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Merkblatt ATV-DVWK-M 355, November 2001. Entstehung, Behandlung und Entsorgung produktionsspezifischer Schlämme: Rückstände aus der Reinigung von Roherdöltanks

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Merkblatt ATV-DVWK-M 355, November 2001. Entstehung, Behandlung und Entsorgung produktionsspezifischer Schlämme: Rückstände aus der Reinigung von Roherdöltanks

Roherdöl ist ein Naturprodukt, das im Laufe geologischer Zeiträume aus organischer Materie entstanden ist. Es ist neben Kohle und Gas der wichtigste fossile Energieträger. Roherdöl wird in großen Tanks gelagert, die regelmäßig gereinigt werden müssen. Die produktionsspezifischen Abfälle aus der Reinigung dieser Roherdöltanks beschreibt das Merkblatt. Aus der Förderung und dem Transport sind in der Handelsware "Roherdöl" zusätzlich Wasser, mineralische und organische Feststoffe sowie Salze vorhanden. Diese Komponenten können sich in allen technischen Einrichtungen und insbesondere in den Tanks absetzen und bilden im Laufe der Jahre Ablagerungen. Diese Ablagerungen von Sedimenten aus Feststoffen, schweren Roherdölkomponenten und Wasser, werden als "Gatsch" bezeichnet. Im Rahmen der Produktverantwortung und wegen der noch nutzbaren Wertstoffanteile in den entstehenden Schlämmen, ist es sinnvoll, durch verfahrenstechnische Eingriffe, z.B. Rückführung der Schlämme in den Produktionsprozess, die Ausbeute zu erhöhen. Der unvermeidbare und in der Menge reduzierte Schlamm sollte so aufbereitet werden, dass er gesammelt, transportiert, verwertet oder beseitigt werden kann. Im Merkblatt werden die Faktoren genannt, von denen die Schlammzusammensetzung und -menge abhängen. Außerdem werden Hinweise gegeben, um Rückstände bei der Tankreinigung und im laufenden Betrieb zu minimieren sowie die entstehenden Schlämme zu verwerten und zu beseitigen.
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Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 281, September 2001. Bemessung von Tropfkörpern und Rotationstauchkörpern

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Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 281, September 2001. Bemessung von Tropfkörpern und Rotationstauchkörpern

Das Arbeitsblatt ersetzt den Entwurf des Arbeitsblattes ATV-A 135 und enthält aktualisierte Bemessungsansätze für Tropf- und Rotationstauchkörper mit Nachklärung. Die Vorteile der Abwasserbehandlung in Festbettreaktoren liegen im allgemeinen in dem geringen Energieverbrauch und der einfachen und stabilen Betriebsweise. Beim Tropfkörperverfahren wird das Abwasser über dem Füllmaterial verregnet. Der notwendige Sauerstoff wird dabei passiv aufgenommen. Eine aktive Belüftung unter Energieeinsatz ist in der Regel nicht erforderlich. Dagegen werden bei Rotationstauchkörpern die zur Hälfte in eine Abwasserwanne eingetauchten Scheiben oder Walzen durch Energieeinsatz um ihre Längsachse bewegt. Die Belüftung erfolgt ebenfalls passiv in der Auftauchphase. Tropf- und Rotationstauchkörperanlagen ermöglichen die Besiedlung mit Mikroorganismen, die lange Generationszeiten haben. Somit können bei geringer Belastung auch schwerer abbaubare Verbindungen eliminiert werden. Das Arbeitblatt enthält zudem Vorgaben zur Dimensionierung von Tropfkörpern mit Denitrifikation. Bei der Bemessung der Nachklärbecken für Tropf- und Rotationstauchkörper ist besonders hervorzuheben, dass auf der Basis neuer Untersuchungsergebnisse die notwendige Beckenoberfläche vergrößert und die Beckentiefe verringert wurde. Bei Tropfkörpern hängt die Bemessung von dem eingesetzten Füllmaterialien ab. Das Arbeitsblatt stellt dar, wie die Eigenschaften der unterschiedlichen erhältlichen Füllmaterialien adäquat zu berücksichtigen sind.
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Merkblatt ATV-DVWK-M 503, Dezember 2001. Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken

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Merkblatt ATV-DVWK-M 503, Dezember 2001. Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken

Der historischen Entwicklung und dem heutigen Stand der Rohstoffindustrie gemäß liegen in Deutschland heute in der Mehrzahl alte, außer Betrieb genommene Sedimentationsbecken vor, eine Reihe von Anlagen ist und bleibt in Betrieb. Nur vergleichsweise wenige Anlagen werden noch neu erstellt, am ehesten in den Bereichen Kalksteinwäsche, Kohleaufbereitung und Zuckerindustrie. Umweltverträglichkeit und Sicherheit der Anlagen werden in dem hier vorgelegten ATV-DVWK-Merkblatt M 503 .Grundlagen zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsanlagen. behandelt. Als Maßstab gelten dabei die anerkannten Regeln der Technik, woraus sich Empfehlungen für die Überprüfung und erforderlichenfalls Ertüchtigung ergeben. Das bisher gültige Regelwerk war als Anleitung hierfür unzureichend. Aus diesem Grund hatte sich die ATV-DVWK die Aufgabe gestellt, Leitlinien zur Überprüfung und Ertüchtigung von Sedimentationsbecken zu erarbeiten. Diese Leitlinien sollen nicht in erster Linie einen Überblick über den derzeitigen Wissensstand auf diesem Gebiet geben; sie sind vielmehr eher als Hilfe bei der Überprüfung und Beurteilung, ggfs. auch bei der Ertüchtigung von Sedimentationsbecken sowie für die dazu notwendige methodische Arbeit konzipiert worden. Sie können gleichwohl auch bei der Planung von Neuanlagen hilfreich sein.
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Merkblatt ATV-DVWK-M 765-1, Januar 2000. Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie. Tl.1. Grundlagen der Behandlung

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Merkblatt ATV-DVWK-M 765-1, Januar 2000. Emissionen aus der metallverarbeitenden Industrie. Tl.1. Grundlagen der Behandlung

In diesem Merkblatt werden Verfahren zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Abwasser beschrieben, das in der metallverarbeitenden Industrie anfällt. Der Anwendungsbereich gilt sowohl für die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) als auch für die Einleitung in eine kommunale biologische Kläranlage (Indirekteinleiter). Das Merkblatt umfasst mit den ergänzenden Merkblättern (M 765, Teil 2-10) die metallverarbeitende Industrie und Halbleiterfertigungen. Hierzu gehören alle Betriebe, die unter Anwendung wässriger Lösungen Metalle mechanisch bearbeiten und reinigen, Metalle auf einen Grundwerkstoff chemisch oder elektrolytisch auftragen oder von diesem abtragen, Metalloberflächen umwandeln (Anodisieren) oder Schichten wie z.B. Phosphat, Email oder Lack aufbringen, Prozesse in der Halbleiterherstellung durchführen. Der Abwasseranfall in diesen Industriezweigen ist im Allgemeinen durch eine Behandlung in wässrigen Lösungen und durch Spülprozesse bedingt. Da diese Behandlungen und ihr Zweck sehr verschieden sein können, werden in den ergänzenden Merkblättern Darstellungen der jeweiligen Branche vorangestellt. Allen Branchen ist eine Reihe von grundsätzlichen Verfahren und Chemismen gemeinsam. Um eine mehrfache Darstellung zu vermeiden, werden diese Themen in diesem Merkblatt einmalig aufgeführt. In den branchenbezogenen Merkblättern wird dann jeweils auf die Darstellung in diesem Merkblatt verwiesen. Das Blatt eins ist somit der allgemeingültige erste Teil einer Zusammenstellung, die durch einen branchenbezogenen zweiten Teil ergänzt wird.
26,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, August 2000. Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen

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Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127, August 2000. Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen

Seit ihrem erstmaligen Erscheinen im Jahr 1984 hat sich die Richtlinie der ATV zur statischen Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen in der Praxis vielfach bewährt. Internationale Anerkennung hat z.B. die Ermittlung der Konzentrationsfaktoren für die Belastung über dem Rohr mit dem Konzept des schubsteifen Balkens gefunden. Aufgrund neuer Erkenntnisse in der Rohrstatik und aufgrund der technischen Weiterentwicklungen bei den Leitungssystemen ergab sich für verschiedene Teile des Arbeitsblattes wiederholt Überarbeitungsbedarf. In der dritten Auflage wurden deshalb folgende Neuerungen vorgenommen: Die Werkstoffkennwerte sind dem aktuellen Stand der DIN EN- und DIN- Normung angepasst worden. Der Verformungsmodul in der Leitungszone E2 kann bei Dammschüttung und ab 5 m Überdeckung in Abhängigkeit von der Auflastspannung erhöht werden. Die Abminderung des Verformungsmoduls in der Leitungszone E2 für Verformungsnachweise auf zwei Drittel entfällt. Spannungs- und Verformungsnachweise werden einheitlich mit demselben Auflagerwinkel 2 a geführt. Dadurch sind bei biegeweichen Rohren jetzt nur noch zwei Rechengänge erforderlich. Neu festgelegt wird die rechnerische Grenze zwischen biegesteifem und biegeweichem Verhalten VRB = 1. Bei der Ermittlung der Bettungsreaktion und beim Verformungsnachweis wird der Einfluss der Normalkraft- und der Querkraftverformungen berücksichtigt. Die Verformungen können den bisher zugelassenen Grenzwert von 6 % nun um bis zu 50 % überschreiten, wenn ein nichtlinearer Stabilitätsnachweis geführt wird. Hierfür wird ein Näherungsverfahren angegeben. Beim Stabilitätsnachweis müssen nun auch die Vorverformungen von Rohren berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 127 muss sich auf Standardfälle beschränken.
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Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

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Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

In diesem Merkblatt werden Verfahren zur Behandlung von Abwasser beschrieben, das bei der Herstellung von Mineralfarben und Füllstoffen vornehmlich derjenigen Herkunftsbereiche anfällt, an deren Abwasser-Beschaffenheit im Anhang 37 der Abwasserverordnung nach § 7a WHG Anforderungen formuliert sind. (Der zur Zeit in Überarbeitung befindliche Anhang 37 wird voraussichtlich im Jahre 1998 als Anhang 37 bzw. für die Titandioxid-Herstellung als neuer Anhang 48, Teil 11, der Abwasserverordnung verabschiedet werden). Abwasser im Sinne dieses Merkblatts ist vorwiegend Fabrikationsabwasser mit anorganischen Inhaltsstoffen. Soweit Abwasser mit höheren organischen Frachten anfällt, das für diese Fertigung spezifisch ist, wird es berücksichtigt. Der Anwendungsbereich gilt sowohl für die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) als auch für die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiter). Dieses Merkblatt wurde unter Zugrundelegen fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen erarbeitet, wie sie zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung für Neuplanungen und Nachrüstungen bestehender Anlagen in Betracht gezogen werden konnten. Das gilt für die Abwasserbehandlung, Rückgewinnungs- und Regenerierverfahren zur Einsparung von Wasser, Verminderung und Vermeidung bestimmter Inhaltsstoffe und berücksichtigt auch die Möglichkeit zur Verminderung, Vermeidung und Verwertung von Abfall. Soweit Stoffbegrenzungen im abzuleitenden Abwasser vorgeschrieben werden, die auch bei Nutzung der fortschrittlichen Verfahren in dieser Branche nicht zu gewährleisten sind oder größere bzw. neue Umweltbelastungen zur Folge haben, wird darauf hingewiesen. Sonderverfahren, die auf einen speziellen Fall zugeschnitten sind, bleiben in diesem Merkblatt unberücksichtigt. Die im Merkblatt vorangestellte Beschreibung der jeweiligen Produktionsverfahren dient dazu, einem in dieser Branche weniger fachkundigen Personenkreis die Grundzüge der betrieblichen Verfahrenstechnik und die Entstehung von Abwasser sowie die Art seiner Inhaltsstoffe aufzuzeigen. Im Abschnitt Ausblick werden mögliche Weiterentwicklungen von Abwasser- und Recyclingverfahren diskutiert, deren technische Anwendbarkeit noch zu klären ist. Die unter den genannten Pigmenttypen explizit aufgeführten Pigmente sind ebenso wie deren Erläuterungen und die Ausführungen zur Herstellungsart als exemplarisch anzusehen; sie schränken die Produktkreise "Anorganische Pigmente", "Elementorganische Pigmente" oder "Spezialpigmente" in keiner Weise hinsichtlich neuer Stoffe ein. Neuartige Pigmenttypen sind auf Analogien zu bestehenden Verfahren zu prüfen. Fallbezogen sind in diese Prüfung auch die entsprechenden Abwasseraufbereitungs-Verfahren einzubeziehen.
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AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

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AGI TIB Z 7. Kanalisationssysteme in der Industrie. Selbstüberwachungsverordnung-Kanal-SüwVKan NRW. Interpretation, Anweisung zur Selbstüberwachung. Ausgabe Juli 1997

Die AGI-Arbeitshilfe soll dazu beitragen, den Konsens zwischen Behördeninstanzen und Betreibern industriell genutzter Kanalisationen im Rahmen wasserrechtlicher Überwachungsverfahren zu verbessern. Die Praxis zeigt immer wieder, dass den Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vielfach unterschiedliche Auslegungs- und Interpretationsweisen der Gesetzestexte entgegenstehen. Diese Erfahrungen waren für die AGI-Arbeitsgruppe Kanalinstandhaltung Anlass, den Verordnungstext sowohl auf mögliche Widersprüchlichkeiten innerhalb der begrifflichen Festlegungen als auch auf eventuelle Überschneidungen mit anderen Regelwerken zu überprüfen. Als Ergebnis liegen im Sinne einer praktikablen Handhabung der SüwVKan NRW sowohl für Kanalnetzbetreiber als auch für Behördenstellen zwei Arbeitspapiere vor: Die Interpretationshilfe für nicht eindeutig auslegbare Begriffsbestimmungen und unbestimmte Rechtsbegriffe zur Erleichterung bei wasserrechtlichen Genehmigungsvorgängen und der Gliederungsvorschlag in Anlehnung an die Anweisung zur Selbstüberwachung gem. Par. 4 SüwVKan, wobei jedoch branchenabhängig individuelle Organisationsstrukturen der Industrieunternehmen Form und Inhalt der Dienst- und Betriebsanweisung beeinflussen können.
41,73 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

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Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

Das vorliegende Arbeitsblatt zeigt Möglichkeiten auf, eine geordnete Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten kostengünstig zu verwirklichen. Bei allen zur Zeit diskutierten Maßnahmen zur Kostenreduzierung dürfen jedoch die eigentlichen Ziele, Schutz der Gewässer und Sicherung der Ortshygiene, nicht in Frage gestellt werden. Abwasseranlagen in ländlich strukturierten Gebieten sollen nicht nach gleichen Grundsätzen und Anforderungen wie in städtischen Gebieten geplant, gebaut und betrieben werden, da ansonsten die spezifischen Kosten (DM/Einwohner) unverhältnismäßig hoch werden. Ziel dieses Arbeitsblattes ist es, die Anwendung einschlägiger Arbeitsblätter speziell für ländliche Gebiete zu erleichtern und kreative Lösungen zu fördern. Insofern wurden oft nicht beachtetete Vorschläge zur Kostenreduzierung zusammengestellt, ohne erneut durch detaillierte Vorgaben die Gestaltungsmöglichkeiten einzuengen. Dabei steht die Verminderung der Jahreskosten im Vordergrund und nicht allein die heute oft propagierte Investitionskostensenkung durch Abweichung von qualitätssichernden Standards. Letztere verursacht in der Regel mittel- und langfristig erhebliche Folgekosten bzw. frühzeitige Reinvestitionen. Dadurch wird der gewünschte Effekt der Gebührensenkung - wenn überhaupt - nur sehr kurzzeitig erreicht. Auch dürfen Kosteneinsparungen bei den öffentlichen Abwasseranlagen nicht unverhältnismäßige Kosten für Zusatzeinrichtungen auf den privaten Grundstücken zur Folge haben. Ziel des Arbeitsblattes ist es nicht, Standards so zu reduzieren, daß Anlagenbetreiber dadurch in Gefahr geraten, gesetzliche Anforderungen nicht einhalten zu können und somit straf- und abgaberechtliche Folgen zu tragen haben. Ebensowenig kann das Arbeitsblatt in folgende gewichtige kosten-, beitrags- und gebührenrelevante Einflußfaktoren eingreifen: - gesetzliche Regelungen, - Förderpraxis der Länder, - Gestaltung der Beitrags- und Gebührensatzungen der Kommunen. Aufgabe dieses Arbeitsblattes ist es, entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-A 400 "Grundsätze für die Erarbeitung des Regelwerkes" Empfehlungen für die kostengünstige Lösung planerischer, baulicher und betrieblicher Probleme zu geben. Es soll aufzeigen, wie die in den fachspezifischen Arbeitsblättern enthaltenen Bemessungsbandbreiten und Planungsspielräume in ländlich strukturierten Gebieten genutzt und dadurch Einsparungen erzielt werden können. Die Ausführungen im Arbeitsblatt ersetzen insbesondere nicht die notwendige kreative Leistung des Ingenieurs bei der konzeptionellen Planung und der konstruktiven Durcharbeitung nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Als Orientierung für den Begriff "ländlich strukturiert" im Sinne des vorliegenden Arbeitsblattes können die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen: - Kleine, manchmal auch weit auseinander liegende Ortschaften und Ortsteile. - Große Grundstücksflächen aufgrund lockerer, offener Bebauung, Einzelgehöfte, Weiler, Streusiedlungen. - Geringe Siedlung
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Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

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Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

Falls sich beim Umgang mit radioaktivem Material ein Unfall mit überörtlicher Auswirkung ereignet (insbesondere bei der Kernenergienutzung), kann es vorübergehend zu einem Anstieg der Radionuklidkonzentrationen im kommunalen Abwasser und zu deren Anreicherung in den Klärschlämmen kommen. Stark radioaktiv belastete Klärschlämme oder Schlammaschen ergeben unter Umständen eine zusätzliche Strahlenexposition des technischen Personals von Klärwerken. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl bat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) die DVGW/BGW/ATV/FW-Kommission "Radioaktive Substanzen und Wasser", die Bedeutung eines radioaktiven Stör- und Unfalls mit Freisetzung von Radionukliden für den klärtechnischen Bereich in einem Hinweisblatt darzustellen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vereinbarte mit der ATV, zunächst das DVGW-Merkblatt W 253 "Trinkwasserversorgung und Radioaktivität" zu novellieren und dann erst das von einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der ATV vorzubereitende Merkblatt herauszugeben, um die allgemeine Darstellung der radiologischen Grundlagen aus dem Merkblatt W 253 gleichlautend übernehmen zu können. Das vorliegende Merkblatt soll bei einem nuklearen Stör- und Unfall den Betreibern öffentlicher Abwasserreinigungsanlagen und dazu gehörender Deponien eine Orientierungshilfe sein und zu vorsorgenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Klärwerken anregen. Hierfür wird die Bundesregierung im Notfall besondere Maßnahmen anordnen. Die dabei im übrigen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen werden in diesem Merkblatt erläutert. Sie beziehen sich jedoch nicht speziell auf eventuelle nukleare Notfallsituationen auf Kläranlagen. Die ständige Überwachung der Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm im Rahmen des Routinemeßprogramms gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) obliegt den amtlichen Meßstellen (s. Anhang 2). Die Überwachung der Ableitung radioaktiver Abwässer aus kerntechnischen Anlagen sowie die Überwachung der Umgebung solcher Betriebe erfolgen hingegen nach den Bestimmungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) und nach der Sicherheitstechnischen Regel des Kerntechnischen Ausschusses (KTA 1504). Nach einem nuklearen Stör- und Unfall sind zum allgemeinen Schutze der Bevölkerung gemäß StrVG erforderlichenfalls Intensivmeßprogramme in der Umwelt durchzuführen, nicht aber um die Arbeitssicherheit in Klärwerken sicherzustellen. Der nukleartechnische Begriff "Störfall" im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bezieht sich nicht auf externe Betriebsstörungen bei Kläranlagen. Für diese sind die Einflüsse nuklearer Stör- und Unfälle "externe Betriebsstörungen", wie sie auch durch andere unvorhersehbare Einleitungen in die Kanalisation hervorgerufen werden können (z.B. Tankwagenunfälle, Ölalarm, Chemikalienaustritt aus Industriebetrieben). Entsprechend seiner Zielsetzung behandelt das Merkblatt in einzelnen Abschnitten zunächst die Grundlagen der Radioaktivität,
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Bautechnik

Gebäudetechnik und TGA

Die Gebäudetechnik nimmt eine wesentliche Stellung in allen Projekten des Hochbaus, Tiefbaus und Ingenieurbaus ein. Zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zählen alle Anlagen und Installationen, die der Versorgung von Gebäuden dienen. Die bekanntesten Installationen in jedem Haus sind zum Beispiel Heizungs-, Lüftungs- und Wasseranlagen. Auch die Klimatisierung und die Stromversorgung fallen seit langem unter den Begriff TGA.

Heutzutage sind aber durch moderne Technologien zur Nutzung regenerativer Energien, EDV, Telekommunikation und Smart-Home-Anwendungen eine Vielzahl von Installationen hinzugekommen, die in der Regel nicht mehr von klassischen Heizungs-, Wasser- oder Elektroinstallateuren übernommen werden. Stattdessen zeichnet in größeren Bauprojekten ein TGA-Ingenieur für die Planung der komplexen technischen Gebäudeausstattung verantwortlich. Seine Aufgabe liegt nicht nur in der ressourcenschonenden und ausreichenden Versorgung des Gebäudes, sondern auch in der Einhaltung aller gültigen Sicherheitsnormen zur Vermeidung von Unfällen. Lediglich im Einfamilienhausbereich ist es noch üblich, dass die für die Haustechnik zuständigen Gewerke direkt in Zusammenarbeit mit dem Architekten die technische Ausführungsplanung erstellen.
 

Welche Teilbereiche umfasst die Gebäudetechnik?

Aufgrund der Komplexität der aktuellen Gebäudetechnik hier eine Auflistung aller Teilbereiche der TGA:

  • Trinkwasserversorgung, Sanitärinstallationen
  • Abwasser-Entsorgung, Grauwasser
  • Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung
  • Anlagen zur Nutzung nachhaltiger Energien
  • Fernwärme bzw. Fernkälte über BHKW
  • Be- und Entlüftung über RLT (Raumlufttechnische Anlagen)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Klimaanlagen
  • Stromversorgungsanlagen
  • Telekommunikationsanlagen
  • EDV-Anlagen
  • Brandschutzanlagen
  • Spezialausrüstung für Reinräume
  • Gebäudeautomation und MRT (Messen/Steuern/Regeln), Smart Home

Besonders der letzte Bereich hat in den vergangenen zehn Jahren einen sprunghaften Anstieg erfahren und gehört heute selbst im Einfamilienhausbereich oft zur Grundausstattung. Nicht nur die Beleuchtung, sondern auch die meisten modernen Heizsysteme sind fester Bestandteil im Smart Home geworden und erlauben eine intelligente Kommunikation unter ihren Komponenten und mit den Bewohnern (Nutzer-System-Schnittstelle). Gerade bei älteren Menschen kann Smart Home ein langes selbstbestimmtes Leben bieten.

 

Gruppen der Gebäudetechnik nach HOAI und DIN 276

 

Die für Architekten und Ingenieure maßgebliche Einteilung der Fachbereiche der TGA regeln die Paragraphen 53 bis 55 der HOAI:

  1. Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen
  2. Wärmeversorgungsanlagen
  3. Lufttechnische Anlagen
  4. Starkstromanlagen
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
  6. Förderanlagen
  7. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken

Diese basiert im Wesentlichen auf der Gliederung der DIN 276 in der Kostengruppe (KG) 400:

  • KG 410: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen
  • KG 420: Wärmeversorgungsanlagen
  • KG 430: Raumlufttechnische Anlagen
  • KG 440: Elektrische Anlagen
  • KG 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • KG 460: Förderanlagen
  • KG 470: Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  • KG 480: Gebäude- und Anlagenautomation
  • KG 490: Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
 

Welche konkreten Bestandteile der technischen Gebäudeausstattung gehören in die jeweilige Kostengruppe? In der folgenden Übersicht einige Beispiele:

  • KG 410: Wasserleitungen, Wasserspeicher, Enthärtungsanlagen, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Abwasserrohre, Fäkalienhebeanlagen, Gasinstallationen, Sanitärobjekte
  • KG 420: Heizkessel, Brennstofflager, Schornsteinanlagen, Wärmepumpen, Heizungsrohre, Heizkörper, Flächenheizungen, Solarkollektoren
  • KG 430: Dezentrale und zentrale Klimaanlagen, dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnung, Kältegeräte
  • KG 440: Stromversorgungsanlagen, Niederspannungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Erdungen, Photovoltaikanlagen, Beleuchtung
  • KG 450: Fernseh- und Rundfunkanlagen, Türsprechanlagen, Videoanlagen, Telekommunikationsanlagen, Brandwarnsysteme
  • KG 460: Lift- und Aufzugsanlagen, Rolltreppen, Rollsteige, Hydraulikanlagen, Krananlagen
  • KG 470: Reinigungsanlagen, Küchentechnik, Badetechnik, Wäschereianlagen, Feuerlöschtechnik, Sprinkleranlagen
  • KG 480: EDV, Serverschränke, Schaltschränke, Datenübertragung, LAN
  • KG 490: Baustelleneinrichtung, provisorische technische Versorgung, Abbruchmaßnahmen, Baustellenentsorgung, sanitäre Baustellenanlagen

Was gehört zur TGA-Planung?

1. Privatbauten

In den Aufgabenbereich von Architekten und Planern bei privaten Gebäuden fallen im Wesentlichen die Planung und Kalkulation der wesentlichen Gewerke der Haustechnik. Damit soll nicht nur eine ausreichende, sondern auch energiesparende Versorgung des Hauses sichergestellt werden. Letztere steht heutzutage im Fokus eines jeden Entwurfs und betrifft alle Bereiche der technischen Gebäudeausrüstung.

Für die Wasserversorgung bedeutet dies die Einplanung wassersparender Armaturen und Spüleinrichtungen für WCs. Grundsätzlich gehört die Kalkulation der Trinkwasser- und Abwasserinstallationen zu den wichtigsten Aufgaben der TGA-Planung. Von der korrekten Dimensionierung aller Leitungen und Rohre hängt hinterher die einwandfreie und emissionsarme Funktion der Wasserversorgung des Gebäudes ab. Dazu gehören neben dem ausreichenden Mindestdruck an jeder Zapfstelle auch eine möglichst geräuscharme Wasserentnahme und die ordnungsgemäße Entsorgung des Grauwassers ohne Rückstau.

Im Bereich der Wärmeversorgung von Häusern sind neben den klassischen, auf fossilen Brennstoffen bestehenden Heizsystemen immer mehr moderne Heizanlagen in das Licht gerückt, welche mit regenerativen Energien betrieben werden. Dazu gehören neben der Solarthermie alle Wärmepumpensysteme zur Nutzung der Wärme aus der Luft, Wasser und Erde. Diese erfordern ein hohes Maß an technischem Know-how, insbesondere wenn es sich um bivalente (kombinierte) Heizungsanlagen handelt.

Gleichzeitig gewinnt auch die zentrale Wohnraumbelüftung inzwischen in privaten Häusern immer mehr an Gewicht. Über die klassische Fensterlüftung ist weder eine ausreichende noch eine energiesparende Lüftung möglich. Zentrale Lüftungsanlagen ermöglichen über eingebaute Wärmetauscher die Rückgewinnung der Heizungswärme, damit diese nicht verloren geht. Außerdem wird auch der Wunsch nach einer zentralen Klimatisierung in Privatgebäuden bei steigenden Temperaturen im Sommer immer größer.

Unter die elektrische Gebäudeausstattung fallen schließlich alle Niederspannungs- und Datennetz-Installationen, welche eine ausreichende Versorgung mit Strom, Licht und Kommunikationssystemen gewährleisten. Neben dem Verteilerkasten sind das die Steckdosen, Lichtschalter, Lichtauslässe, Multimediadosen und die Installation der Türsprechanlage und Videoüberwachung. Dazu kommt in den meisten Neubauten die Technik des Smart Home.

2. Gewerbliche und öffentliche Bauten

Bei größeren Bauprojekten, gewerblichen und öffentlichen Bauten übernimmt die Planung der technischen Gebäudeausrüstung ein spezialisierter TGA-Ingenieur, da hier eine Vielzahl von Normen und Sicherheitskontrollen zu berücksichtigen sind, die über den Aufgabenbereich eines Architekten hinaus gehen.

Neben umfangreichen Wasserversorgungssystemen mit Grauwassernutzung und komplexen Heizungssystemen mit mehreren Heizkreisen sind es vor allen Dingen die RLT (raumlufttechnischen Anlagen), die seit jeher die größte Rolle in der Klimatisierung größerer Gebäude spielen. Diese werden heutzutage mit aufwändigen Systemen zur Wärmerückgewinnung ausgestattet, um den Energieverbrauch zu senken.

Ebenfalls nur in größeren Projekten zum Einsatz kommen die strengen Auflagen des Brandschutzes, die eine Vielzahl von zusätzlichen technischen Gebäudeausstattungen notwendig machen. Unter anderem ist ein weiteres, unabhängiges Leitungsnetz für die Bereitstellung von Löschwasser nötig. Sprinkleranlagen, Feuer- und Rauchmelder, Rauchabzüge und Signalanlagen sind weitere Bestandteile des Brandschutzes.

Hinzu kommen technische Gebäudeausrüstungen, welche auf den speziellen Einsatzzweck des Gebäudes abgestimmt sind. Hierzu gehören zum Beispiel Filteranlagen für Reinräume in Pharma-, Computer- und Raumfahrtindustrie, Personen- und Lastenförderungsanlagen, Gebäudeautomation und EDV-Ausrüstung.
 

Nachhaltigkeit und Gebäudetechnik

Neben einem effizienten Wärmeschutz sind insbesondere die Systeme der technischen Gebäudeausrüstung für den Jahresenergiebedarf verantwortlich. Dieser bezieht sich nicht nur auf reine Energiequellen wie zum Beispiel Gas oder Strom, sondern auch auf weitere wertvolle Ressourcen wie zum Beispiel Wasser.

Mit anderen Worten: Bereits bei der Konzipierung eines Hauses sollte die technische Gebäudeausstattung fester Teil des Entwurfs sein. Sollen zum Beispiel regenerative Energiequellen wie die Solarthermie oder Photovoltaik zum Einsatz kommen, müssen sie schon bei der optischen Gestaltung der Dachflächen integriert werden. Nur so wird der spätere Entwurf den Bauherrn überzeugen. Außerdem kann durch geeignete Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück und die Vergrößerung der nach Süden ausgerichteten Dachfläche die erreichbare Leistung optimiert werden.

Entsprechendes gilt bei der Planung von Systemen der Luftwärme- oder Geothermie-Nutzung. Der Montageort der Wärmepumpe und der notwendigen Sonden können frühzeitig festgelegt werden und vereinfachen die spätere Montage. Gleichzeitig kann bereits im frühen Stadium das Haus so entworfen werden, dass eine Beheizung mit Luft- oder Erdwärme im Stand-alone-Betrieb möglich ist.

Die Ausstattung mit einer kontrollierten Wohnraumbelüftung sollte heute zur Grundausstattung in der TGA gehören. Die erreichbare Energieersparnis durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist enorm, gleichzeitig wird Bauschäden durch Feuchtigkeit vorgebeugt, die aufgrund hermetisch abgedichteter Häuser immer häufiger vorkommen.

Bei gewerblichen Bauten kann sogar durch die intelligente Nutzung überschüssiger Prozesswärme bzw. -kälte in anderen Gebäudeteilen ein hoher Prozentsatz der aufgewendeten Energie wiederverwendet werden. Möglich machen das kombinierte raumlufttechnische Anlagen, die im bivalenten Betrieb sowohl Wärme als auch Kälte erzeugen bzw. transportieren können.

Im Bereich der Stromerzeugung ist dank der ausgereiften Technik hocheffizienter Solarzellen mit Hilfe der Photovoltaik-Anlagen eine weitgehend autonome Stromversorgung von privaten und gewerblichen Gebäuden möglich. Nachts und an Regentagen helfen leistungsstarke Pufferspeicher, auch über mehrere Tage eine ausfallsichere Versorgung zu gewährleisten.
 

Fazit zur TGA

Der Bereich der TGA nimmt in der aktuellen Gebäudeplanung einen immer größeren Raum ein. Gründe sind die zahlreichen neuen Technologien und die zunehmende Vernetzung in der Technik. Auch die nachhaltigen Energien stellen hohe Anforderungen an die TGA-Planung. Daher empfiehlt sich bei gewerblichen und öffentlichen Bauprojekten grundsätzlich die Beauftragung eines TGA-Ingenieurs.