Bauen+ (Kennenlern-Abo Ausland)
Energie, Brandschutz, Bauakustik, Gebäudetechnik
Details zum Abo
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Zeitschriften-Abos
1. Erhalte ich eine Bestätigung meiner Bestellung?
Ja, nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Bestellbestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, schicken wir Ihnen die Bestätigung per Post.
2. Wann erhalte ich mein erstes Heft?
Ihr Abonnement beginnt mit der aktuellen Ausgabe. Mit der Bestellbestätigung, die Sie per E-Mail oder Post erhalten, erhalten Sie die Heftnummer und das Startdatum Ihres Abonnements.
3. Wann erhalte ich meine Prämie?
Die Prämie erhalten Sie mit der Lieferung des ersten Hefts.
4. Welche Zahlarten werden mir für das Abonnement angeboten?
Sie können in der Regel per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.
5. Wann und auf welchem Wege erhalte ich die Rechnung?
In der Regel geht Ihnen die Rechnung einige Tage nach Ihrer Bestellung per Mail zu. Mit dem ersten Heft erhalten Sie die Rechnung zusätzlich per Post.
5. Wann wird der Rechnungsbetrag abgebucht?
Der Rechnungsbetrag wird in der Regel einige Tage nach Ihrem Einkauf abgebucht.
6. Kann ich mein Abonnement auch ins Ausland liefern lassen?
Als Geschäftskunde können Sie sich Ihr Abonnement aus Steuergründen nur an eine Adresse im europäischen Ausland liefern lassen, wenn Sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Wenn sich die Lieferadresse außerhalb der EU befindet, ist ein Auslandsversand ebenfalls möglich.
Bei Privatkunden aus Deutschland ist eine Auslandslieferung nur an eine Adresse außerhalb der EU möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://taxation-customs.ec.europa.eu/territorial-status-eu-countries-and-certain-territories_de.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer finden Sie in unseren allgemeinen FAQ (Punkt 6 unter »Fragen zur Bestellung«).
7. Warum kann ich als Privatkunde aus dem europäischen Ausland kein Abonnement bestellen?
Bestellungen aus dem europäischen Ausland sind aus steuerrechtlichen Gründen nur für Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) möglich. Für die Berechnung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung benötigen wir immer Ihren Firmennamen sowie die USt-IdNr..
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer finden Sie in unseren allgemeinen FAQ (Punkt 6 unter »Fragen zur Bestellung«).
8. Ich bin Student und möchte das Studierendenabonnement beziehen. Was muss ich beachten?
Bitte schicken Sie im Nachgang zu Ihrer Bestellung einen Scan Ihres Studierendenausweises an unsere Abo-Verwaltung.
9. Ich möchte für unsere Bibliothek ein Abonnement abschließen, geht das?
Ja, das geht. Wenden Sie sich bitte wegen der Konditionen an unsere Abo-Verwaltung.
10. Kann ich auch nur die Printausgabe bzw. nur das E-Paper als Abonnement bestellen?
Nein, das Abonnement ist nur in der Kombination von Printausgabe und E-Journal erhältlich.
Mit dem Abonnement erhalten Sie die neueste Ausgabe früher, mit allen Inhalten des gedruckten Heftes, ergänzt um Zusatzinformationen wie Bildstrecken, PDF-Dateien und Filme.
11. Kann ich auch Einzelheft bzw. alte Heftausgaben bestellen?
Sofern die Einzelausgabe noch vorrätig ist, schicken wir Ihnen gerne das gewünschte Heft kostenpflichtig zu.
Schicken Sie ihre Bestellung bitte an unseren Kundenservice.
12. Wie kann ich als Mitglied eines Verbands erfahren, ob ich Rabatt für das Zeitschriften-Abonnement erhalte?
Schreiben Sie gerne eine E-Mail an unsere Abo-Verwaltung. Nennen Sie uns den Namen des Verbands, dem Sie angehören, und Ihre dortige Mitgliedsnummer. Wir informieren Sie dann darüber, ob es einen Preisnachlass gibt und wie hoch dieser ist.
Sie können diese Angaben auch direkt bei der Bestellung machen. Setzen Sie bitte den entsprechenden Haken und geben Sie uns den Verband und Ihre Mitgliedsnummer im Bemerkungsfeld an.
13. Was genau ist der Kombirabatt und wie erhalte ich ihn?
Sollten Sie bereits Abonnent einer unserer Fachzeitschriften sein, erhalten Sie einen Rabatt von 10% bei der Bestellung einer weiteren Zeitschrift (ausgenommen ist hier die Zeitschrift »Bausachverständige«). Ob Sie rabattberechtigt sind, prüfen wir nach dem Eingang Ihrer Bestellung und berücksichtigen den eventuellen Rabatt auf der Rechnung.
14. Ich habe Fragen zum Heftinhalt, wohin kann ich mich wenden?
Unsere Fachredaktionen erreichen Sie über die jeweiligen E-Mail-Adressen:
Redaktion Bauen+
Redaktion Bausubstanz
Redaktion Bausachverständige
Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
1. Mein Exemplar ist beschädigt oder kam nicht an, was nun?
Wenden Sie sich bitte an den Kundenservice, wir schicken Ihnen umgehend Ersatz.
Sie erreichen uns im Kundenservice zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
E-Mail: abo-verwaltung@irb.fraunhofer.de
Telefon +49 711 970-2500
Fax +49 711 970-2508
2. Wie kann ich meine Adressdaten ändern?
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an unsere Abo-Verwaltung.
3. Wo finde ich meine Kundennummer?
Die sechsstellige Kundennummer (Im Fotobeispiel: 514291) finden Sie auf Ihrem Versandumschlag rechts oberhalb Ihrer Anschrift bzw. auf der Rechnung rechts oben.
1. Was genau ist das E-Journal und wie kann ich es lesen?
Das E-Journal ist die digitale Ausgabe der Zeitschrift und Teil des Abonnements. Das E-Journal können Sie immer und überall über eine kostenlose App lesen. Die dazugehörige App finden Sie sowohl im App-Store als auch in Google Play zum kostenfreien Download. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer Bestellung. Sollten Ihnen die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an unsere Abo-Verwaltung.
Die Links für Google Play und den App-Store finden Sie zusätzlich auch auf den entsprechenden Zeitschriftenseiten:
https://www.bauenplus.de/zeitschrift/ejournal/
https://www.derbausv.de/zeitschrift/e-journal/
https://www.bausubstanz.de/zeitschrift/bausubstanz-e-journal/
2. Auf welchen Geräten kann ich das E-Journal lesen?
Sofern Sie die entsprechende kostenlose App haben, können Sie unsere E-Journals auf all Ihren mobilen Endgeräten uneingeschränkt lesen. Bei der Bauen+ ist die Verwendung von PC oder Laptop zusätzlich möglich.
3. Wo finde ich die kostenlosen Apps um das E-Journal zu lesen?
Für alle Apps finden Sie die Links für Google Play und den App-Store auf den entsprechenden Zeitschriftenseiten:
https://www.bauenplus.de/zeitschrift/ejournal/
https://www.derbausv.de/zeitschrift/e-journal/
https://www.bausubstanz.de/zeitschrift/bausubstanz-e-journal/
4. Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für das E-Journal?
iOS Version 11 oder höher sowie Android Version 5 oder höher. Wir empfehlen das automatische Aktivieren der Updates.
5. Welche Vorteile bietet die App zum Lesen des E-Journals gegenüber dem Online-Heftarchiv?
In der App befindet sich, im Gegensatz zum Online-Heftarchiv, der komplette Heftinhalt. Das heißt Sie haben neben den Fachartikeln auch alle Rubriken, das Editorial und Zusatzmaterial in der App. Außerdem kann in der App wie in einem gedruckten Heft geblättert werden. Suchen und weitere Funktionen erleichtern die Nutzung und das Wiederfinden von für Sie relevante Inhalte.
Im Online-Heftarchiv der Zeitschrift befinden sich dagegen nur die Fachartikel jeder Ausgabe als PDF-Datei. Die einzelnen Fachartikel können von Abonnenten im Passwort geschützten Bereich heruntergeladen werden. Die Heftarchive finden Sie unter folgenden URLs:
https://www.bauenplus.de/archiv/heftarchiv/
https://www.derbausv.de/archiv/heftarchiv/
https://www.bausubstanz.de/archiv/heftarchiv/
6. Auf wie vielen Geräten bzw. Betriebssystemen kann ich das E-Journal gleichzeitig nutzen?
Sie können das E-Journal an maximal drei Geräten gleichzeitig nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dort auch jeweils die App installiert haben. Bitte denken Sie auch bei einem Gerätewechsel an eine De- bzw. Neuinstallation.
7. Ab wann kann ich nach meiner Bestellung das E-Journal lesen?
In den Lesegenuss Ihres E-Journals kommen Sie in der Regel am ersten Werktag nach unserer Bestellbestätigung, die Sie per Mail erhalten.
8. Wir sind ein Betrieb mit mehreren Mitarbeitenden und werden das Abonnement nicht gleichzeitig nutzen, reicht eine Einzelplatzlizenz?
Nein, eine Lizenz kann nicht von mehreren Personen genutzt werden, da sie personenbezogen ist.
9. Kann man das Abonnement auf einem zentralen Server installieren, sodass mehrere Personen darauf zugreifen können?
Nein, eine Lizenz ist immer personenbezogen, weshalb ein allgemeiner, freier Zugang auf dem Server nicht zulässig ist. Technisch gesehen ist es auch nicht möglich, da die App auf dem jeweiligen Gerät installiert sein muss.
10. Ich benutze nicht den vollen Leistungsumfang des Abonnements, kann ich auch weniger Inhalte abonnieren?
Nein, das Abonnement kann nur in vollem Umfang abonniert werden.
11. Kann ich das E-Journal testen?
Sie können die App auch ohne Abonnement kostenfrei herunterladen und ausgewählte frei zugängliche Heftausgaben zum Testen durchblättern.
Die Links für Google Play und den App-Store finden Sie auf den entsprechenden Zeitschriftenseiten:
https://www.bauenplus.de/zeitschrift/ejournal/
https://www.derbausv.de/zeitschrift/e-journal/
https://www.bausubstanz.de/zeitschrift/bausubstanz-e-journal/
1. Endet mein Abonnement automatisch?
Nein, aber nach Ablauf des Mindestbezugszeitraums können Sie Ihr Abonnement jederzeit innerhalb eines Monats kündigen.
2. Was ist der Mindestbezugszeitraum?
Der Mindestbezugszeitraum beschreibt den Zeitraum, für den Sie sich mit Ihrer Bestellung verpflichten, ein Abonnement zu beziehen. Eine Kündigung ist prinzipiell immer möglich, Sie erwerben aber stets ein Abonnement für den Mindestbezugszeitraum und zahlen diesen auch. In der Regel sind es 12 Monate bei Jahresabonnements bzw. sechs Monate bei Kennenlern-Abos. Informationen zum Mindestbezug finden Sie auch in unserem Angebot.
3. Wie kann ich mein Abonnement kündigen?
Abonnements können prinzipiell zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Allerdings haben Sie sich mit Ihrer Bestellung zur Abnahme des jeweiligen Mindestbezugszeitraums verpflichtet. Sollten wir Ihre Kündigung nicht rechtzeitig vor Ende Ihres Mindestbezugszeittraums schriftlich erhalten (ein Monat vor Ablauf) verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit. Sie haben aber nach Ablauf des Mindestbezugszeitraums die Möglichkeit, jederzeit innerhalb eines Monats zu kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können uns Ihre Kündigung per Post oder per Mail schicken.
4. Wie kann ich mein Kennenlern-Abo kündigen?
Sollten Sie nicht innerhalb des Mindestbezugszeitraums von sechs Monaten kündigen, geht das Kennenlern-Abo in ein Jahresabonnement auf unbestimmte Zeit über. Dieses können Sie allerdings jederzeit innerhalb eines Monats kündigen.
5. Gibt es ein Widerrufsrecht?
Ja es gibt das Widerrufsrecht für Verträge über die Lieferung von Waren. Hier haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Mehr dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Widerruf.