprochene Empfehlung, also Risse kurzfristig nach deren Auftreten dauerhaft zu schließen, als hinreichend abgesichert angesehen werden - insbesondere im Vergleich zu möglichen anderen Maßnahmen, die u. U. zu erheblichen Eingriffen in das Tragwerk führen und deswegen weniger empfehlenswert sind.

Stand: 06 / 2015

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Wartung und Instandhaltung von Parkbauten

Eine besondere Bedeutung kommt der Instandhaltung von direkt befahrenen Parkdecks zu, da diese erheblichen Beanspruchungen aus Chloriden in Kombination mit wechselnd nassen und trockenen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind. Aus diesem Grund werden in DIN EN 1992-1-1 bei direkt befahrenen Parkdecks auch zusätzliche Maßnahmen gefordert, die teilweise mit konkreten Wartungsintervallen und entsprechenden -konzepten verknüpft sind. Worin besteht jedoch nun beispielsweise ein erweitertes Wartungskonzept und wie unterscheidet sich dieses Konzept von einer normalen Wartung, die bei allen Bauwerken durchzuführen ist? Ist der Wartungsaufwand bei allen Bauweisen identisch oder gibt es (robuste) Bauweisen, die mit weniger Wartung auskommen als andere? Woraus besteht eine gewissenhafte Wartung und was sind mögliche Folgen, wenn diese ausbleibt? Führen ein erweitertes Wartungskonzept und die sich unmittelbar daran anschließende Instandsetzung zwangsläufig zu höheren (womöglich nicht kalkulierbaren) Betriebskosten als eine normale Wartung und eine normale Instandsetzung? Und vor allem: Wie kann sichergestellt werden, dass eine qualifizierte Wartung während der gesamten Nutzungsdauer des Bauwerks, auch bei Wechsel des Eigentümers oder Wohneigentumsgemeinschaften, zuverlässig und kompetent durchgeführt werden kann? Das DBV-Heft geht diesen Fragen nach und gibt entsprechende Antworten bzw. liefert Ansätze für Problemlösungen.

Stand: 2013

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