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Arbeitsblatt DWA-A 111, Dezember 2010. Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen

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Arbeitsblatt DWA-A 111, Dezember 2010. Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen

Das Arbeitsblatt stellt eine Ergänzung zu den Festlegungen des Arbeitsblattes DWA-A 110 dar. Es behandelt die Dimensionierung von neu zu erstellenden Anlagen zur Abfluss- oder Wasserstandsbegrenzung in Bauwerken zur Speicherung, Behandlung und Entlastung von Regen- und Mischwasser sowie den Leistungsnachweis bestehender Anlagen. Nach den dargestellten Regeln können auch gleichartige Anlagen auf Kläranlagen bemessen werden. Neben der Überarbeitung der hydraulischen Randbedingungen für die Bauwerke wurden auch die möglichen Konsequenzen auf das Gesamtsystem berücksichtigt. Die unterschiedlichen Vorgehensweisen zwischen Dimensionierung und Leistungsnachweis wurden beibehalten. Mit der neuen Gliederung nach Anlagen zur Wasserstandsbegrenzung und solchen zur Abflussbegrenzung wurden die hydraulischen Grundlagen stärker in den Vordergrund gestellt. Das Arbeitsblatt richtet sich an planende Ingenieure, Aufsichtsbehörden, Kommunen und Anlagenausrüster. Der Weißdruck ersetzt das Arbeitsblatt ATV-A 111 "Richtlinien für die hydraulische Dimensionierung und den Leistungsnachweis von Regenwasser-Entlastungsanlagen in Abwasserkanälen und -leitungen", Ausgabe Februar 1994 und den Entwurf Arbeitsblatt DWA-A 111 "Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen", Ausgabe November 2009. Das Merkblatt wurde 2017 von der DWA auf fachliche Aktualität geprüft und hat das zugehörige DWA-Prüfsiegel erhalten.
36,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 273, Mai 2009. Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen

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Merkblatt DWA-M 273, Mai 2009. Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen

Bei der Trinkwasseraufbereitung fallen jährlich rund 180.000 t Rückstände - gerechnet als Trockenmasse - an. Neben Eisen- und Manganschlamm aus dem Grundwasser sowie Aluminium- und Eisen-Flockungsschlamm dominieren kalkhaltige Rückstände. Eine Entsorgungsmöglichkeit besteht darin, die Rückstände in die Abwasseranlage einzubringen. Diese fordert jedoch in jedem Anwendungsfall eine Einzelfallprüfung nach technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei sind die möglichen Auswirkungen von Wasserwerksrückständen auf den Betrieb der Abwasseranlage von den Betreibern der Anlage zu überprüfen. Die Abwasserqualität und die Entsorgungsmöglichkeiten für Klärschlämme dürfen nicht beeinträchtigt werden. Das Merkblatt bietet hierzu eine nützliche Hilfestellung. Es macht Angaben zur Herkunft und Beschaffenheit der Rückstände. Weiterhin sind darin die technischen Voraussetzungen für Wasseraufbereitungs- und Abwasseranlagen formuliert. Checklisten helfen dem Betreiber bei der Einschätzung, ob seine Anlage die Menge und Inhaltsstoffe der zu entsorgenden Rückstände schadlos verkraften kann. Es können sich vielfältige Wechselwirkungen ergeben. Das Merkblatt zeigt mögliche betriebliche Auswirkungen auf die Abwasseranlagen auf. Je nach Herkunft bzw. Zusammensetzung der Rückstände und bei zielgerichteter Dosierung können sich auch betriebliche und betriebswirtschaftliche Vorteile ergeben. Beispielsweise ist im Kanalnetz eine Verminderung der Sulfidkonzentration und damit der Geruchsprobleme möglich. Bei der Abwasserbehandlung zeigt sich eine positive Wirkung auf die Phosphatfällung, wodurch Fällmittel eingespart werden. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang besonders die eisenhaltigen Rückstände.
29,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 210, Juli 2009. Belebungsanlagen mit Aufstaubetrieb (SBR)

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Merkblatt DWA-M 210, Juli 2009. Belebungsanlagen mit Aufstaubetrieb (SBR)

Vor mehr als 100 Jahren wurden erstmalig Abwasserteiche mit Aufstaubetrieb beschrieben. Aus Aufstauanlagen entwickelte sich schließlich das heute übliche Belebungsverfahren zur biologischen Abwasserreinigung. Aus den damaligen Kläranlagen im Aufstaubetrieb ging das heutige SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reactor) hervor. Dabei wird das Abwasser chargenweise behandelt (batch reactor). Die nötigen Prozesse, wie biologischer Abbau und Sedimentation, laufen in einer zeitlichen Folge (Sequenz) ab und wiederholen sich ständig. Inzwischen befinden sich in Deutschland ca. 200 SBR-Anlagen in Betrieb. Weltweit sind es sogar einige tausend Anlagen. Das Merkblatt DWA-M 210 wurde im Jahr 1997 erstmalig als ATV-Merkblatt veröffentlicht. In die Neufassung des Merkblattes sind die neu gewonnenen Betriebserfahrungen, insbesondere bei der Bemessung der Absetzphase, eingeflossen. Im Wesentlichen basiert das Merkblatt DWA-M 210 auf den Bemessungsvorgaben des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen". Für die Bemessung der Absetzphase wird jedoch ausschließlich ein für nicht durchflossene Becken entwickelter Ansatz genutzt. Das aktualisierte Merkblatt DWA-M 210 beschreibt die Technik des Belebungsverfahrens im Aufstaubetrieb mit ihren Verfahrens- und Betriebsvarianten. Auf die Funktionen von Vorspeicher und Pumpstationen wird eingegangen, die Bauformen von Aufstaubecken mit den verschiedenen Elementen wie Belüftung, Umwälzung, Klarwasserabzug, Schwimmschlammabzug sowie Rohrleitungen und Armaturen werden erläutert. Auch zu der Mess- und Steuerungstechnik sind Hinweise enthalten. Einen weiteren Schwerpunkt des Merkblattes bildet der Bemessungsgang für Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb. Der Festlegung der Zyklusdauer kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierzu liefert das Merkblatt DWA-M 210 Erfahrungswerte. Darüber hinaus enthält das Merkblatt auch Hinweise zum Betrieb von SBR-Anlagen.
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