Themen

Filtern Sie Ergebnisse für eine gezielte Suche.

176 Artikel
Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen

Merkblatt

Brandschutz von Fachwerkgebäuden und Holzbauteilen

Holz ist brennbar und erfordert daher eine besonders intensive Auseinandersetzung mit den brandschutztechnischen Maßnahmen bei der Planung und Ausführung einer Instandsetzungsmaßnahme. Entgegen anderslautender Behauptungen ist das Verhalten von Holzbauteilen im Brandfall dennoch als gut einzustufen, was eine Vielzahl von Brandfällen bewiesen hat. Bestehende Gebäude erfüllen im bauzeitlichen Zustand zumeist nicht die heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes. Im Vordergrund der Auseinandersetzung mit dem Brandschutz sollten aber die Prävention und damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung einer Brandentstehung sowie zur Vorbeugung insbesondere einer Rauchausbreitung, aber nicht die Umsetzung aller denkbaren baulichen Möglichkeiten stehen. Der Brandschutz nimmt im Baurecht auf Grund der im Brandfall möglichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelforderungen, die in der Musterbauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen konkret geregelt sind, erschweren aber z. T. zu Unrecht den Umgang mit bestehenden hölzernen Konstruktionen in brandschutztechnischer Hinsicht. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, für entstehende Konflikte, die oftmals durch eine geplante Umnutzung verschärft werden, Strategien für Entscheidungsfindungen aufzuzeigen. Es wird dabei in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Entscheidend für das Verhalten des Baustoffes Holz im Brandfall sind die Faktoren vorhandener Feuerwiderstand, geprägt durch die konkreten Querschnittsabmessungen sowie die Holzart und die Einbausituation. Dieses Merkblatt gibt dazu grundsätzliche Hinweise, auf deren Basis Vorbemessungen für den Brandfall erfolgen können. Erweitert wurde das Merkblatt insbesondere hinsichtlich der möglichen, wenn auch vom geltenden Bauordnungsrecht abweichenden, Ausführung von Abschottungen in hölzernen Baukonstruktionen wie Fachwerkwänden und Holzbalkendecken. Ergänzend zu diesem vertiefenden Merkblatt, sind die jeweils übergreifenden WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete einer Fachwerkinstandsetzung zu berücksichtigen.
20,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachwerkinstandsetzung nach WTA XI: Schallschutz bei Fachwerkgebäuden

Merkblatt

Fachwerkinstandsetzung nach WTA XI: Schallschutz bei Fachwerkgebäuden

Ziel dieses Merkblattes ist es, Fachplanern, Ingenieuren, Architekten u. a. bei der Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Holzfachwerkgebäuden - im Folgenden kurz Fachwerkgebäude genannt - eine Hilfestellung bei der Berücksichtigung des Schallschutzes zu geben und die bei Normen, Richtlinien und Empfehlungen diesbezüglich bestehende Lücke zu schließen. Ein akustisches Grundwissen des Anwenders ist für eine fachgerechte Beurteilung der Konstruktion jedoch erforderlich. In diesem Merkblatt werden die einzuhaltenden Anforderungen baurechtlicher und zivilrechtlicher Art behandelt. Es werden zudem Verfahren zum Nachweis des Schallschutzes beschrieben. Auf Ausnahmeregelungen bei Instandsetzungsmaßnahmen wird hingewiesen. Die schalltechnischen Eigenschaften von Holzfachwerkwänden und Holzbalkendecken werden beschrieben, wobei auch der Schallschutz gegen Außenlärm behandelt wird. Konstruktive und technische Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes von Holzfachwerkgebäuden werden aufgezeigt. Auf besondere Probleme im Zusammenhang mit dem Schallschutz von Holzfachwerkgebäuden wird eingegangen. So ist z. B. eine Einhaltung der in den einschlägigen Normen festgelegten Anforderungen an den Schallschutz häufig nur durch tief greifende Veränderungen möglich, die bis zur Teilzerstörung der Bausubstanz führen können, was jedoch vermieden werden sollte. Dem steht das Problem gegenüber, dass selbst der Mindestschallschutz (nach DIN 4109) noch keine Ungestörtheit vor Nachbarschaftslärm sicherstellt. Es wird erläutert, was zu beachten ist, wenn die Mindestanforderungen an den Schallschutz unterschritten werden bzw. wenn von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird. Auch wird auf bauphysikalische Probleme, die durch Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes auftreten können, hingewiesen.
17,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachwerkinstandsetzung nach WTA IV: Außenbekleidungen

Merkblatt

Fachwerkinstandsetzung nach WTA IV: Außenbekleidungen

Das Merkblatt 8-4 "Fachwerkinstandsetzung nach WTA IV: Außenbekleidungen" ergänzt insbesondere das Merkblatt 8-1 "Fachwerkinstandsetzung nach WTA I: Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäuden" im wichtigen Bereich des Witterungsschutzes von Fachwerkaußenwänden. Für eine Gesamtbeurteilung sind in jedem Fall die weiteren WTA-Merkblätter hinzu zu ziehen. Neben dem Schutz des Fachwerkgebäudes und seiner Bewohner vor klimatischen Einflüssen werden an die Außenwand zunehmend ergänzende Anforderungen gestellt. Hierzu zählen Anforderungen des Gesetzgebers an die Energieeinsparung (über die Energieeinsparverordnung) oder des Nutzers an die Behaglichkeit. Auch ergibt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort, vom Ausfachungsmaterial und von der Nutzungsart die Notwendigkeit eines Schlagregenschutzes sowie einer nachträglichen bzw. zusätzlichen Dämmung der Außenwand. Das Merkblatt gibt Hinweise für zu verwendende Bekleidungen ohne bzw. mit einer möglichen Dämmung nach dem aktuellen Stand von Forschung und Praxis. Auf die Erfordernisse eines zusätzlichen Witterungsschutzes bei einer erhöhten Schlagregenbelastung wird hingewiesen. Eingehend werden die zur Verfügung stehenden Systeme mit den Hinweisen zu Kennwerten, Dämmeigenschaften, konstruktiven Erfordernissen und möglichen Problempunkten bei der Anwendung dargelegt. Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Anwendung werden benannt. Häufige Fehlerquellen, die bei Planung und Durchführung von Außenbekleidungen unbedingt zu vermeiden sind, werden anschließend angeführt. Ausgewählte Literaturangaben verweisen auf Möglichkeiten zusätzlicher Informationen.
20,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachwerkinstandsetzung nach WTA I: Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude

Merkblatt

Fachwerkinstandsetzung nach WTA I: Bauphysikalische Anforderungen an Fachwerkgebäude

In der Vergangenheit haben sich die Gewohnheiten der Gebäudenutzer und ihr Anspruch an die Behaglichkeit stark geändert. Waren z. B. Anfang des 20. Jahrhunderts nur einige Räume mit Heizquellen ausgestattet, die häufig nur eine zeitlich begrenzte Dauer am Tag in Betrieb waren, so sind die Nutzungsansprüche heute meist nur mit einer gleichmäßig erwärmten Wohnung zu erfüllen. Auch waren in der Vergangenheit gegenüber der heutigen Situation die Ruhebedürfnisse der Menschen und die Verkehrsbelastungen grundverschieden. Die damaligen Sicherheitsaspekte im Hinblick auf den Brandschutz unterscheiden sich erheblich von den Anforderungen heutiger Tage. Aus diesen Gründen kann die Instandsetzung von Fachwerkgebäuden in der Regel nicht auf die Wiederherstellung des Originalzustandes beschränkt bleiben. Häufig muss eine Anpassung an heute übliche Nutzungsbedingungen und Regelwerke erfolgen. Die daraus erwachsenden bauphysikalischen Anforderungen zur Verbesserung des Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes sind in verschiedenen Verordnungen, wie Energieeinsparverordnung, Landesbauordnungen usw. festgelegt, in denen auf die einschlägigen Normen Bezug genommen wird. Dieses Merkblatt verfolgt zwei Ziele. Zum einen werden für fachwerkspezifische Bauteile die bauphysikalischen Anforderungen festgelegt, die unter den besonderen Gegebenheiten bei historischen Fachwerkgebäuden realisierbar sind. Zum anderen werden die entstehenden Konflikte dargestellt, Strategien für Entscheidungsfindungen sowie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ergänzend zu diesem übergeordneten Merkblatt sind die jeweils vertiefenden WTA-Merkblätter der Teilgebiete Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz zu berücksichtigen.
17,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Seite 7 von 9
Bauen im Bestand

Altbausanierung – welche Maßnahmen sind sinnvoll?

Grundsätzlich versteht man unter einer Altbausanierung eine grundlegende Erneuerung der Bausubstanz. Wichtige Bauteile wie Fassade, Keller und Dach, also die Gebäudehülle, werden umfassend saniert.

Primär geht es bei der Sanierung von alten Häusern darum, für die Mieter und die Eigentümer Verbesserungen zu erreichen. So kann mit den passenden Maßnahmen die Wohnqualität verbessert und der CO₂ Ausstoß drastisch reduziert werden. Durch eine Erneuerung des Heizsystems und den Umstieg auf umweltfreundlichere Brennstoffe kann das sanierte Gebäude nachhaltig zum Klimaschutz beitragen. Häufig wird im Zuge dessen auch eine Wärmedämmung angebracht. Wenn nötig, werden die Wände auch entfeuchtet und eventuelle Schimmelflecke beseitigt.
 

Sanierung oder Renovierung – was ist der Unterschied?

Eine Sanierung ist dann erforderlich, wenn das Gebäude einen Mangel aufweist. Als Beispiel kann hier eine neue Heizung, ein neues Dach, ein Fenstertausch, eine Erneuerung der Elektroleitungen oder eine Wärmedämmung genannt werden. Wenn man ein Gebäude renoviert, handelt es sich im Allgemeinen um eine Verschönerungsmaßnahme. Darunter fallen Arbeiten wie beispielsweise das Streichen der Wände, der Türrahmen oder das Verlegen eines neuen Bodens.

Am Anfang jeder Sanierung bedarf es einer Bestandsanalyse. Speziell bei Altbauten ist oft ein Aufmaß erforderlich, da brauchbares Planmaterial häufig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Im Anschluss daran ist es notwendig, das Bauwerk auf Schäden zu überprüfen. Danach kann der Bauexperte das Sanierungskonzept und einen Maßnahmenkatalog für die bauliche Sanierung erstellen. Eine professionelle Bestandsaufnahme sowie eine Zustandsanalyse des Gebäudes ist unabkömmlich, um die Verbesserungspotenziale im Detail definieren zu können.

Bei Neubauten wird die Energieeffizienz mittlerweile von Anfang an miteinbezogen. Früher wurde das nicht berücksichtigt. Viele alte Häuser und Bestandsbauten, auch die, die in den 1950er Jahren errichtet wurden, sind energetisch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Es ist daher sinnvoll, dass diese generalsaniert werden. Bei der Sanierung werden nur die Strukturen modernisiert, eine Neuerrichtung ist in der Regel nicht notwendig.
 

Bereiche der Altbausanierung und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen

Viele Eigentümer von alten Häusern fürchten, dass bei einer Sanierung der Charme ihres Gebäudes verloren geht. Dennoch ist eine Altbausanierung sinnvoll. Ein Experte unterstützt hierbei und kennt die unterschiedlichen Möglichkeiten, um einen Altbau auf den Stand der Technik zu bringen. Meist betreffen diese die energetische Sanierung.

Bei der energetischen Sanierung geht es hauptsächlich um den Erhalt und die Verbesserung des Wohnkomforts und der langfristigen Reduzierung der Kosten. Dabei gilt es folgende Bereiche genauer zu prüfen:

  • Dach

  • Fenster und Türen

  • Fassade

  • Keller

  • Heizung

Bei Gebäudeteilen wie Dach, Fenster und Fassade ist eine Sanierung unter dem energetischen Aspekt betrachtet als Mehrwert und auch als Wertsteigerung für das gesamte Bauwerk zu sehen. Aber auch eine Neuanschaffung der Heizung bringt große finanzielle Vorteile, allerdings eher langfristig gesehen.
 

Maßnahmen der energetischen Altbausanierung

Dämmung des Daches

Wird ein Dach gedämmt, wird dies mit einer Aufsparrendämmung realisiert. Ist dies nicht möglich oder vom Bauherrn nicht erwünscht, gibt es auch die Möglichkeit, eine Dämmung in die bestehende Dacheindeckung zu integrieren. Diese wird dann zwischen den Dachsparren im Inneren des Gebäudes angebracht. Allerdings ist diese Methode als weniger effizient als die Aufsparrendämmung zu beurteilen.

Dämmung der obersten Geschossdecke

Als Alternative zur Dämmung des Daches ist auch das Dämmen der obersten Geschossdecke eine sinnvolle Sanierungsmaßnahme bei alten Häusern. Dadurch wird der Wärmeverlust reduziert, was sich wiederum positiv auf die Heizkosten auswirken kann.

Sanierung der Fenster und der Eingangstüre

Fenster, wie man sie im Altbau häufig noch findet, haben meist eine Einfach- oder Zweifachverglasung. Durch einen Fenstertausch kann der energetische Zustand des Hauses optimiert und verbessert werden. Eine Reduktion der Heizkosten erfolgt erfahrungsgemäß aber nur dann, wenn zusätzlich zum Fenstertausch auch die Fassade gedämmt wird. Auch die Schimmelbildung wird so verhindert.

Auch das Tauschen von Türen bringt große energetische Vorteile, weil der Energieverbrauch drastisch reduziert wird.

Dämmung der Fassade

Über eine schlecht gedämmte Fassade ist der Wärmeverlust bei Altbauten enorm. Bei zweischaligen Mauerwerken kann mittels Einblasdämmung relativ günstig eine Dämmung realisiert werden und der Wärmeverlust somit reduziert werden. Andere Möglichkeiten sind ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder eine hinterlüftete Vorhangfassade.

Dämmung des Kellers

Durch eine Dämmung des Kellers kann die Wärme besser im Haus gespeichert werden. Eine Auskühlung durch das Erdreich wird somit verhindert.

Heizungstausch

Viele Altbauten haben noch immer alte Heizsysteme. Ist ein Ölofen einmal in die Jahre gekommen, was meist nach 20 Jahren passiert, sollte man sich um ein alternatives Heizsystem kümmern. Erneuerbare Energien, Fernwärme und Pellets sind momentan sehr beliebt und werden auch vom Staat gefördert.
 

Weitere Sanierungsmaßnahmen

Zusätzlich zu einer energetischen Sanierung ist auch meist eine optische Sanierung der Wunsch des Bauherrn. Der freien und kreativen Gestaltung ist, solange das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, keine Grenzen gesetzt. So kann beispielsweise die Fassadengestaltung auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Durch eine Fassadenverkleidung kann man beispielsweise im Zuge einer Generalsanierung mittels Wärmedämmung das Gebäude optisch ansprechender gestalten.
 

Mit welchen Kosten muss man bei einer Altbausanierung rechnen?

Dass eine Altbausanierung teuer werden kann, ist bekannt. Langfristig gesehen, insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden energetischen Einsparungspotenzials, ist eine Sanierung aber ein großer Vorteil für jeden Eigentümer.

Für eine umfassende Sanierung sollte man erfahrungsgemäß zwischen 900 und 1.500 Euro pro m2 rechnen.

Es gibt aber staatliche Förderungen. Sanierungsmaßnahmen, die das Gebäude energetisch verbessern, werden entweder mit vergünstigten Krediten oder mit einem Einmalzuschuss gefördert. Förderungen werden generell von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Wird beim Umbau auf erneuerbare Energien gesetzt, geht die Unterstützung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus.
 

In welcher Reihenfolge ist eine Sanierung im Altbau sinnvoll?

Die Reihenfolge hängt immer auch von den finanziellen Möglichkeiten des Bauherrn ab.

Das Verwenden von erneuerbaren Energien, sprich das Umstellen der Heizung auf Fernwärme, Pellets oder andere nachhaltige Heizsysteme, ist auf jeden Fall von großem Vorteil. Eine gängige und sinnvolle, aber auch relativ einfache Sanierungsmaßnahme ist die Dämmung der oberen Geschossdecke. Größere Umbauarbeiten sind bei einer Dämmung der Außenmauern zu erwarten. Speziell im Denkmalschutz oder bei Altbauten mit Erkern wird gerne ein Einblasverfahren in das zweischalige Mauerwerk für eine optimale Dämmung verwendet. Dieses Verfahren ist relativ preiswert und hat sich im Laufe der Jahre sehr bewährt.
 

Altbausanierung und Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Gebäude haben ihren besonderen Charme. Bei einer geplanten Modernisierung verlangen sie jedoch viel Fingerspitzengefühl und Fachwissen. In diesem Falle ist es erforderlich, sich vor der Planung über die geltenden Denkmalschutzauflagen zu informieren und diese auch einzuhalten. Häufig ist es so, dass das Erscheinungsbild der Fassade nicht verändert werden darf. Fenster müssen rekonstruiert werden, damit das ursprüngliche Erscheinungsbild auch erhalten bleibt. Hier kann eine Innendämmung die Lösung sein.

Häufig gibt es auch hier Förderungen. Ob diese den Mehraufwand bei der Planung und die Mehrkosten decken, sei hier dahingestellt und hängt mit Sicherheit auch vom Objekt und von der Sanierungsmaßnahme ab.
 

Fazit

Das Ziel einer Altbausanierung ist es, die Qualität des Bestandes neu aufzubereiten und durch kreative Akzente zu verbessern und an den heutigen technischen Standard anzupassen.  Immer so, dass sich der Bauherr wohl fühlt und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen fest im Blick.