Ertüchtigung von Holzbalkendecken nach WTA I: Schwingungen, Durchbiegungen, Tragfähigkeit (E-Book (PDF-Datei))
Referat 8 Fachwerk/Holzkonstruktionen
WTA Merkblatt 8-13-13/D. Deutsche Fassung. Stand September 2013
Details zum Merkblatt
Reihe
WTA-Merkblätter , 8-13-13/D
Erscheinungsjahr
2014
Stand
09 / 2013
Herausgeber
Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. -WTA-, Referat 8 Fachwerk/Holzkonstruktionen, München
Bibliografische Angaben
17 Seiten, Abb.
E-Book
Fraunhofer IRB Verlag
Sprache
Deutsch
Das Schwingungsverhalten einer Holzbalkendecke wird auch von nicht baufachlich ausgebildeten Menschen spontan sensitiv wahrgenommen. Eindrücke der Bewohner über Schwingungen sind häufig die ersten Hinweise auf nicht ausreichende Tragfähigkeit, zu große Verformungen oder ungünstiges dynamisches Verhalten einer Decke. Historische Gebäude erfüllen sehr häufig nicht die heutigen Gebrauchstauglichkeitskriterien. Auch die zulässigen Tragfähigkeiten sind häufig überschritten (zumindest beim rechnerischen Nachweis); wird bei einer neuen Nutzung ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis notwendig, müssen Konzepte hinsichtlich ggf. erforderlicher Verstärkungsmaßnahmen entwickelt werden. Die Entwicklung solcher Konzepte muss neben den Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsaspekten noch viele weitere altbau- oder denkmalspezifische Aspekte berücksichtigen, z.B. Fußboden- oder Deckenbeläge, Nutzungssituationen, Raumhöhen, Brüstungs- und Sturzhöhen, etc. Ziel dieses Merkblattes ist, Ingenieuren, Architekten, Fachplanern, Denkmalpflegern, Ausführungsbetrieben, etc. bei der Planung und der Durchführung entsprechender Maßnahmen eine Hilfestellung zu geben und zur Bewertung der unterschiedlichen Möglichkeiten beizutragen. Der Inhalt des Merkblattes beschränkt sich dabei auf die tragwerksplanerischen Aspekte. Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass Anwender des Merkblattes in der Lage sind, die erforderlichen Voruntersuchungen zum baulichen Zustand zu erkennen sowie durchzuführen, bzw. zu koordinieren und die für das jeweilige Objekt bestmögliche Methode für die erforderlichen rechnerischen Nachweise anzuwenden. Eingriffe in die historische Bausubstanz sind stets mit den einschlägigen Behörden abzustimmen.