52 Ergebnisse

Filtern Sie Ergebnisse für eine gezielte Suche.

52 Artikel
Neu
ift-Richtlinie FE-07/2, September 2024. Hochwasserbeständige Abschlüsse - Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden. Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung

Merkblatt

ift-Richtlinie FE-07/2, September 2024. Hochwasserbeständige Abschlüsse - Fenster, Türen und Tore sowie Rollläden. Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung

Klimaveränderungen, Flussbegradigungen und Flächenversiegelungen, also das Bedecken des Bodens durch Bauwerke des Menschen, aber auch die zunehmenden Extremwetterlagen (Starkregen) werden als Ursachen eines steigenden Hochwasserrisikos gesehen. Eine wesentliche Möglichkeit, Schäden durch Überschwemmungen an der Gebäudetechnik oder -ausstattung zu reduzieren oder zu vermeiden, ist der Widerstand der Gebäudehülle mit ihren Abschlüssen (d.h. Fenster, Türen, Tore oder Rollläden) gegen stehendes Wasser. Dabei ist auch eine gegen anstehendes Wasser dichte Anbindung dieser Abschlüsse an den Baukörper erforderlich. Wo hochwasserdichte oder -beständige Abschlüsse zum Einsatz kommen sollen, sind diese mit definierten Anforderungen auszuwählen und die Bauteile daraufhin zu prüfen. Das ift Rosenheim hat mit dieser Richtlinie Anforderungen an hochwasserbeständige Fenster, Türen, Tore und Rollläden festgelegt sowie ein Prüfverfahren entwickelt. Bei der Erstellung dieser Richtlinie wurde neben der absoluten Wasserdichtheit auch ein begrenzter Wassereintritt berücksichtigt, der im Schadensfall durch geeignete Maßnahmen bewältigt werden kann. Nicht berücksichtigt werden in dieser Richtlinie mögliche Schäden durch die Strömung übertretender fließender Gewässer, wie auch von dynamischen Anprallasten durch darin schwimmender Gegenstände (Bäume, Mülltonnen etc.). Es sei darauf hingewiesen, dass neben den hochwasserbeständigen Abschlüssen auch eine geeignete Auslegung des restlichen Gebäudes erforderlich ist, um eine Hochwasserbeständigkeit zu bewirken. Dies betrifft nicht nur die Druckfestigkeit und Wasserbeständigkeit der Wände, sondern auch die Dichtigkeit von Hausanschlüssen. Es ist aber auch die Gesamtlage des Gebäudes zu berücksichtigen, wenn diese z.B. in ehemaligen Flusstälern bei entsprechenden Wasserständen durch dichte Keller ("weiße Wanne") insgesamt "aufschwimmen" können, was ggf. größere Gebäudeschäden bewirken kann als ein reiner Wasserschaden. Anmerkung: Bei Überschwemmungen können auch Heizöl, Abwässer oder andere Verunreinigungen in das Flutwasser gelangen; sofern dieses in die Hohlräume von Abschlüssen gelangt, kann es erforderlich werden, diese aus hygienischen Gründen nach dem Zurückgehen der Überschwemmung auszutauschen. Dies stellt kein Versagen der Bauteile dar.
21,40 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Neu
ift-Guideline VE-17engl/2, September 2024. Product characteristics and test methods for verifying the usability of spacer systems in the edge-sealing of insulating glass units

Merkblatt

ift-Guideline VE-17engl/2, September 2024. Product characteristics and test methods for verifying the usability of spacer systems in the edge-sealing of insulating glass units

Spacers for use in insulating glass unit (IGU) are divided into different product groups in the European standard EN 1279-1, for some of which rules have been laid down in European standardisation regarding their interchangeability (category A and category B). In the working group "warme Kante" of the Bundesverband Flachglas (Federal Flat Glass Association), to which many well-known manufacturers of spacers in Europe belong, test methods were defined for categories A to E to ensure the permanently consistent quality of the products. These test methods are described in the guideline VE-17/2. They are based on round robin tests and other already existing and proven guidelines. The data sheets of the Bundesverband Flachglas (Federal Flat Glass Association) for specifying Psi values for windows and facades are also based on this quality standard. The spacer systems not covered by category designation are hardly found in the European market and were therefore not processed. Spacer hollow profiles, not fully metallic, are classified in EN 1279-1, Clause 3, in terms of metallic content with the following definition: 3.18 hollow metallic spacer Hollow spacer, painted or not, where at least 1/4 of the inner sealant adhesion height r and all of the contact surface with outer sealant shall be metallic adhesion surface 3.24 Metallic adhesion surface Spacer adhesion surface made of rolled or extruded aluminium, galvanised steel, stainless steel, without organic surface treatment As the definition in the standard does not clearly describe all products, the following explanation has been added: Category B and C are rigid spacer hollow profiles which, unlike fully metal spacers made of aluminum, steel or stainless steel (category A), also contain non-metallic materials. Categories B and C differ in the contact surface between the spacer and one or both sealants. For category B, the adhesion surface is metallic according to definition 3.24 above; for category C, the adhesion surface is non-metallic. Additionally defined are the flexible spacer systems according to EN 1279-1, which are divided into category D, hot-applied polymers with a non-metallic adhesion surface (3.21), and category E, prefabricated polymers with a metallic or non-metallic adhesion surface (3.22). Spacer bars with adhesion surfaces that do not meet the definition in 3.24 are not covered by the interchangeability rules of EN 1279-1:2018. The aim of this guideline is to describe test methods that represent the usability of the products in the edge-sealing of insulating glass units. In order to also enable interchangeability of categories other than A and B in the future, Chapter 4 of the guideline proposes performance characteristics that allow evaluation in terms of usability and durability.
21,40 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Neu
ift-Richtlinie VE-17/2, September 2024. Produktkenndaten und Prüfverfahren für den Nachweis der Verwendbarkeit von Abstandhaltersystemen im Isolierglas-Randverbund

Merkblatt

ift-Richtlinie VE-17/2, September 2024. Produktkenndaten und Prüfverfahren für den Nachweis der Verwendbarkeit von Abstandhaltersystemen im Isolierglas-Randverbund

Abstandhalter für den Einsatz in Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) werden in der europäischen Norm EN 1279-1 in verschiedene Produktgruppen unterteilt, für die in der europäischen Normung teilweise Regeln hinsichtlich ihrer Austauschbarkeit festgelegt wurden (Kategorie A und Kategorie B). Im Arbeitskreis "Warme Kante" des Bundesverbands Flachglas (BF), dem viele namhafte Hersteller von Abstandhaltern in Europa angehören, wurden für die Kategorien A bis E Prüfverfahren festgelegt, die die dauerhaft gleichbleibende Qualität der Produkte sicherstellen sollen. Diese Prüfverfahren sind in der Richtlinie VE-17/2 beschrieben. Sie basieren auf Rundversuchen und anderen bereits bestehenden und bewährten Richtlinien. Auch die Datenblätter des Bundesverband Flachglas (BF) zur Angabe der Psi-Werte für Fenster und Fassaden basieren auf diesem Qualitätsstandard. Die nicht mit einer Kategoriebezeichnung bedachten Abstandhaltersysteme sind im europäischen Markt kaum vorzufinden und wurden daher nicht bearbeitet. Abstandhalter-Hohlprofile, nicht voll metallen, werden in der EN 1279-1, Kapitel 3, hinsichtlich des metallenen Anteils mit folgenden Definitionen klassifiziert: 3.18 metallener Hohlprofil Abstandhalter Hohlprofil-Abstandhalter mit oder ohne Lackierung, bei dem mindestens 1/4 der Hafthöhe r des Primärdichtstoffes und die gesamte mit dem Sekundärdichtstoff in Kontakt stehende Oberfläche eine metallene Haftfläche sein muss (siehe 3.24) 3.24 metallene Haftfläche Haftfläche des Abstandhalters aus gewalztem oder extrudiertem Aluminium, verzinktem Stahl, nichtrostendem Stahl, ohne organische Oberflächenbehandlung Da die Definition in der Norm nicht alle Produkte klar beschreibt, wurde folgende Erläuterung zusätzlich aufgenommen: Bei Kategorie B und C handelt es sich um starre Abstandhalter-Hohlprofile, die im Gegensatz zu vollmetallenen Abstandhaltern aus Aluminium, Stahl oder Edelstahl (Kategorie A) auch nichtmetallische Werkstoffe enthalten. Die Kategorien B und C unterscheiden sich in der Kontaktfläche zwischen dem Abstandhalter und einem oder beiden Dichtstoffen. Bei Kategorie B ist die Haftfläche metallen gemäß vorstehender Definition 3.24, bei Kategorie C ist die Haftfläche nichtmetallen. Zusätzlich definiert sind die flexiblen Abstandhaltersysteme gemäß EN 1279-1, die sich in die Kategorie D, heiß aufgebrachte Polymere mit nicht metallener Haftfläche (3.21), sowie Kategorie E, vorgefertigte Polymere mit metallener oder nicht metallener Haftfläche (3.22). Abstandhalterprofile mit Haftflächen, die der Definition nach 3.24 nicht entsprechen, werden von den Austauschregeln der EN 1279-1:2018 nicht behandelt. Ziel der Richtlinie ist es, Prüfverfahren zu beschreiben, die die Verwendbarkeit der Produkte im Isolierglas-Randverbund darstellen. Um eine Austauschbarkeit von anderen Kategorien als A und B zukünftig ebenfalls zu ermöglichen, werden im Kapitel 4 der Richtlinie Leistungseigenschaften vorgeschlagen, die eine Bewertung hinsichtlich Verwendbarkeit und Dauerhaftigkeit erlauben. Diese aktualisierte Version 2024 enthält folgende Änderungen: Die Einschränkung der Gültigkeit auf Abstandhalter-Kategorien A und B und C ist gestrichen. Das Foggingverfahren in Kapitel 3.2.4 ist modifiziert. Ein Verfahren zur Überprüfung des Haftverhaltens zwischen Abstandhalterrücken und Sekundärdichtstoff ist eingefügt (Kapitel 3.2.6) Ein Prüfverfahren zur Bestimmung der UV-Beständigkeit des Abstandhalters ist ergänzt (Kapitel 3.2.7)
21,40 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
ift-Richtlinie MO-01/1 - Baukörperanschluss von Fenstern. Teil 1: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen

Merkblatt

ift-Richtlinie MO-01/1 - Baukörperanschluss von Fenstern. Teil 1: Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen

Die Anschlussausbildung zum Baukörper hat wesentlichen Einfluss auf die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit eingebauter Fenster. Neben einer detaillierten Erfassung der baulichen Gegebenheiten und Festlegung der objektspezifischen Anforderungen sowie der Schaffung definierter Fugen und geeigneter Fugenflanken ist der Einsatz geeigneter Materialien unabdingbar. Eine Bewertung der Leistungsfähigkeit und des Zusammenspiels dieser Materialien ist die Basis für eine dauerhaft gebrauchstaugliche Anschlussausbildung. Diese Bewertung kann anhand von Nachweisen durch Prüfung der relevanten Materialeigenschaften sowie durch langjährige Erfahrungen im praktischen Einsatz (bewährte Dichtsysteme) oder - bei neuen Anwendungen - durch einen Bauteilversuch erfolgen. Insbesondere die Einführung neuer Dicht- und Abdichtungssysteme führt bei den Verarbeitern zur Verunsicherung bezüglich der Verwendbarkeit, da einheitliche Anforderungen und Prüfverfahren hierfür bislang nicht vorlagen. Mit dieser Richtlinie soll diese Lücke geschlossen werden. Im vorliegenden Teil 1 dieser Richtlinie werden die Grundlagen zur Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen festgelegt. Er richtet sich damit vornehmlich an die Hersteller von Dicht- und Abdichtungssystemen. Der Nachweis nach der Richtlinie soll dem Verarbeiter die erforderlichen Informationen für den fachgerechten Einsatz an die Hand geben.
21,40 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Seite 1 von 3