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Produkte Merkblatt Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm (E-Book (PDF-Datei))

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Details zum Merkblatt

Erscheinungsjahr
1995
Stand
08 / 1995
Herausgeber
Abwassertechnische Vereinigung e.V. -ATV-, Hennef, Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. -GFA-, Hennef
Bibliografische Angaben

89 Seiten

E-Book

Sprache
Deutsch
Falls sich beim Umgang mit radioaktivem Material ein Unfall mit überörtlicher Auswirkung ereignet (insbesondere bei der Kernenergienutzung), kann es vorübergehend zu einem Anstieg der Radionuklidkonzentrationen im kommunalen Abwasser und zu deren Anreicherung in den Klärschlämmen kommen. Stark radioaktiv belastete Klärschlämme oder Schlammaschen ergeben unter Umständen eine zusätzliche Strahlenexposition des technischen Personals von Klärwerken. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl bat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) die DVGW/BGW/ATV/FW-Kommission "Radioaktive Substanzen und Wasser", die Bedeutung eines radioaktiven Stör- und Unfalls mit Freisetzung von Radionukliden für den klärtechnischen Bereich in einem Hinweisblatt darzustellen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vereinbarte mit der ATV, zunächst das DVGW-Merkblatt W 253 "Trinkwasserversorgung und Radioaktivität" zu novellieren und dann erst das von einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der ATV vorzubereitende Merkblatt herauszugeben, um die allgemeine Darstellung der radiologischen Grundlagen aus dem Merkblatt W 253 gleichlautend übernehmen zu können. Das vorliegende Merkblatt soll bei einem nuklearen Stör- und Unfall den Betreibern öffentlicher Abwasserreinigungsanlagen und dazu gehörender Deponien eine Orientierungshilfe sein und zu vorsorgenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Klärwerken anregen. Hierfür wird die Bundesregierung im Notfall besondere Maßnahmen anordnen. Die dabei im übrigen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen werden in diesem Merkblatt erläutert. Sie beziehen sich jedoch nicht speziell auf eventuelle nukleare Notfallsituationen auf Kläranlagen. Die ständige Überwachung der Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm im Rahmen des Routinemeßprogramms gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) obliegt den amtlichen Meßstellen (s. Anhang 2). Die Überwachung der Ableitung radioaktiver Abwässer aus kerntechnischen Anlagen sowie die Überwachung der Umgebung solcher Betriebe erfolgen hingegen nach den Bestimmungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) und nach der Sicherheitstechnischen Regel des Kerntechnischen Ausschusses (KTA 1504). Nach einem nuklearen Stör- und Unfall sind zum allgemeinen Schutze der Bevölkerung gemäß StrVG erforderlichenfalls Intensivmeßprogramme in der Umwelt durchzuführen, nicht aber um die Arbeitssicherheit in Klärwerken sicherzustellen. Der nukleartechnische Begriff "Störfall" im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bezieht sich nicht auf externe Betriebsstörungen bei Kläranlagen. Für diese sind die Einflüsse nuklearer Stör- und Unfälle "externe Betriebsstörungen", wie sie auch durch andere unvorhersehbare Einleitungen in die Kanalisation hervorgerufen werden können (z.B. Tankwagenunfälle, Ölalarm, Chemikalienaustritt aus Industriebetrieben). Entsprechend seiner Zielsetzung behandelt das Merkblatt in einzelnen Abschnitten zunächst die Grundlagen der Radioaktivität,
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