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Arbeitsblatt DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

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Arbeitsblatt DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Sie gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
99,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 384, Juni 2022. Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen - Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis

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Merkblatt DWA-M 384, Juni 2022. Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen - Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis

Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in 2017 grundlegend geändert. Die Verordnung legt für Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerten ab 2032 den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung fest. Für kleinere Kläranlagen bleibt die Option der bodenbezogenen Verwertung nach AbfKlärV jedoch langfristig verfügbar. Das Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall- und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.
82,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Die Arbeits- und Merkblattreihe gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
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Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

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Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) "Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer" widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe gliedert sich wie folgt: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers Teil 5: Hydromorphologische und biologische Verfahren zur immissionsbezogenen Bewertung Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100 "Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE)", DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Die Arbeits- und Merkblattreihe wurde in den beiden Verbänden DWA und Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) im Regelwerk veröffentlicht und richtet sich an alle im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätigen Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden.
79,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachbericht Artenschutz

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Fachbericht Artenschutz

Der Verlust an Tier- und Pflanzenarten ist allgegenwärtig, weshalb der Artenschutz in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Viele Arten und damit auch deren Lebensstätten sind inzwischen gesetzlich streng geschützt. Bäumen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie sind nicht nur selbst schützenwerte Lebewesen, sondern bieten vielen Arten einen unverzichtbaren Lebensraum, der ihnen Nahrung und Schutz gewährt und als Stätte der Fortpflanzung und Aufzucht dient. Die gute fachliche Praxis der Baumpflege leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, indem sie für den Schutz und Erhalt von Bäumen sorgt, woraus sich wiederum ein größtmöglicher Schutz und Erhalt von Lebensraumstrukturen ergibt. Durch gesetzliche Vorgaben des BNatSchG hat dabei der konkrete Artenschutz bei Arbeiten am/im Baum eine große Bedeutung. In der täglichen Praxis gilt es, Lebensraumstrukturen zu erkennen und zu schützen, Lebensstätten zu erhalten sowie darauf abgestimmte Maßnahmen abzuleiten. Eine enge Abstimmung zwischen Naturschutz und Baumkontrolle bzw. Baumpflege ist dabei unabdingbar. Dieser Fachbericht stellt rechtliche Grundlagen zum Artenschutz und zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen dar, vermittelt Grundkenntnisse über Lebensraumstrukturen und der dort lebenden geschützten Arten und soll die Beteiligten für die unterschiedlichen Belange sowie für die mögliche Verknüpfung von Artenschutz und Verkehrssicherungspflicht sensibilisieren. Er soll der Information von Auftraggebern, Planern, ausführenden Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, Baumpflegern, Baumkontrolleuren, Sachverständigen sowie Naturschutzbehörden und sonstigen politisch oder fachlich Verantwortlichen dienen und kann als Ratgeber und Anleitung zum Handeln genutzt werden.
31,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Merkblatt

Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Das Merkblatt gibt allen Akteuren eine praxisnahe Hilfestellung für die im Baubereich anfallenden Abfälle - mit Ausnahme von Bodenaushub - an die Hand, um den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Dabei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt. Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nicht mineralischer Abbruchmaterialien wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planende, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Das Merkblatt unterstützt dabei und vertieft in diesem Sinne das DWA-M 303 "Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken - Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung" hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.
88,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

Merkblatt

Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. So werden mit dieser Technischen Regel vorhandene technische Regelungen aus Länderverordnungen, Verwaltungsvorschriften der Länder, Erlassen, Merkblättern und Handlungsempfehlungen harmonisiert und als allgemein anerkannte Regel der Technik im Regelwerk der DWA zusammengefasst. Das Arbeitsblatt geht auf Standortanforderungen ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird auf TRwS 792 "JGS-Anlagen" Bezug genommen. Die TRwS 793-1 richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Landwirtschaftliche Biogasanlagen" berührt sind.
87,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
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Planung

Stadtplanung und Raumplanung – ein Überblick

Stadtplanung und Raumplanung beschäftigen sich mit der Entwicklung von Städten sowie mit räumlichen und sozialen Strukturen. Das umfasst beispielsweise die Bereiche Siedlungsentwicklung, Ökonomie, Freizeit und Erholung, Mobilität und Naturschutz.
 

Definition der Stadtplanung

Die Stadtplanung beschäftigt sich, anders als die Raumplanung, speziell mit der Entwicklung der Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen im Stadtraum. Davon ausgehend erarbeiten Stadtplaner Konzepte für das Aussehen und die Struktur sowie die Infrastruktur einer Stadt. Dabei werden öffentliche, rechtliche und private Belange beachtet mit dem stetigen Ziel der Konfliktminimierung.

Als Ordner der Bautätigkeit steuert die Stadtplanung im Rahmen der Bauleitplanung die Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde. Sie ist auch für die Infrastrukturentwicklung zuständig. Die Stadtplanung ist stets ein Ausdruck von gesellschaftlichen Prozessen und Bedürfnissen. Im Stadtplanungsamt werden gesetzlich erforderliche Planungsinstrumente wie der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne vorbereitet.
 

Definition der Raumplanung

Die Raumplanung ist ein Überbegriff für alle Maßnahmen, die einen geographischen Raum ordnen und gezielt nutzen. Dabei geht es um bestimmte Verwaltungsgebiete, deren naturräumliche, wirtschaftliche und soziale Möglichkeiten genutzt werden können. In Deutschland lässt sich zwischen räumlicher Gesamtplanung wie etwa der Regional- und Landesplanung oder der gemeindlichen Stadtplanung sowie zwischen sektoraler Fachplanung unterscheiden. Dabei gehört die Stadtplanung als Disziplin der Raumplanung zur Gesamtplanung, während zum Beispiel Verkehrs- und Landschaftsplanung als Sektoren gelten.

Mehr noch als die Stadtplanung stellt sich die Raumplanung große Fragen danach, wie die Welt am besten verändert, genutzt oder geschützt werden kann. Entsprechend ist die Disziplin damit beschäftigt, die unterschiedlichen Anforderungen an Flächen zu analysieren und Konflikte und Chancen abzuwägen.
 

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland gibt es für die Stadtplanung und die Raumplanung mehrere rechtliche Grundlagen. Jedoch existiert kein rechtlich verbindliches Gesamtkonzept. Insbesondere in der Stadtplanung sind die Zuständigkeiten an verschiedene Ämter und Teilverwaltungen verteilt. Spezielle Stadtplanungsämter gibt es nur in größeren Städten. Neben übergeordneten Landesbehörden, halböffentlichen und privaten Institutionen sind auch politische Gremien und die Bürger (im Rahmen von institutionalisierten Beteiligungsprozessen) wichtige Teilnehmende an der Stadtplanung.

Der Gesetzgeber sieht je nach Größe des zu beplanenden Raums verschiedene Planungsebenen vor. Deren Aufgaben und Maßstäbe sind daher unterschiedlich. Es gilt ein hierarchisches Prinzip, bei dem die untergeordnete Ebene den übergeordneten Plänen und Programmen nicht widersprechen darf. Dies ist die hierarchische Ordnung in absteigender Reihenfolge:

  • Bund
  • Bundesland
  • Regierungsbezirke
  • Landkreise oder kreisfreie Städte
  • Gemeinden

Auf der Ebene des Bundes gibt es keine formellen gesetzlichen Regelungen zur Raumordnung oder Stadtplanung. Das Raumordnungsgesetz des Bundes gibt lediglich Hinweise zum allgemeinen Vorgehen. Jedoch sind informelle Instrumente vorhanden, die die Raumordnung in Deutschland leiten. Auf der Landesebene gibt es ebenfalls Raumordnungsgesetze und Landesentwicklungsprogramme oder -pläne, die zu beachten sind. In den darauf folgenden Regierungsbezirken oder Kreisen gibt es Regionalpläne. Und auf der kommunalen Ebene folgen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die die Raumordnung auf der untersten Ebene steuern. Sie sind die rechtlichen Instrumente mit den meisten Details.

Übrigens: Auch das übergeordnete Planwerk des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes ist in europäischen Ländern zu beachten.
 

Handlungsfelder von Stadt- und Raumplanung

Die Stadt- und Raumplanung hat die wesentliche Aufgabe, die langfristig gewünschte und mittelfristig zulässige Nutzung von Flächen in Deutschland zu bestimmen. Dabei geht es um Fragen wie »Wo darf gebaut werden?«, »Wer darf hier bauen?« und »Welche Gebiete sollen geschützt werden?«.

Darüber hinaus sind die Disziplinen auch damit befasst, wie sämtliche Bewohner eines Gebietes am besten versorgt werden können. Die Raumplanung gibt Vorgaben zur Bereitstellung von Transport und von technischen Ver- und Entsorgungssystemen sowie zur allgemeinen öffentlichen Infrastruktur, wie Schulen oder Arbeitsämtern, aber auch Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten für z.B. die ältere Generation. Damit werden Flächen erschlossen und in Wert gesetzt. Die Stadtplanung und die kommunale Infrastrukturplanung sind dafür zuständig, auf der lokalen Ebene diese größeren Visionen der Raumplanung umzusetzen.

Außerdem besteht ein wichtiges Handlungsfeld der Raumordnung in Deutschland darin, das Bauen zu kontrollieren und zu steuern. Das geht etwa durch die Festsetzung von Baudichten und Bauweisen. Bauherren müssen sich vor dem Bau darüber informieren, wo gebaut werden darf, was erlaubt ist und welche örtlichen Regelungen beachtet werden müssen. So soll ein verantwortungsvolles, zukunftsorientiertes Bauen garantiert werden.
 

Instrumente der Stadtplanung

Dies sind die wichtigen Instrumente, die die Raumordnung allgemein und die Stadtplanung speziell ermöglichen:

  • Rechtsvorschriften wie das Baugesetzbuch, die Bauleitplanung, Bau- und Modernisierungsgebote
  • Gesetzliche Regelungen für sektorale Planungen wie Verkehrs- und Naturschutz
  • Instrumente wie Pläne und Konzepte, die das Verhalten privater Investoren steuern und bei der verwaltungsinternen Koordination helfen
  • Stadtentwicklungspläne, sektorale Pläne und Generalverkehrspläne
  • Informelle Dokumente wie Stadtteilentwicklungspläne

Darüber hinaus arbeiten sowohl Raumplaner als auch Stadtplaner mit Experten aus anderen Sektoren zusammen, um ein stimmiges Gesamtbild zu schaffen, was zum Beispiel den Umweltschutz beim Bau angeht. Zunehmend werden Beteiligungsverfahren zu einem wichtigen planerischen Instrument, das den geplanten Maßnahmen mehr Legitimität und Akzeptanz durch die Bevölkerung geben soll.
 

Ziele der Stadtplanung und Raumplanung

Stadt- und Raumplanung sind intrinsisch mit einer zeitlichen Komponente verbunden, denn sie haben ein bestimmtes Ziel hinsichtlich der Gestalt und Gestaltung von Städten oder übergeordneten Räumen. Sie integrieren viele einzelne Pläne in die Planungen.

Das wichtigste Ziel der Stadtplanung besteht darin, mit den vorhandenen Hilfsmitteln Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für ein Stadtgebiet zu erstellen. Neben übergeordneten Plänen müssen dabei die Vorstellungen und Wünsche der Bevölkerung, ökonomische und ökologische Interessen sowie politische Aspekte beachtet werden. Die Stadtplanung vermittelt zwischen Stadtverwaltung und Stadtpolitik und ist zugleich von beiden abhängig, um Gültigkeit für ihre Pläne zu erhalten.

Die Raumordnung hat das übergeordnete Ziel, räumliche Anforderungen auf verschiedenen Ebenen abzustimmen, Konflikte auszugleichen und Vorsorge für die künftige Nutzung des Raums zu treffen. Wie auch in der Stadtplanung wird hier eine nachhaltige Balance aus sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ansprüchen an den Raum angestrebt. Dabei möchte die Raumordnung die natürlichen Lebensgrundlagen schützen, wirtschaftliche Standortvoraussetzungen schaffen oder verbessern, langfristige Gestaltungsmöglichkeiten offenhalten, die Vielfalt von Räumen stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse herstellen.

Erst ein Zusammenspiel aus Stadt- und Raumplanung unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und politischen Belangen macht das Wohnen wohnenswert.
 

Herausforderungen der Stadtplanung

Die Stadtplanung in Deutschland steht vor vielen Herausforderungen. Die Gesellschaft verändert sich, Wohnraum ist knapp und muss neugedacht werden, es gilt die Umwelt zu schützen. Oft fehlen Gelder für die Regionalplanung, weshalb der Städtebau von Geldern des Bundeslandes, des Bundes sowie von privaten Investoren abhängig sein kann. Nur mit ausreichender Finanzierung gelingt es, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu realisieren. Diese sieht für jede Stadt anders aus, da sie unter anderem von den jeweiligen historischen Besonderheiten und aktuellen Herausforderungen abhängt.

Die moderne Stadtplanung sieht sich einer weiteren Herausforderung gegenüber: der feministischen Stadtplanung. Städte müssen sich an die speziellen Bedürfnisse von Frauen anpassen. Denn nach wie vor sind die meisten Stadtplaner Männer, was zu Städten führt, die für Männer gedacht sind. Faktoren wie Straßenbeleuchtung bei Nacht, frauenfreundliche öffentliche Toiletten oder Gemeinschaftsflächen werden dabei nicht immer bedacht, da sie tendenziell für Frauen bedeutsamer sind.

Sehr wichtig ist auch die nachhaltige Stadtplanung, und zwar insbesondere im Hinblick auf die ökologische Komponente: Jede Planung ist heute mit dem Klimaschutz und der Umwelt befasst. So trägt sie dazu bei, Klimaschutzziele mit dem Stadtentwicklungskonzept umzusetzen. Herausforderungen sind auch hier die Finanzierung, aber teils auch die Machbarkeit oder fehlende Datengrundlagen.
 

Herausforderungen in der Raumplanung

Die Raumplanung steht vor der Herausforderung, dass sie oft in die Natur eingreift, um etwa neue Wohngebiete oder Straßen auf freien Flächen zu errichten. Dies kann für den Umweltschutz von negativer Bedeutung sein. Zudem muss die räumliche Planung darauf achten, Vorhaben mit einem möglichst großen Konsens der Bevölkerung umzusetzen, um Konflikte zu vermeiden.

Wichtige Ziele der Raumordnung in Deutschland, die insbesondere zum Umweltschutz beitragen sollen, sehen wie folgt aus:

  • Entwicklung von Projekten und Konzepten nach dem Nachhaltigkeitsgedanken
  • Einhaltung fairer Verfahren bei der Umsetzung von Konzepten
  • Ressourcenschonende Verfahren bei der Umsetzung und Entwicklung von Konzepten