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Arbeitsblatt DWA-A 904, Oktober 2005. Richtlinien für den ländlichen Wegebau

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Arbeitsblatt DWA-A 904, Oktober 2005. Richtlinien für den ländlichen Wegebau

Rund 80 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt oder als Kulturlandschaft gepflegt. Die ständige Weiterentwicklung der Land- und Forsttechnik, die Änderung der Betriebsstrukturen und der Zwang zur Rationalisierung haben zu einer starken Mechanisierung in diesen Bereichen geführt, die einen deutlich gestiegenen Bedarf an geeigneten Verkehrswegen nach sich gezogen hat. Die Bemessung und der Bau ländlicher Wege erfolgte bis heute gemäß den Vorgaben der "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" von 1975 (RLW 1975), die als DVWK-Regel 103 erschienen sind und bis 1988 in mehreren Nachlieferungen fortgeschrieben wurden. Mit dem angesprochenen Wandel der landwirtschaftlichen Betriebsweisen, aber auch vor dem Hintergrund gestiegener Ansprüche der Gesellschaft an die umweltgerechte Gestaltung in der Verkehrswegeplanung und naturnahe Bauweisen, wurde die RLW 75 in den vergangenen Jahren einer kritischen Prüfung unterzogen und mit Blick auf die genannten Erfordernisse und die neuesten Erkenntnisse überarbeitet. In den nun vorliegenden Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) werden neben den technischen Details des Wegebaus Akzente gesetzt zur harmonischen Einpassung der Wegeführung in die Landschaft, und zur Mehrfachnutzung der ländlichen Wege durch die Land- und Forstwirtschaft sowie durch Fremdenverkehr und Tourismus.
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Merkblatt DWA-M 605, August 2005. Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren

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Merkblatt DWA-M 605, August 2005. Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren

In Deutschland verfügen gegenwärtig 70 Talsperren über ca. 160 Vorsperren, die in unterschiedlichem Maße in die Bewirtschaftung der Talsperren einbezogen sind. Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil der jeweiligen Talsperre. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) - Talsperrenzufluss - Vorsperre - Hauptsperre - Wasseraufbereitung und -verteilung besteht. Neben Vorgaben für die Bemessung geplanter Vorsperren gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse. Ausgangspunkt ist der ehemalige Fachbereichsstandard TGL 27885/02, Nährstoffelimination in Vorsperren (1983), der dem aktuellen Wissensstand angepasst und um die qualitative und quantitative Beschreibung weiterer Wirkungen sowie um Möglichkeiten der technischen Gestaltung erweitert wurde. Es wendet sich gleichermaßen an Ingenieurbüros, Genehmigungsbehörden und Talsperrenbetreiber.
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Merkblatt ATV-DVWK-M 362-2, Oktober 2004. Umgang mit Baggergut. Tl.2. Fallbeispiele

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Merkblatt ATV-DVWK-M 362-2, Oktober 2004. Umgang mit Baggergut. Tl.2. Fallbeispiele

Das Merkblatt M 362 "Umgang mit Baggergut" in den Teilen 1, 2, 3 wurde erstmals 1997/99 durch den ATV-DVWK-Fachausschuss AK-7 "Baggergut aus der Gewässerbehandlung" erarbeitet. Neue und veränderte gesetzliche Grundlagen und weitere Regelwerke sowie verbesserte technische Umsetzungen machten eine Aktualisierung erforderlich. Der hier vorliegende überarbeitete Teil 2 bietet mit seinen Fallbeispielen einen Überblick über den praktizierten fachgerechten Umgang mit Baggergut. Ebenfalls in Überarbeitung befindet sich der Teil 1 des Merkblattes, der neben der Beschreibung und Bewertung von Baggergut den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit solchem sowie die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen bei der Unterbringung von Baggergut behandelt. Der das Mindestuntersuchungsprogramm und die Probenahme beschreibende Teil 3 des Merkblattes M 362 wird erst bei Bedarf überarbeitet. Die in diesem Teil 2 vorgestellten Fallbeispiele beschreiben die in der Praxis realisierten Möglichkeiten der Vermeidung, Umlagerung, Verwendung, Unterbringung im Gewässer und an Land sowie der Aufbereitung, Verwertung und letztlich Beseitigung von Baggergut aus Gewässern im Binnenland. Dabei wurde der Schwerpunkt insbesondere auf Baggergut aus Gewässern der Länder und Kommunen gelegt, wie es die Beispiele zur Entschlammung von Teichen, Seen und Talsperren zeigen. Bei der Unterbringung haben nach wie vor Kiesgruben bzw. Tagebaue, Spülfelder und Deponien (Bau/Profilierung und Endlagerung) einen maßgeblichen Anteil. Die weiterhin in der Entwicklung befindlichen Verwertungen bei der Herstellung von Klinkern bzw. Blähton/Pellets sind als Beispiele ebenfalls angeführt. Die einzelnen Fallbeispiele bzw. Teile davon sind als Module zu verstehen, die je nach Fragestellung (bzw. Zweck) und Ausgangssituation zu neuen Modul-Kombinationen zusammengefügt werden können. Jedoch spielen ökologische und ökonomische Aspekte bei der Auswahl eine wesentliche Rolle. Die Beispiele sollen zeigen, was bislang praktiziert wurde, wobei die Darstellung nicht vollständig ist und auf Grund der Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Module auch nicht sein kann. Die Vielfalt der bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten zeigt, dass es ein einziges, alles umfassendes, allseitig akzeptiertes und immer einsetzbares Verfahren zur Unterbringung von Baggergut nicht gibt und geben wird - es sind immer Einzelfalllösungen zu entwickeln. Das Merkblatt wendet sich an die Öffentlichkeit, die Genehmigungsbehörden und an all diejenigen in Bund, Ländern und Gemeinden, die mit der Entsorgung von Baggergut aus der Gewässerunterhaltung und dem Gewässerausbau zu tun haben - ihnen soll eine Anleitung für den Umgang mit Baggergut an die Hand gegeben werden.
49,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, August 2000. Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen

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Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, August 2000. Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen

Seit ihrem erstmaligen Erscheinen im Jahr 1984 hat sich die Richtlinie der ATV zur statischen Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen in der Praxis vielfach bewährt. Internationale Anerkennung hat z.B. die Ermittlung der Konzentrationsfaktoren für die Belastung über dem Rohr mit dem Konzept des schubsteifen Balkens gefunden. Aufgrund neuer Erkenntnisse in der Rohrstatik und aufgrund der technischen Weiterentwicklungen bei den Leitungssystemen ergab sich für verschiedene Teile des Arbeitsblattes wiederholt Überarbeitungsbedarf. In der dritten Auflage wurden deshalb folgende Neuerungen vorgenommen: Die Werkstoffkennwerte sind dem aktuellen Stand der DIN EN- und DIN- Normung angepasst worden. Der Verformungsmodul in der Leitungszone E2 kann bei Dammschüttung und ab 5 m Überdeckung in Abhängigkeit von der Auflastspannung erhöht werden. Die Abminderung des Verformungsmoduls in der Leitungszone E2 für Verformungsnachweise auf zwei Drittel entfällt. Spannungs- und Verformungsnachweise werden einheitlich mit demselben Auflagerwinkel 2 a geführt. Dadurch sind bei biegeweichen Rohren jetzt nur noch zwei Rechengänge erforderlich. Neu festgelegt wird die rechnerische Grenze zwischen biegesteifem und biegeweichem Verhalten VRB = 1. Bei der Ermittlung der Bettungsreaktion und beim Verformungsnachweis wird der Einfluss der Normalkraft- und der Querkraftverformungen berücksichtigt. Die Verformungen können den bisher zugelassenen Grenzwert von 6 % nun um bis zu 50 % überschreiten, wenn ein nichtlinearer Stabilitätsnachweis geführt wird. Hierfür wird ein Näherungsverfahren angegeben. Beim Stabilitätsnachweis müssen nun auch die Vorverformungen von Rohren berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 127 muss sich auf Standardfälle beschränken.
59,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

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AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

Die AGI-Arbeitshilfe soll dazu beitragen, den Konsens zwischen Behördeninstanzen und Betreibern industriell genutzter Kanalisationen im Rahmen wasserrechtlicher Überwachungsverfahren zu verbessern. Die Praxis zeigt immer wieder, dass den Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vielfach unterschiedliche Auslegungs- und Interpretationsweisen der Gesetzestexte entgegenstehen. Diese Erfahrungen waren für die AGI-Arbeitsgruppe Kanalinstandhaltung Anlass, den Verordnungstext sowohl auf mögliche Widersprüchlichkeiten innerhalb der begrifflichen Festlegungen als auch auf eventuelle Überschneidungen mit anderen Regelwerken zu überprüfen. Als Ergebnis liegen im Sinne einer praktikablen Handhabung der SüwVKan NRW sowohl für Kanalnetzbetreiber als auch für Behördenstellen zwei Arbeitspapiere vor: Die Interpretationshilfe für nicht eindeutig auslegbare Begriffsbestimmungen und unbestimmte Rechtsbegriffe zur Erleichterung bei wasserrechtlichen Genehmigungsvorgängen und der Gliederungsvorschlag in Anlehnung an die Anweisung zur Selbstüberwachung gem. Par. 4 SüwVKan, wobei jedoch branchenabhängig individuelle Organisationsstrukturen der Industrieunternehmen Form und Inhalt der Dienst- und Betriebsanweisung beeinflussen können.
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Bisam, Biber, Nutria. Erkennungsmerkmale und Lebensweisen. Gestaltung und Sicherung gefährdeter Ufer, Deiche und Dämme

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Bisam, Biber, Nutria. Erkennungsmerkmale und Lebensweisen. Gestaltung und Sicherung gefährdeter Ufer, Deiche und Dämme

Die Abschnitte 1-4 des DVWK-M 247 sind in das Merkblatt DWA-M 608-1 überführt worden, das im August 2017 erschienen ist. Die restlichen Teile des Merkblattes werden in die weiteren Teile des DWA-M 608 überführt, die zurzeit in Erarbeitung sind. Die starke Verbreitung des Bisams und die dadurch bedingten Schäden haben den DVWK bereits 1975 veranlasst, "Empfehlungen für bisamsicheren Ausbau von Gewässern, Deichen und Dämmen" zu erarbeiten. Nachdem sich der Bisam über ganz Mitteleuropa verbreitet hat und sich andererseits die Ansprüche an den Wasserabfluß bereichsweise stark geändert haben, gilt es, zu einer neuen Beurteilung der Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien zu kommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erteilte dem DVWK deshalb den Auftrag, entsprechende Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse in einem Merkblatt niederzulegen. Mit der Vorlage des Merkblattes soll den für die Gewässer Verantwortlichen, den damit befassten Naturschützern, den Gewässeranliegern als unmittelbar Betroffene, aber auch allen anderen Interessierten eine qualifizierte Fachinformation zur sicheren Ansprache dieser drei Tierarten, ihrer Aktivitätsmerkmale am Wasser und zur Lösung ihrer individuellen Probleme an die Hand gegeben werden. Für urbane Gewässer und Bundeswasserstraßen können die Empfehlungen in gleicher Weise angewandt werden.
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