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Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

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Merkblatt ATV-M 267, August 1995. Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm

Falls sich beim Umgang mit radioaktivem Material ein Unfall mit überörtlicher Auswirkung ereignet (insbesondere bei der Kernenergienutzung), kann es vorübergehend zu einem Anstieg der Radionuklidkonzentrationen im kommunalen Abwasser und zu deren Anreicherung in den Klärschlämmen kommen. Stark radioaktiv belastete Klärschlämme oder Schlammaschen ergeben unter Umständen eine zusätzliche Strahlenexposition des technischen Personals von Klärwerken. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl bat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) die DVGW/BGW/ATV/FW-Kommission "Radioaktive Substanzen und Wasser", die Bedeutung eines radioaktiven Stör- und Unfalls mit Freisetzung von Radionukliden für den klärtechnischen Bereich in einem Hinweisblatt darzustellen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) vereinbarte mit der ATV, zunächst das DVGW-Merkblatt W 253 "Trinkwasserversorgung und Radioaktivität" zu novellieren und dann erst das von einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der ATV vorzubereitende Merkblatt herauszugeben, um die allgemeine Darstellung der radiologischen Grundlagen aus dem Merkblatt W 253 gleichlautend übernehmen zu können. Das vorliegende Merkblatt soll bei einem nuklearen Stör- und Unfall den Betreibern öffentlicher Abwasserreinigungsanlagen und dazu gehörender Deponien eine Orientierungshilfe sein und zu vorsorgenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz in Klärwerken anregen. Hierfür wird die Bundesregierung im Notfall besondere Maßnahmen anordnen. Die dabei im übrigen zu beachtenden rechtlichen Bestimmungen werden in diesem Merkblatt erläutert. Sie beziehen sich jedoch nicht speziell auf eventuelle nukleare Notfallsituationen auf Kläranlagen. Die ständige Überwachung der Radioaktivität in Abwasser und Klärschlamm im Rahmen des Routinemeßprogramms gemäß dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) obliegt den amtlichen Meßstellen (s. Anhang 2). Die Überwachung der Ableitung radioaktiver Abwässer aus kerntechnischen Anlagen sowie die Überwachung der Umgebung solcher Betriebe erfolgen hingegen nach den Bestimmungen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) und nach der Sicherheitstechnischen Regel des Kerntechnischen Ausschusses (KTA 1504). Nach einem nuklearen Stör- und Unfall sind zum allgemeinen Schutze der Bevölkerung gemäß StrVG erforderlichenfalls Intensivmeßprogramme in der Umwelt durchzuführen, nicht aber um die Arbeitssicherheit in Klärwerken sicherzustellen. Der nukleartechnische Begriff "Störfall" im Sinne der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bezieht sich nicht auf externe Betriebsstörungen bei Kläranlagen. Für diese sind die Einflüsse nuklearer Stör- und Unfälle "externe Betriebsstörungen", wie sie auch durch andere unvorhersehbare Einleitungen in die Kanalisation hervorgerufen werden können (z.B. Tankwagenunfälle, Ölalarm, Chemikalienaustritt aus Industriebetrieben). Entsprechend seiner Zielsetzung behandelt das Merkblatt in einzelnen Abschnitten zunächst die Grundlagen der Radioaktivität,
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Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

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Merkblatt ATV-M 757, August 1998. Abwasser der Mineralfarbenindustrie (Anorganische Pigmente)

In diesem Merkblatt werden Verfahren zur Behandlung von Abwasser beschrieben, das bei der Herstellung von Mineralfarben und Füllstoffen vornehmlich derjenigen Herkunftsbereiche anfällt, an deren Abwasser-Beschaffenheit im Anhang 37 der Abwasserverordnung nach § 7a WHG Anforderungen formuliert sind. (Der zur Zeit in Überarbeitung befindliche Anhang 37 wird voraussichtlich im Jahre 1998 als Anhang 37 bzw. für die Titandioxid-Herstellung als neuer Anhang 48, Teil 11, der Abwasserverordnung verabschiedet werden). Abwasser im Sinne dieses Merkblatts ist vorwiegend Fabrikationsabwasser mit anorganischen Inhaltsstoffen. Soweit Abwasser mit höheren organischen Frachten anfällt, das für diese Fertigung spezifisch ist, wird es berücksichtigt. Der Anwendungsbereich gilt sowohl für die Einleitung in Gewässer (Direkteinleiter) als auch für die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiter). Dieses Merkblatt wurde unter Zugrundelegen fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen erarbeitet, wie sie zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung für Neuplanungen und Nachrüstungen bestehender Anlagen in Betracht gezogen werden konnten. Das gilt für die Abwasserbehandlung, Rückgewinnungs- und Regenerierverfahren zur Einsparung von Wasser, Verminderung und Vermeidung bestimmter Inhaltsstoffe und berücksichtigt auch die Möglichkeit zur Verminderung, Vermeidung und Verwertung von Abfall. Soweit Stoffbegrenzungen im abzuleitenden Abwasser vorgeschrieben werden, die auch bei Nutzung der fortschrittlichen Verfahren in dieser Branche nicht zu gewährleisten sind oder größere bzw. neue Umweltbelastungen zur Folge haben, wird darauf hingewiesen. Sonderverfahren, die auf einen speziellen Fall zugeschnitten sind, bleiben in diesem Merkblatt unberücksichtigt. Die im Merkblatt vorangestellte Beschreibung der jeweiligen Produktionsverfahren dient dazu, einem in dieser Branche weniger fachkundigen Personenkreis die Grundzüge der betrieblichen Verfahrenstechnik und die Entstehung von Abwasser sowie die Art seiner Inhaltsstoffe aufzuzeigen. Im Abschnitt Ausblick werden mögliche Weiterentwicklungen von Abwasser- und Recyclingverfahren diskutiert, deren technische Anwendbarkeit noch zu klären ist. Die unter den genannten Pigmenttypen explizit aufgeführten Pigmente sind ebenso wie deren Erläuterungen und die Ausführungen zur Herstellungsart als exemplarisch anzusehen; sie schränken die Produktkreise "Anorganische Pigmente", "Elementorganische Pigmente" oder "Spezialpigmente" in keiner Weise hinsichtlich neuer Stoffe ein. Neuartige Pigmenttypen sind auf Analogien zu bestehenden Verfahren zu prüfen. Fallbezogen sind in diese Prüfung auch die entsprechenden Abwasseraufbereitungs-Verfahren einzubeziehen.
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Merkblatt ATV-M 755, August 1988. Ermittlung des Wirkungsgrades von Kläranlagen

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Merkblatt ATV-M 755, August 1988. Ermittlung des Wirkungsgrades von Kläranlagen

Die Ermittlung des Wirkungsgrades von kommunalen und industriellen Kläranlagen ist wegen der Schwankungen in Zu- und Ablauf sowie der Verweilzeit des Abwassers in den Anlagen mit Schwierigkeiten verbunden. Mit Hilfe des Wirkungsgrades können Verfahrensprozesse und Teile davon auf ihre Leistungsfähigkeit hin bewertet werden. Dies gilt auch in gewissem Umfang für die Abwasserreinigung, wo über den Wirkungsgrad - die tatsächliche der vorgesehenen, garantierten oder geforderten Reinigungsleistung gegenübergestellt, - Verfahrensschritte, Teilprozesse, Sicherheit des Ergebnisses und die Wirtschaftlichkeit des Abwasserreinigungsprozesses bei einzelnen Kläranlagen dokumentiert und eventuell optimiert, - einer Vielzahl von Versuchs- oder bereits bestehenden Anlagen die Bewertungsgrundlage für die Auswahl des Abwasserreinigungsverfahrens und die Bemessung einer neuen Kläranlage ermittelt, - aufgrund von Verwaltungsvorschriften nach § 7a WHG Mindestanforderungen festgelegt, - schließlich eine Orientierung im Hinblick auf klassifizierende Begriffe, z.B. "allgemein anerkannte Regeln der Technik", "Stand der Technik" und "Stand von Wissenschaft und Technik" gefunden werden können. Es ist erforderlich, zu einer vereinheitlichten Definition des Wirkungsgrades und zu allgemein gültigen und anerkannten Regeln bei seiner Bestimmung zu kommen, weil nur so Beurteilungen von Anlagen, Verfahren und Verfahrensschritten und vergleichende Aussagen untereinander möglich sind. Der Wirkungsgrad ist immer in Zusammenhang mit der vorgegebenen Aufgabenstellung zu sehen. Hierzu müssen insbesondere: - die Bezugspunkte und der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung, - die Art und Dauer der Probenahme, - die Verfahren der Probenbehandlung und -analyse sowie - die Auswertung der Meßergebnisse nach einheitlichen Methoden vereinbart werden, wobei die Besonderheiten der Anlagenkonzeptionen und Unterschiede der abwassertechnischen Randbedingungen (bei kommunalem Abwasser Tages-, Wochen-Ganglinien, Witterungseinflüsse, relativ hohe Gleichartigkeit; bei industriellem Abwasser Produktionsabhängigkeit, Anfall oftmals ohne besondere Zeitcharakteristik, Misch- und Ausgleichsprozesse, oftmals ungleichartige Zusammensetzung) von Bedeutung sein können. Die Ermittlung von Wirkungsgraden für die Elimination von Inhaltsstoffen ist bei Abwasseranlagen nur für solche Stoffe sinnvoll, für deren Elimination die Anlage ausgelegt ist. Insbesondere sind bei umweltrelevanten Stoffen nicht vorgesehene Verfrachtungen in andere Umweltmedien besonders zu beachten und zu bewerten, wie z.B. das Strippen von leichtflüchtigen Lösungsmitteln in einer biologischen Reinigungsstufe. Von besonderer Wichtigkeit ist es, zu berücksichtigen, wie - interne Kreisläufe beim Reinigungsverfahren und gegebenenfalls im industriellen Bereich dezentrale Maßnahmen zu beurteilen sind, - Störungen im Kläranlagenbetrieb bewertet werden sollen und - von einem tatsächlichen Wirkungsgrad einer teilausgelasteten Kläranlage auf den Wirkung
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Arbeitsblatt ATV-A 126. Dezember 1993. Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlusswerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten

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Arbeitsblatt ATV-A 126. Dezember 1993. Grundsätze für die Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlusswerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten

Mit Einführung des Anhangs 1 der "Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer" wurden die Kläranlagengrößenklassen neu gestaffelt und die jeweils zugehörigen Mindestanforderungen erneut verschärft. Die Arbeitsblätter ATV-A 126 und ATV-A 131 mußten deshalb überarbeitet und neu gegeneinander abgegrenzt werden. So wurde die Geltungsbereichsgrenze zwischen diesen beiden Arbeitsblättern von bisher 10000 auf 5000 Einwohnerwerte zurückgenommen. Der ATV-Fachausschuß 2.6 hat das Arbeitsblatt ATV-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen ab 5000 Einwohnerwerten" im Hinblick auf gezielte Stickstoff- und Phosphorentfernung grundlegend neu bearbeitet; die Neufassung dieses Arbeitsblattes wurde im Februar 1991 veröffentlicht. Die hiermit vorgelegte Neufassung des Arbeitsblattes ATV-A 126 "Grundsätze für Abwasserbehandlung in Kläranlagen nach dem Belebungsverfahren mit gemeinsamer Schlammstabilisierung bei Anschlußwerten zwischen 500 und 5000 Einwohnerwerten" berücksichtigt vor allem die gegenüber dem Geltungsbereich von ATV-A 131 unterschiedlichen Mindestanforderungen für Anlagen der Ausbaugröße < 5000 EW und das sich daraus ergebende verfahrenstechnische Konzept.
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Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

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Arbeitsblatt ATV-A 200, Mai 1997. Grundsätze für die Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten

Das vorliegende Arbeitsblatt zeigt Möglichkeiten auf, eine geordnete Abwasserentsorgung in ländlich strukturierten Gebieten kostengünstig zu verwirklichen. Bei allen zur Zeit diskutierten Maßnahmen zur Kostenreduzierung dürfen jedoch die eigentlichen Ziele, Schutz der Gewässer und Sicherung der Ortshygiene, nicht in Frage gestellt werden. Abwasseranlagen in ländlich strukturierten Gebieten sollen nicht nach gleichen Grundsätzen und Anforderungen wie in städtischen Gebieten geplant, gebaut und betrieben werden, da ansonsten die spezifischen Kosten (DM/Einwohner) unverhältnismäßig hoch werden. Ziel dieses Arbeitsblattes ist es, die Anwendung einschlägiger Arbeitsblätter speziell für ländliche Gebiete zu erleichtern und kreative Lösungen zu fördern. Insofern wurden oft nicht beachtetete Vorschläge zur Kostenreduzierung zusammengestellt, ohne erneut durch detaillierte Vorgaben die Gestaltungsmöglichkeiten einzuengen. Dabei steht die Verminderung der Jahreskosten im Vordergrund und nicht allein die heute oft propagierte Investitionskostensenkung durch Abweichung von qualitätssichernden Standards. Letztere verursacht in der Regel mittel- und langfristig erhebliche Folgekosten bzw. frühzeitige Reinvestitionen. Dadurch wird der gewünschte Effekt der Gebührensenkung - wenn überhaupt - nur sehr kurzzeitig erreicht. Auch dürfen Kosteneinsparungen bei den öffentlichen Abwasseranlagen nicht unverhältnismäßige Kosten für Zusatzeinrichtungen auf den privaten Grundstücken zur Folge haben. Ziel des Arbeitsblattes ist es nicht, Standards so zu reduzieren, daß Anlagenbetreiber dadurch in Gefahr geraten, gesetzliche Anforderungen nicht einhalten zu können und somit straf- und abgaberechtliche Folgen zu tragen haben. Ebensowenig kann das Arbeitsblatt in folgende gewichtige kosten-, beitrags- und gebührenrelevante Einflußfaktoren eingreifen: - gesetzliche Regelungen, - Förderpraxis der Länder, - Gestaltung der Beitrags- und Gebührensatzungen der Kommunen. Aufgabe dieses Arbeitsblattes ist es, entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes ATV-A 400 "Grundsätze für die Erarbeitung des Regelwerkes" Empfehlungen für die kostengünstige Lösung planerischer, baulicher und betrieblicher Probleme zu geben. Es soll aufzeigen, wie die in den fachspezifischen Arbeitsblättern enthaltenen Bemessungsbandbreiten und Planungsspielräume in ländlich strukturierten Gebieten genutzt und dadurch Einsparungen erzielt werden können. Die Ausführungen im Arbeitsblatt ersetzen insbesondere nicht die notwendige kreative Leistung des Ingenieurs bei der konzeptionellen Planung und der konstruktiven Durcharbeitung nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Als Orientierung für den Begriff "ländlich strukturiert" im Sinne des vorliegenden Arbeitsblattes können die nachfolgend aufgeführten Kriterien dienen: - Kleine, manchmal auch weit auseinander liegende Ortschaften und Ortsteile. - Große Grundstücksflächen aufgrund lockerer, offener Bebauung, Einzelgehöfte, Weiler, Streusiedlungen. - Geringe Siedlung
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Merkblatt ATV-M 702. August 1995. Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

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Merkblatt ATV-M 702. August 1995. Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben

Dieses Merkblatt soll durch eine Zusammenstellung der Anfallmengen, Inhaltsstoffe und Beschaffenheit von Wirtschaftsdüngern, Abfällen und Abwässern aus landwirtschaftlichen Betrieben eine Hilfe für die wasserwirtschaftliche Genehmigungspraxis ohne Verordnungscharakter sein und Anleitungen und Hinweise für eine umweltverträgliche Tier- und Pflanzenproduktion vermitteln. Es werden ferner Hinweise für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Wirtschaftsdüngern, Abfällen und Abwässern gegeben, bei der die Rückführung der Reststoffe in die Stoffkreisläufe stets Vorrang vor der Entsorgung hat. Auch werden die Randbereiche landwirtschaftlicher Betätigung dargestellt, wie z.B. die Produktverarbeitung, die aus Gründen der Umstrukturierung bzw. Technisierung eines Betriebes sowie vorhandener Marktnähe auch für Familienbetriebe interessant geworden sind. Es wird davon ausgegangen, daß Wirtschaftsdünger aus Beständen mit klinisch gesunden Tieren hinsichtlich einer Verwertung im eigenen Betrieb als seuchenhygienisch unbedenklich anzusehen sind. Bei einem überbetrieblichen Güllemanagement kann allerdings von einem erhöhten seuchenhygienischen Risiko ausgegangen werden, das bei der Verwertung zu berücksichtigen ist. In landwirtschaftlichen Betrieben fallen verschiedene Stoffe mit wasserwirtschaftlicher Relevanz an, die entsprechend den einschlägigen Bundesvorschriften (besonders des Dünge-, des Abfall-, des Immissionsschutz- und des Wasserrechtes) sowie den Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes ordnungsgemäß verwertet, behandelt oder entsorgt werden müssen. In den verschiedenen Bereichen der landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Veredlung, Pflanzenproduktion, Be- und Verarbeitung von Produkten) können eine Vielzahl unterschiedlicher Wirtschaftsdünger, Abfälle und Abwässer anfallen, die durch eine große Variationsbreite ihrer spezifischen stofflichen Eigenschaften charakterisiert sind. Dazu gehören beispielsweise: - Wirtschaftsdünger aus der Tierproduktion - Reststoffe aus der Pflanzenproduktion - Abwasser von befestigten Flächen - häusliches Abwasser - Abwasser aus der Produktverarbeitung.
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