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Sicherheitsbericht Talsperren - Leitfaden

Merkblatt

Sicherheitsbericht Talsperren - Leitfaden

Es ist Aufgabe des Betreibers einer Talsperre, die Sicherheit der Anlage regelmäßig zu überprüfen. Er übernimmt damit eine hohe Eigenverantwortung. Die Ergebnisse der Messungen, der visuellen Überwachung und der Funktionsprüfungen sind jährlich in einem Sicherheitsbericht zusammenzufassen. Neben der Wertung der Jahresmeßwerte ist ein Vergleich mit langjährigen Beobachtungen unerläßlich, um langfristige, tendenzielle Veränderungen zu erkennen. Der Bericht schließt mit einer Aussage des Betreibers, ob aufgrund der Messungen und Beobachtungen des Berichtsjahres im Vergleich mit den langjährigen Aufzeichnungen Veränderungen zu erkennen sind, die die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen könnten. Etwa alle 10 Jahre sollte eine vertiefte Überprüfung der Talsperre durchgeführt werden, die auch mögliche Veränderungen in den Berechnungsannahmen und äußeren Randbedingungen zu berücksichtigen hat. Der Fachausschuß ,,Talsperren" des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) erarbeitete in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen TalsperrenKomitee (DTK) und der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) vorliegendes Merkblatt, das wesentliche Grundsätze über den Inhalt und die Bedeutung des jährlichen Sicherheitsberichtes einer Talsperre zusammenstellt. Ergänzend gibt eine exemplarische Mustergliederung konkrete Hilfestellung zur Konzeption derartiger Berichte
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Betrachtungen zur (n-1)-Bedingung an Wehren

Merkblatt

Betrachtungen zur (n-1)-Bedingung an Wehren

Die (n-1)-Bedingung besagt, daß Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, daß der Bemessungshochwasserabfluß durch das Wehr auch bei Ausfall eines Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauzieles schadlos für die Stauanlagen abgeführt werden kann. Das vorliegenden Merkblatt gibt Hinweise für die praxisgerechte Auslegung der (n-1)-Bedingung. Es wird gezeigt, daß diese Forderung sowohl dem planmäßigen Revisionsfall als auch der Störfall gerecht werden muß. Kritische Situationen entstehen erst, wenn gleichzeitig mit dem revisionsbedingten Ausfall eines Wehrfeldes ein Störfall an einem anderen auftritt und zusätzlich ein Hochwasserereignis stattfindet, das größer ist als die verbleibenden Felder vermögen. Deshalb wird eine zusätzliche, weitergehende Überprüfung unter Einbeziehung des im Freibord enthaltenen Sicherheitszuschlages empfohlen. Außerdem werden die große Bedeutung redunanter Systeme herausgestellt und das unterschiedliche Öffnungsrisiko der verschiedenen Verschlußarten bewertet. Für bisher problemlos arbeitende ältere Wehre, die der (n-1)-Bedingung nicht genügen, wird ein alternativer Nachweis, die sog. (n-a)-Bedingungen, auf der Grundlage anlagespezifischer Ausfallwerte vorgeschlagen. Weitere Vorschläge betreffen die Dimensionierung eines Wehres für die Bemessungshochwasserabfluß hinausgehende Abflüsse sowie ein Ausfallkriterium für Wehre mit sehr vielen Feldern. (-y-)
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