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Arbeitsblatt DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Merkblatt

Arbeitsblatt DWA-A 102-2 / BWK-A 3-2, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Sie gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
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Merkblatt DWA-M 256-6, Mai 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands

Merkblatt

Merkblatt DWA-M 256-6, Mai 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Der Planer hat die Aufgabe, die Geräteanforderungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall nach Messstoff, Messort und Umgebungsbedingungen festzulegen. Darüber hinaus muss er die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifizieren. Die Digitalisierung der Signalverarbeitung und Informationsübertragung ermöglicht eine Vielzahl neuer Funktionen, die in Bezug auf die gestellten Anforderungen zu bewerten sind. Die Merkblattreihe DWA-M 256 "Prozessmesstechnik auf Kläranlagen" mit den Teilen 1 bis 8, soll Planern und Betreibern von Kläranlagen eine Hilfe bei der Auswahl von Messeinrichtungen geben. Geeignete Geräte sind für einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unabdingbar. Neben einer ausführlichen Darstellung der möglichen Einsatzorte der in der Merkblattreihe DWA-M 256 behandelten Messeinrichtungen werden auch die Messprinzipien, die daraus resultierenden spezifischen Gerätemerkmale und die technischen Anforderungen an die Geräte ebenso behandelt wie die betrieblichen Aspekte. Im Teil 6 werden die "Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands" dargestellt.
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Merkblatt DWA-M 1060, April 2022. IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser

Merkblatt

Merkblatt DWA-M 1060, April 2022. IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser

Die Vereinigungen von DWA und DVGW haben von der im IT-Sicherheitsgesetz erwähnten Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard zu formulieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Eignung dieses IT-Sicherheitsstandards für den Sektor Wasser festgestellt. Er dient als Grundlage für die Risikoabschätzung und die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten, Prozesse und Daten von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen, unabhängig davon, ob eine Anlage gemäß BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) als Kritische Infrastruktur eingestuft ist. Im Rahmen des Risikomanagements gilt das DWA-M 1060 zusammen mit dem IT-Sicherheitsleitfaden (separat zu erwerbende Web-Applikation) - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen - als branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse vor Ausfall bzw. Manipulation. Durch Anwendung kann das Risiko einer Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge aufgrund einer abstrakten möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.
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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Die Arbeits- und Merkblattreihe gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
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Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Merkblatt

Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) "Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer" widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe gliedert sich wie folgt: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers Teil 5: Hydromorphologische und biologische Verfahren zur immissionsbezogenen Bewertung Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100 "Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE)", DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Die Arbeits- und Merkblattreihe wurde in den beiden Verbänden DWA und Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) im Regelwerk veröffentlicht und richtet sich an alle im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätigen Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden.
79,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Merkblatt

Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Das Merkblatt gibt allen Akteuren eine praxisnahe Hilfestellung für die im Baubereich anfallenden Abfälle - mit Ausnahme von Bodenaushub - an die Hand, um den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Dabei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt. Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nicht mineralischer Abbruchmaterialien wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planende, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Das Merkblatt unterstützt dabei und vertieft in diesem Sinne das DWA-M 303 "Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken - Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung" hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.
88,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 102-3 / BWK-M 3-3, Oktober 2021. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Merkblatt

Merkblatt DWA-M 102-3 / BWK-M 3-3, Oktober 2021. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Teil 3 führt die immissionsbezogenen Regelungen der bisherigen Merkblätter BWK-M 3 und -M 7 zusammen und entwickelt sie unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vorliegenden umfangreichen praktischen Anwendungen weiter. Die Weiterentwicklung betrifft die Schwerpunkte: Erweiterung der Methodik der Nachweisführung um eine Relevanzprüfung; Implementierung der Möglichkeit zur Anwendung eines Fließzeitverfahrens zur Abbildung der zeitgerechten Abflussüberlagerung bei der vereinfachten Nachweisführung; Beschreibung eines Verfahrens zur Plausibilisierung der potenziell naturnahen Hochwasserabflussspenden; Definition von Zielvorgaben für die Feinfraktion der Abfiltrierbaren Stoffe (AFS63).Der detaillierte hydraulische Nachweis wird aufgrund der Praxiserfahrungen durch einen hydromorphologischen Nachweis ersetzt. Die Methodik der biologischen Nachweisführung wurde entsprechend dem heutigen Kenntnisstand fortentwickelt. Die detaillierte Beschreibung der Methodik der hydromorphologischen und der biologischen Nachweisführung ist ausgegliedert worden und wird zukünftig im Merkblatt DWA-M 102-5/ BWK-M 3-5 ausführlich beschrieben. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 und dem Merkblatt DWA-M 102-3 liegt damit für die Beurteilung der niederschlagsbedingten Einleitungen der Siedlungsentwässerung nach dem von der EG- Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geforderten kombinierten Ansatz aus Emissions- und Immissionsbetrachtung ein aufeinander abgestimmtes, in sich geschlossenes technisches Regelungswerk vor.
107,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
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Bautechnik

Gebäudetechnik und TGA

Die Gebäudetechnik nimmt eine wesentliche Stellung in allen Projekten des Hochbaus, Tiefbaus und Ingenieurbaus ein. Zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zählen alle Anlagen und Installationen, die der Versorgung von Gebäuden dienen. Die bekanntesten Installationen in jedem Haus sind zum Beispiel Heizungs-, Lüftungs- und Wasseranlagen. Auch die Klimatisierung und die Stromversorgung fallen seit langem unter den Begriff TGA.

Heutzutage sind aber durch moderne Technologien zur Nutzung regenerativer Energien, EDV, Telekommunikation und Smart-Home-Anwendungen eine Vielzahl von Installationen hinzugekommen, die in der Regel nicht mehr von klassischen Heizungs-, Wasser- oder Elektroinstallateuren übernommen werden. Stattdessen zeichnet in größeren Bauprojekten ein TGA-Ingenieur für die Planung der komplexen technischen Gebäudeausstattung verantwortlich. Seine Aufgabe liegt nicht nur in der ressourcenschonenden und ausreichenden Versorgung des Gebäudes, sondern auch in der Einhaltung aller gültigen Sicherheitsnormen zur Vermeidung von Unfällen. Lediglich im Einfamilienhausbereich ist es noch üblich, dass die für die Haustechnik zuständigen Gewerke direkt in Zusammenarbeit mit dem Architekten die technische Ausführungsplanung erstellen.
 

Welche Teilbereiche umfasst die Gebäudetechnik?

Aufgrund der Komplexität der aktuellen Gebäudetechnik hier eine Auflistung aller Teilbereiche der TGA:

  • Trinkwasserversorgung, Sanitärinstallationen
  • Abwasser-Entsorgung, Grauwasser
  • Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung
  • Anlagen zur Nutzung nachhaltiger Energien
  • Fernwärme bzw. Fernkälte über BHKW
  • Be- und Entlüftung über RLT (Raumlufttechnische Anlagen)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Klimaanlagen
  • Stromversorgungsanlagen
  • Telekommunikationsanlagen
  • EDV-Anlagen
  • Brandschutzanlagen
  • Spezialausrüstung für Reinräume
  • Gebäudeautomation und MRT (Messen/Steuern/Regeln), Smart Home

Besonders der letzte Bereich hat in den vergangenen zehn Jahren einen sprunghaften Anstieg erfahren und gehört heute selbst im Einfamilienhausbereich oft zur Grundausstattung. Nicht nur die Beleuchtung, sondern auch die meisten modernen Heizsysteme sind fester Bestandteil im Smart Home geworden und erlauben eine intelligente Kommunikation unter ihren Komponenten und mit den Bewohnern (Nutzer-System-Schnittstelle). Gerade bei älteren Menschen kann Smart Home ein langes selbstbestimmtes Leben bieten.

 

Gruppen der Gebäudetechnik nach HOAI und DIN 276

 

Die für Architekten und Ingenieure maßgebliche Einteilung der Fachbereiche der TGA regeln die Paragraphen 53 bis 55 der HOAI:

  1. Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen
  2. Wärmeversorgungsanlagen
  3. Lufttechnische Anlagen
  4. Starkstromanlagen
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
  6. Förderanlagen
  7. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken

Diese basiert im Wesentlichen auf der Gliederung der DIN 276 in der Kostengruppe (KG) 400:

  • KG 410: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen
  • KG 420: Wärmeversorgungsanlagen
  • KG 430: Raumlufttechnische Anlagen
  • KG 440: Elektrische Anlagen
  • KG 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • KG 460: Förderanlagen
  • KG 470: Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  • KG 480: Gebäude- und Anlagenautomation
  • KG 490: Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
 

Welche konkreten Bestandteile der technischen Gebäudeausstattung gehören in die jeweilige Kostengruppe? In der folgenden Übersicht einige Beispiele:

  • KG 410: Wasserleitungen, Wasserspeicher, Enthärtungsanlagen, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Abwasserrohre, Fäkalienhebeanlagen, Gasinstallationen, Sanitärobjekte
  • KG 420: Heizkessel, Brennstofflager, Schornsteinanlagen, Wärmepumpen, Heizungsrohre, Heizkörper, Flächenheizungen, Solarkollektoren
  • KG 430: Dezentrale und zentrale Klimaanlagen, dezentrale und zentrale Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnung, Kältegeräte
  • KG 440: Stromversorgungsanlagen, Niederspannungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Erdungen, Photovoltaikanlagen, Beleuchtung
  • KG 450: Fernseh- und Rundfunkanlagen, Türsprechanlagen, Videoanlagen, Telekommunikationsanlagen, Brandwarnsysteme
  • KG 460: Lift- und Aufzugsanlagen, Rolltreppen, Rollsteige, Hydraulikanlagen, Krananlagen
  • KG 470: Reinigungsanlagen, Küchentechnik, Badetechnik, Wäschereianlagen, Feuerlöschtechnik, Sprinkleranlagen
  • KG 480: EDV, Serverschränke, Schaltschränke, Datenübertragung, LAN
  • KG 490: Baustelleneinrichtung, provisorische technische Versorgung, Abbruchmaßnahmen, Baustellenentsorgung, sanitäre Baustellenanlagen

Was gehört zur TGA-Planung?

1. Privatbauten

In den Aufgabenbereich von Architekten und Planern bei privaten Gebäuden fallen im Wesentlichen die Planung und Kalkulation der wesentlichen Gewerke der Haustechnik. Damit soll nicht nur eine ausreichende, sondern auch energiesparende Versorgung des Hauses sichergestellt werden. Letztere steht heutzutage im Fokus eines jeden Entwurfs und betrifft alle Bereiche der technischen Gebäudeausrüstung.

Für die Wasserversorgung bedeutet dies die Einplanung wassersparender Armaturen und Spüleinrichtungen für WCs. Grundsätzlich gehört die Kalkulation der Trinkwasser- und Abwasserinstallationen zu den wichtigsten Aufgaben der TGA-Planung. Von der korrekten Dimensionierung aller Leitungen und Rohre hängt hinterher die einwandfreie und emissionsarme Funktion der Wasserversorgung des Gebäudes ab. Dazu gehören neben dem ausreichenden Mindestdruck an jeder Zapfstelle auch eine möglichst geräuscharme Wasserentnahme und die ordnungsgemäße Entsorgung des Grauwassers ohne Rückstau.

Im Bereich der Wärmeversorgung von Häusern sind neben den klassischen, auf fossilen Brennstoffen bestehenden Heizsystemen immer mehr moderne Heizanlagen in das Licht gerückt, welche mit regenerativen Energien betrieben werden. Dazu gehören neben der Solarthermie alle Wärmepumpensysteme zur Nutzung der Wärme aus der Luft, Wasser und Erde. Diese erfordern ein hohes Maß an technischem Know-how, insbesondere wenn es sich um bivalente (kombinierte) Heizungsanlagen handelt.

Gleichzeitig gewinnt auch die zentrale Wohnraumbelüftung inzwischen in privaten Häusern immer mehr an Gewicht. Über die klassische Fensterlüftung ist weder eine ausreichende noch eine energiesparende Lüftung möglich. Zentrale Lüftungsanlagen ermöglichen über eingebaute Wärmetauscher die Rückgewinnung der Heizungswärme, damit diese nicht verloren geht. Außerdem wird auch der Wunsch nach einer zentralen Klimatisierung in Privatgebäuden bei steigenden Temperaturen im Sommer immer größer.

Unter die elektrische Gebäudeausstattung fallen schließlich alle Niederspannungs- und Datennetz-Installationen, welche eine ausreichende Versorgung mit Strom, Licht und Kommunikationssystemen gewährleisten. Neben dem Verteilerkasten sind das die Steckdosen, Lichtschalter, Lichtauslässe, Multimediadosen und die Installation der Türsprechanlage und Videoüberwachung. Dazu kommt in den meisten Neubauten die Technik des Smart Home.

2. Gewerbliche und öffentliche Bauten

Bei größeren Bauprojekten, gewerblichen und öffentlichen Bauten übernimmt die Planung der technischen Gebäudeausrüstung ein spezialisierter TGA-Ingenieur, da hier eine Vielzahl von Normen und Sicherheitskontrollen zu berücksichtigen sind, die über den Aufgabenbereich eines Architekten hinaus gehen.

Neben umfangreichen Wasserversorgungssystemen mit Grauwassernutzung und komplexen Heizungssystemen mit mehreren Heizkreisen sind es vor allen Dingen die RLT (raumlufttechnischen Anlagen), die seit jeher die größte Rolle in der Klimatisierung größerer Gebäude spielen. Diese werden heutzutage mit aufwändigen Systemen zur Wärmerückgewinnung ausgestattet, um den Energieverbrauch zu senken.

Ebenfalls nur in größeren Projekten zum Einsatz kommen die strengen Auflagen des Brandschutzes, die eine Vielzahl von zusätzlichen technischen Gebäudeausstattungen notwendig machen. Unter anderem ist ein weiteres, unabhängiges Leitungsnetz für die Bereitstellung von Löschwasser nötig. Sprinkleranlagen, Feuer- und Rauchmelder, Rauchabzüge und Signalanlagen sind weitere Bestandteile des Brandschutzes.

Hinzu kommen technische Gebäudeausrüstungen, welche auf den speziellen Einsatzzweck des Gebäudes abgestimmt sind. Hierzu gehören zum Beispiel Filteranlagen für Reinräume in Pharma-, Computer- und Raumfahrtindustrie, Personen- und Lastenförderungsanlagen, Gebäudeautomation und EDV-Ausrüstung.
 

Nachhaltigkeit und Gebäudetechnik

Neben einem effizienten Wärmeschutz sind insbesondere die Systeme der technischen Gebäudeausrüstung für den Jahresenergiebedarf verantwortlich. Dieser bezieht sich nicht nur auf reine Energiequellen wie zum Beispiel Gas oder Strom, sondern auch auf weitere wertvolle Ressourcen wie zum Beispiel Wasser.

Mit anderen Worten: Bereits bei der Konzipierung eines Hauses sollte die technische Gebäudeausstattung fester Teil des Entwurfs sein. Sollen zum Beispiel regenerative Energiequellen wie die Solarthermie oder Photovoltaik zum Einsatz kommen, müssen sie schon bei der optischen Gestaltung der Dachflächen integriert werden. Nur so wird der spätere Entwurf den Bauherrn überzeugen. Außerdem kann durch geeignete Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück und die Vergrößerung der nach Süden ausgerichteten Dachfläche die erreichbare Leistung optimiert werden.

Entsprechendes gilt bei der Planung von Systemen der Luftwärme- oder Geothermie-Nutzung. Der Montageort der Wärmepumpe und der notwendigen Sonden können frühzeitig festgelegt werden und vereinfachen die spätere Montage. Gleichzeitig kann bereits im frühen Stadium das Haus so entworfen werden, dass eine Beheizung mit Luft- oder Erdwärme im Stand-alone-Betrieb möglich ist.

Die Ausstattung mit einer kontrollierten Wohnraumbelüftung sollte heute zur Grundausstattung in der TGA gehören. Die erreichbare Energieersparnis durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist enorm, gleichzeitig wird Bauschäden durch Feuchtigkeit vorgebeugt, die aufgrund hermetisch abgedichteter Häuser immer häufiger vorkommen.

Bei gewerblichen Bauten kann sogar durch die intelligente Nutzung überschüssiger Prozesswärme bzw. -kälte in anderen Gebäudeteilen ein hoher Prozentsatz der aufgewendeten Energie wiederverwendet werden. Möglich machen das kombinierte raumlufttechnische Anlagen, die im bivalenten Betrieb sowohl Wärme als auch Kälte erzeugen bzw. transportieren können.

Im Bereich der Stromerzeugung ist dank der ausgereiften Technik hocheffizienter Solarzellen mit Hilfe der Photovoltaik-Anlagen eine weitgehend autonome Stromversorgung von privaten und gewerblichen Gebäuden möglich. Nachts und an Regentagen helfen leistungsstarke Pufferspeicher, auch über mehrere Tage eine ausfallsichere Versorgung zu gewährleisten.
 

Fazit zur TGA

Der Bereich der TGA nimmt in der aktuellen Gebäudeplanung einen immer größeren Raum ein. Gründe sind die zahlreichen neuen Technologien und die zunehmende Vernetzung in der Technik. Auch die nachhaltigen Energien stellen hohe Anforderungen an die TGA-Planung. Daher empfiehlt sich bei gewerblichen und öffentlichen Bauprojekten grundsätzlich die Beauftragung eines TGA-Ingenieurs.