Merkblatt
ift-Richtlinie FE-07/2, September 2024. Hochwasserbeständige Abschlüsse - Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden. Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Klimaveränderungen, Flussbegradigungen und Flächenversiegelungen, also das Bedecken des Bodens durch Bauwerke des Menschen, aber auch die zunehmenden Extremwetterlagen (Starkregen) werden als Ursachen eines steigenden Hochwasserrisikos gesehen. Eine wesentliche Möglichkeit, Schäden durch Überschwemmungen an der Gebäudetechnik oder -ausstattung zu reduzieren oder zu vermeiden, ist der Widerstand der Gebäudehülle mit ihren Abschlüssen (d.h. Fenster, Türen, Tore oder Rollläden) gegen stehendes Wasser. Dabei ist auch eine gegen anstehendes Wasser dichte Anbindung dieser Abschlüsse an den Baukörper erforderlich. Wo hochwasserdichte oder -beständige Abschlüsse zum Einsatz kommen sollen, sind diese mit definierten Anforderungen auszuwählen und die Bauteile daraufhin zu prüfen. Das ift Rosenheim hat mit dieser Richtlinie Anforderungen an hochwasserbeständige Fenster, Türen, Tore und Rollläden festgelegt sowie ein Prüfverfahren entwickelt. Bei der Erstellung dieser Richtlinie wurde neben der absoluten Wasserdichtheit auch ein begrenzter Wassereintritt berücksichtigt, der im Schadensfall durch geeignete Maßnahmen bewältigt werden kann. Nicht berücksichtigt werden in dieser Richtlinie mögliche Schäden durch die Strömung übertretender fließender Gewässer, wie auch von dynamischen Anprallasten durch darin schwimmender Gegenstände (Bäume, Mülltonnen etc.). Es sei darauf hingewiesen, dass neben den hochwasserbeständigen Abschlüssen auch eine geeignete Auslegung des restlichen Gebäudes erforderlich ist, um eine Hochwasserbeständigkeit zu bewirken. Dies betrifft nicht nur die Druckfestigkeit und Wasserbeständigkeit der Wände, sondern auch die Dichtigkeit von Hausanschlüssen. Es ist aber auch die Gesamtlage des Gebäudes zu berücksichtigen, wenn diese z.B. in ehemaligen Flusstälern bei entsprechenden Wasserständen durch dichte Keller ("weiße Wanne") insgesamt "aufschwimmen" können, was ggf. größere Gebäudeschäden bewirken kann als ein reiner Wasserschaden. Anmerkung: Bei Überschwemmungen können auch Heizöl, Abwässer oder andere Verunreinigungen in das Flutwasser gelangen; sofern dieses in die Hohlräume von Abschlüssen gelangt, kann es erforderlich werden, diese aus hygienischen Gründen nach dem Zurückgehen der Überschwemmung auszutauschen. Dies stellt kein Versagen der Bauteile dar.