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Holz und Holzprodukte im GaLaBau - Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau

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Holz und Holzprodukte im GaLaBau - Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau

Die neuen „FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau“ sind erstmals Anfang Juli 2019 veröffentlicht worden. Die Empfehlungen für Holz und Holzprodukte im GaLaBau gelten für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau. Sie geben einen Überblick über die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten im bewitterten Außenbereich. Es werden Anforderungen für Planung, Errichtung und Beurteilung von Bauwerken unter Verwendung von Holz(produkten) im Außenbereich dargestellt. Damit sollen für Planer und Ausführende, Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie mit den im Handel erhältlichen Holzarten und Baustoffen die fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Sie stellen eine fundierte Hilfe zum besseren Verständnis für den Baustoff Holz im Freiraum dar und leisten so einen Beitrag zur Vermeidung von zukünftigen Baufehlern. Auf der Basis von einschlägigen Normen und Regelwerken wurden viele Aspekte zusammengefasst, die zu berücksichtigen sind, um nachhaltige Bauwerke aus Holz und Holzprodukte zu bauen und langfristig zu erhalten.
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Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

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Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

Mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Ausgabe der Publikation „Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern“ im Januar 2018, reagiert die FLL- Arbeitsgruppe „Bauverträge“ auf das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Neben den vielen neuen Regelungen sticht das sogenannte Anordnungsrecht des Auftraggebers hervor, weil es einzigartig ist, dass eine Vertragspartei einseitig einen Vertrag ändern kann. Gleichwohl bildet genau dieses aber die Realität des Bauens viel besser ab, als es das bisherige Werkvertragsrecht konnte. Auch wenn es nun ein Anordnungsrecht gibt, steht das Kooperationsgebot der Vertragspartner im Vordergrund; daher gibt es eine Wartezeit von 30 Tagen, in der sich die Parteien, so wie bei jedem anderen Werkvertrag auch, auf den geänderten Vertrag einigen sollen. Auch dieses Mal hat der Arbeitskreis versucht, praxisgerechte Regelungen zu finden, die den Interessenausgleich sicherstellen, juristisch einwandfrei sind aber den Praktiker nicht überfordern. Im Ergebnis wird hier ein neuer Mustervertrag zur Verwendung gegenüber Verbrauchern nach BGB unter Einbeziehung des Bauvertragsrechts des § 650a bis § 650h vorgelegt, damit notwendige und praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und Ausführungsunternehmen des Landschaftsbaus getroffen werden können. Der Musterbauvertrag besteht aus dem 32-seitigen Erläuterungsteil, dem vierseitigen Bauvertragsformular und einem Muster der wichtigen Widerrufsbelehrung inklusive Muster eines Widerrufformulars.
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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe
und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

Seit der ersten Auflage der Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen vor genau 10 Jahren, ist das Bewusstsein der hohen Bedeutung der Pflege und Instandhaltung für die Qualität von Grünlagen deutlich gestiegen. So ist im Weißbuch Stadtgrün von höchster Stelle unterstrichen worden, wie unverzichtbar die Pflege und Instandhaltung ist. Nur Anlagen, die nach ihren Erfordernissen Instandgehalten werden, können die ihr zugedachten Funktionen umfassend erfüllen. Langfristiges Denken ist gefragt, wenn es um die nachhaltige Nutzung und Planung einer Anlage geht. Eine Grundlage hierfür bietet der Lebenszyklusgedanke. Die Übertragung des Lebenszyklusgedankens auf Planung, Bau und Instandhaltung als zusammenhängende Organisationseinheit bzw. als nachhaltige Betrachtung von Freiflächen wurde in die Empfehlungen aufgenommen und bildete einen wichtigen Überarbeitungsschwerpunkt. Die Entwicklung und praxisnahe Aufbereitung von Methoden und Prozessen, welche heute in der Praxis des Freiflächenmanagements angewendet werden können, ist ebenfalls der intensiven Arbeit dieses Ausschusses zu verdanken. Neben den hier vorgelegten Empfehlungen sind in den letzten Jahren auch der Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei), der Signaturenkatalog (SK Frei) und der Bildqualitätskatalog Freianlagen (BK Frei) entstanden. Bei dieser grundlegenden Überarbeitung, wie auch bei den anderen Veröffentlichungen aus diesem Regelwerksausschuss, konnten wieder alle wichtigen Verbände aus der Wohnungswirtschaft, dem Facility Management, der Landschaftsarchitektur, dem Landschaftsbau und nicht zuletzt aus den Gartenämtern gewonnen werden, die mit großem Konsens einen Beitrag für die Qualität im Freiflächenmanagement leisteten und die Bedürfnisse der Eigentümer und Nutzer von der Planung bis zum Abbruch optimal umsetzten.
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