Merkblatt
Arbeitsblatt DWA-A 784, April 2006. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS). Betankung von Luftfahrzeugen
Die TRwS 784 "Betankung von Luftfahrzeugen" konkretisiert die wasserrechtlichen, betankungsspezifischen, technischen und betrieblichen Anforderungen an Tank- und Betankungsstellen zur Versorgung und Enttankung von Luftfahrzeugen. Neben Festlegungen zu 'klassischen" Tankstellen für Luftfahrzeuge, werden auch Regelungen für den oberirdischen Teil von Flugfeldbetankungsanlagen, für die Betankung aus Flugfeld-Tankfahrzeugen sowie für die Bereitstellungsflächen der Flugfeld-Tankfahrzeuge aufgezeigt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Vorgänge ist der Aufbau der TRwS 784 im Vergleich zur TRwS 781 anders gestaltet worden. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Vorgänge werden spezifi sche Regelungen z. B. zu der Größe der Wirkbereiche, zum Rückhaltevermögen, zum Ort der Rückhaltung und zur Berücksichtigung von Niederschlagswasser, festgelegt. Eine wichtige Rolle spielt zudem, ob die Betankung auf Flughäfen oder Landeplätzen stattfindet, da gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit dieser Differenzierung unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind. Die TRwS 784 hat nach Fertigstellung den Charakter einer allgemein anerkannten Regel der Technik, wie sie gemäß § 19g WHG zu beachten sind. Die TRwS 784 richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind.