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Merkblatt DWA-M 273, Mai 2009. Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen

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Merkblatt DWA-M 273, Mai 2009. Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen

Bei der Trinkwasseraufbereitung fallen jährlich rund 180.000 t Rückstände - gerechnet als Trockenmasse - an. Neben Eisen- und Manganschlamm aus dem Grundwasser sowie Aluminium- und Eisen-Flockungsschlamm dominieren kalkhaltige Rückstände. Eine Entsorgungsmöglichkeit besteht darin, die Rückstände in die Abwasseranlage einzubringen. Diese fordert jedoch in jedem Anwendungsfall eine Einzelfallprüfung nach technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei sind die möglichen Auswirkungen von Wasserwerksrückständen auf den Betrieb der Abwasseranlage von den Betreibern der Anlage zu überprüfen. Die Abwasserqualität und die Entsorgungsmöglichkeiten für Klärschlämme dürfen nicht beeinträchtigt werden. Das Merkblatt bietet hierzu eine nützliche Hilfestellung. Es macht Angaben zur Herkunft und Beschaffenheit der Rückstände. Weiterhin sind darin die technischen Voraussetzungen für Wasseraufbereitungs- und Abwasseranlagen formuliert. Checklisten helfen dem Betreiber bei der Einschätzung, ob seine Anlage die Menge und Inhaltsstoffe der zu entsorgenden Rückstände schadlos verkraften kann. Es können sich vielfältige Wechselwirkungen ergeben. Das Merkblatt zeigt mögliche betriebliche Auswirkungen auf die Abwasseranlagen auf. Je nach Herkunft bzw. Zusammensetzung der Rückstände und bei zielgerichteter Dosierung können sich auch betriebliche und betriebswirtschaftliche Vorteile ergeben. Beispielsweise ist im Kanalnetz eine Verminderung der Sulfidkonzentration und damit der Geruchsprobleme möglich. Bei der Abwasserbehandlung zeigt sich eine positive Wirkung auf die Phosphatfällung, wodurch Fällmittel eingespart werden. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang besonders die eisenhaltigen Rückstände.
29,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 210, Juli 2009. Belebungsanlagen mit Aufstaubetrieb (SBR)

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Merkblatt DWA-M 210, Juli 2009. Belebungsanlagen mit Aufstaubetrieb (SBR)

Vor mehr als 100 Jahren wurden erstmalig Abwasserteiche mit Aufstaubetrieb beschrieben. Aus Aufstauanlagen entwickelte sich schließlich das heute übliche Belebungsverfahren zur biologischen Abwasserreinigung. Aus den damaligen Kläranlagen im Aufstaubetrieb ging das heutige SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reactor) hervor. Dabei wird das Abwasser chargenweise behandelt (batch reactor). Die nötigen Prozesse, wie biologischer Abbau und Sedimentation, laufen in einer zeitlichen Folge (Sequenz) ab und wiederholen sich ständig. Inzwischen befinden sich in Deutschland ca. 200 SBR-Anlagen in Betrieb. Weltweit sind es sogar einige tausend Anlagen. Das Merkblatt DWA-M 210 wurde im Jahr 1997 erstmalig als ATV-Merkblatt veröffentlicht. In die Neufassung des Merkblattes sind die neu gewonnenen Betriebserfahrungen, insbesondere bei der Bemessung der Absetzphase, eingeflossen. Im Wesentlichen basiert das Merkblatt DWA-M 210 auf den Bemessungsvorgaben des Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 131 "Bemessung von einstufigen Belebungsanlagen". Für die Bemessung der Absetzphase wird jedoch ausschließlich ein für nicht durchflossene Becken entwickelter Ansatz genutzt. Das aktualisierte Merkblatt DWA-M 210 beschreibt die Technik des Belebungsverfahrens im Aufstaubetrieb mit ihren Verfahrens- und Betriebsvarianten. Auf die Funktionen von Vorspeicher und Pumpstationen wird eingegangen, die Bauformen von Aufstaubecken mit den verschiedenen Elementen wie Belüftung, Umwälzung, Klarwasserabzug, Schwimmschlammabzug sowie Rohrleitungen und Armaturen werden erläutert. Auch zu der Mess- und Steuerungstechnik sind Hinweise enthalten. Einen weiteren Schwerpunkt des Merkblattes bildet der Bemessungsgang für Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb. Der Festlegung der Zyklusdauer kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierzu liefert das Merkblatt DWA-M 210 Erfahrungswerte. Darüber hinaus enthält das Merkblatt auch Hinweise zum Betrieb von SBR-Anlagen.
40,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen

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Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen

Die TRwS 784 "Betankung von Luftfahrzeugen" konkretisiert die wasserrechtlichen, betankungsspezifischen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Tank- und Betankungsstellen zur Versorgung und Enttankung von Luftfahrzeugen. Neben Festlegungen zu 'klassischen" Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifi sche Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Die TRwS 784 richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.
28,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Arbeitsblatt DWA-A 904, Oktober 2005. Richtlinien für den ländlichen Wegebau

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Arbeitsblatt DWA-A 904, Oktober 2005. Richtlinien für den ländlichen Wegebau

Rund 80 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland werden von der Land- und Forstwirtschaft genutzt oder als Kulturlandschaft gepflegt. Die ständige Weiterentwicklung der Land- und Forsttechnik, die Änderung der Betriebsstrukturen und der Zwang zur Rationalisierung haben zu einer starken Mechanisierung in diesen Bereichen geführt, die einen deutlich gestiegenen Bedarf an geeigneten Verkehrswegen nach sich gezogen hat. Die Bemessung und der Bau ländlicher Wege erfolgte bis heute gemäß den Vorgaben der "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" von 1975 (RLW 1975), die als DVWK-Regel 103 erschienen sind und bis 1988 in mehreren Nachlieferungen fortgeschrieben wurden. Mit dem angesprochenen Wandel der landwirtschaftlichen Betriebsweisen, aber auch vor dem Hintergrund gestiegener Ansprüche der Gesellschaft an die umweltgerechte Gestaltung in der Verkehrswegeplanung und naturnahe Bauweisen, wurde die RLW 75 in den vergangenen Jahren einer kritischen Prüfung unterzogen und mit Blick auf die genannten Erfordernisse und die neuesten Erkenntnisse überarbeitet. In den nun vorliegenden Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999) werden neben den technischen Details des Wegebaus Akzente gesetzt zur harmonischen Einpassung der Wegeführung in die Landschaft, und zur Mehrfachnutzung der ländlichen Wege durch die Land- und Forstwirtschaft sowie durch Fremdenverkehr und Tourismus.
35,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 803, November 2006. Kostenstrukturen in der Abwassertechnik

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Merkblatt DWA-M 803, November 2006. Kostenstrukturen in der Abwassertechnik

Das Merkblatt schafft die Voraussetzungen, Investitionskosten und Betriebskosten sowie alle weiteren technischen Informationen über den Projektlebenslauf abwassertechnischer Anlagen einheitlich und durchgängig zu erfassen. Gleichzeitig sollte mit der Verknüpfung von ingenieurmäßigen und kaufmännischen Aspekten, das heißt einer gedanklichen Verbindung von Gewerken und Wirtschaftsgütern, ein konstruktives Zusammenwirken von Ingenieuren und Kaufleuten verbessert und das gegenseitige Verständnis auch bei unterschiedlichen Denkansätzen wie z. B. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einerseits und Bau- bzw. Werkstoffqualitäten andererseits geweckt werden. In der Fassung sind aufbauend auf die vorgenommene Eingrenzung der Orte, an denen im jeweiligen Projekt Informationen (Kosten, Leistungen usw.) anfallen können, im nächsten Schritt die Informationen, z. B. aus den Bereichen kostenbezogene Informationen, technische Dokumentation und Kennzahlen festgelegt worden, die mit den Anlagenstrukturelementen verknüpft werden sollen. Auf den über Ort und Informationsmerkmal identifizierbaren Platz kann dann der Wert einschließlich Einheit abgelegt werden. Damit wird es dann möglich, nicht nur Kosten (Investitions-, Betriebs- und Jahreskosten) abzulegen, sondern auch spezifische Kosten, Kennzahlen usw. zu errechnen und nicht zuletzt Grundlagen für den Aufbau einer allgemein nutzbaren Kostendatenbank zu legen. Mit dem Kauf des Merkblattes wird eine ZIP-Datei mit einem Servicetool ausgeliefert, das die Selektion spezifischer Projektstrukturen unterstützt.
81,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Merkblatt DWA-M 605, August 2005. Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren

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Merkblatt DWA-M 605, August 2005. Wirkung, Bemessung und Betrieb von Vorsperren zur Verminderung von Stoffeinträgen in Talsperren

In Deutschland verfügen gegenwärtig 70 Talsperren über ca. 160 Vorsperren, die in unterschiedlichem Maße in die Bewirtschaftung der Talsperren einbezogen sind. Vorsperren und Vorbecken (im Folgenden Vorsperren) sind ein Bestandteil der jeweiligen Talsperre. Sie sind im Regelfall im Überlauf betriebene Staugewässer, die nicht primär der Wassermengenbewirtschaftung unterliegen, sondern vorrangig der Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des jeweiligen Talsperrenzuflusses dienen. Bei Trinkwassertalsperren sind sie Teil des Multibarrieresystems, das aus Einzugsgebiet (Wasserschutzgebiet) - Talsperrenzufluss - Vorsperre - Hauptsperre - Wasseraufbereitung und -verteilung besteht. Neben Vorgaben für die Bemessung geplanter Vorsperren gibt das Merkblatt Hinweise, die Wirkung der bestehenden Vorsperren bezüglich der verschiedenen Schwerpunkte der Wasserbeschaffenheit zu ermitteln und diese im Bedarfsfall durch technische Maßnahmen zu verbessern. Es bietet eine Hilfe für die Bemessung und für den Betrieb von Vorsperren unter dem Aspekt der Optimierung ihrer Wirkung zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit der Talsperrenzuflüsse. Ausgangspunkt ist der ehemalige Fachbereichsstandard TGL 27885/02, Nährstoffelimination in Vorsperren (1983), der dem aktuellen Wissensstand angepasst und um die qualitative und quantitative Beschreibung weiterer Wirkungen sowie um Möglichkeiten der technischen Gestaltung erweitert wurde. Es wendet sich gleichermaßen an Ingenieurbüros, Genehmigungsbehörden und Talsperrenbetreiber.
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