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Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

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Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk

Das WTA-Merkblatt 8-3 "Ausfachungen von Sichtfachwerk" im Themenbereich der Fachwerkinstandsetzung nach WTA ergänzt die WTA-Merkblätter 8-1 "Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude" sowie 8-2 "Checkliste zur Instandsetzungsplanung und -durchführung" im wichtigen Bereich der Gefachausbildung im Fachwerk. Es ist im Zusammenhang mit den WTA-Merkblättern 8-4 "Außenbekleidungen" und 8-5 "Innendämmungen" zu sehen. In dem vorliegenden Merkblatt werden die spezifischen Probleme am Sichtfachwerk von Außenwänden angesprochen. Problematisch ist in jedem Fall ein beidseitig, innen wie außen, sichtbares Fachwerk. Grundsätzlich ist es möglich erhaltensfähige vorhandene Ausfachungen durch kostengünstige Restaurierungen in der Fachwerkwand zu belassen. Können die Ausfachungen nach sorgfältiger Überprüfung nicht erhalten bleiben - eine Entscheidung, die bei Denkmalen nicht ohne die Denkmalschutzbehörden getroffen werden darf - gibt das Merkblatt alternative Hinweise auf mögliche Neu-Ausfachungen nach dem aktuellen Stand von Forschung und Praxis. Im Einzelnen wird die Vorbehandlung der Fachwerkhölzer mit Angaben zum Holzschutz angesprochen. Dabei ist speziell auf das WTA-Merkblatt 8-7 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz" hinzuweisen. Es folgen Angaben zu allgemeingültigen technologischen Voraussetzungen für eine dauerhafte, dem Stand der Technik entsprechende Lösung, besonders für die Ausbildung der Fuge zwischen Holzwerk und Ausfachung, sowie für Ausführungen zum Außenputz und Außenanstrich. Hierzu ist auf das WTA-Merkblatt 8-6 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Ausfachungen/Putze" zu verweisen. Eingehend dargelegt werden die für die Ausfachung zur Verfügung stehenden Materialien mit den spezifischen Hinweisen zu Kennwerten, Dämmeigenschaften, konstruktiven Erfordernissen und möglichen Gefahren bei der Anwendung. Besondere Hinweise der jeweiligen Anwendung werden benannt. Häufige Fehlerquellen werden abschließend angeführt, die bei Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Ausfachung von Sichtfachwerk unbedingt zu vermeiden sind. Auszugsweise Literaturangaben verweisen auf Möglichkeiten zusätzlicher Informationen.
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Merkblatt DWA-M 256-6, Mai 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands

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Merkblatt DWA-M 256-6, Mai 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Der Planer hat die Aufgabe, die Geräteanforderungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall nach Messstoff, Messort und Umgebungsbedingungen festzulegen. Darüber hinaus muss er die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifizieren. Die Digitalisierung der Signalverarbeitung und Informationsübertragung ermöglicht eine Vielzahl neuer Funktionen, die in Bezug auf die gestellten Anforderungen zu bewerten sind. Die Merkblattreihe DWA-M 256 "Prozessmesstechnik auf Kläranlagen" mit den Teilen 1 bis 8, soll Planern und Betreibern von Kläranlagen eine Hilfe bei der Auswahl von Messeinrichtungen geben. Geeignete Geräte sind für einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unabdingbar. Neben einer ausführlichen Darstellung der möglichen Einsatzorte der in der Merkblattreihe DWA-M 256 behandelten Messeinrichtungen werden auch die Messprinzipien, die daraus resultierenden spezifischen Gerätemerkmale und die technischen Anforderungen an die Geräte ebenso behandelt wie die betrieblichen Aspekte. Im Teil 6 werden die "Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands" dargestellt.
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Merkblatt DWA-M 1060, April 2022. IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser

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Merkblatt DWA-M 1060, April 2022. IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser

Die Vereinigungen von DWA und DVGW haben von der im IT-Sicherheitsgesetz erwähnten Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard zu formulieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Eignung dieses IT-Sicherheitsstandards für den Sektor Wasser festgestellt. Er dient als Grundlage für die Risikoabschätzung und die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten, Prozesse und Daten von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen, unabhängig davon, ob eine Anlage gemäß BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) als Kritische Infrastruktur eingestuft ist. Im Rahmen des Risikomanagements gilt das DWA-M 1060 zusammen mit dem IT-Sicherheitsleitfaden (separat zu erwerbende Web-Applikation) - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen - als branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse vor Ausfall bzw. Manipulation. Durch Anwendung kann das Risiko einer Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge aufgrund einer abstrakten möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.
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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Die Arbeits- und Merkblattreihe gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
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Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

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Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Das Merkblatt gibt allen Akteuren eine praxisnahe Hilfestellung für die im Baubereich anfallenden Abfälle - mit Ausnahme von Bodenaushub - an die Hand, um den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Dabei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt. Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nicht mineralischer Abbruchmaterialien wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planende, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Das Merkblatt unterstützt dabei und vertieft in diesem Sinne das DWA-M 303 "Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken - Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung" hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.
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