Betrachtungen zur (n-1)-Bedingung an Wehren (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
Erscheinungsjahr
1990
Stand
1990
Herausgeber
Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. -DVWK-, Bonn, Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. -GFA-, Hennef
Bibliografische Angaben
VI,18 Seiten
E-Book
GFA Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V.
Sprache
Deutsch
Die (n-1)-Bedingung besagt, daß Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, daß der Bemessungshochwasserabfluß durch das Wehr auch bei Ausfall eines Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauzieles schadlos für die Stauanlagen abgeführt werden kann. Das vorliegenden Merkblatt gibt Hinweise für die praxisgerechte Auslegung der (n-1)-Bedingung. Es wird gezeigt, daß diese Forderung sowohl dem planmäßigen Revisionsfall als auch der Störfall gerecht werden muß. Kritische Situationen entstehen erst, wenn gleichzeitig mit dem revisionsbedingten Ausfall eines Wehrfeldes ein Störfall an einem anderen auftritt und zusätzlich ein Hochwasserereignis stattfindet, das größer ist als die verbleibenden Felder vermögen. Deshalb wird eine zusätzliche, weitergehende Überprüfung unter Einbeziehung des im Freibord enthaltenen Sicherheitszuschlages empfohlen. Außerdem werden die große Bedeutung redunanter Systeme herausgestellt und das unterschiedliche Öffnungsrisiko der verschiedenen Verschlußarten bewertet. Für bisher problemlos arbeitende ältere Wehre, die der (n-1)-Bedingung nicht genügen, wird ein alternativer Nachweis, die sog. (n-a)-Bedingungen, auf der Grundlage anlagespezifischer Ausfallwerte vorgeschlagen. Weitere Vorschläge betreffen die Dimensionierung eines Wehres für die Bemessungshochwasserabfluß hinausgehende Abflüsse sowie ein Ausfallkriterium für Wehre mit sehr vielen Feldern. (-y-)