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Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

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Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. So werden mit dieser Technischen Regel vorhandene technische Regelungen aus Länderverordnungen, Verwaltungsvorschriften der Länder, Erlassen, Merkblättern und Handlungsempfehlungen harmonisiert und als allgemein anerkannte Regel der Technik im Regelwerk der DWA zusammengefasst. Das Arbeitsblatt geht auf Standortanforderungen ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird auf TRwS 792 "JGS-Anlagen" Bezug genommen. Die TRwS 793-1 richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Landwirtschaftliche Biogasanlagen" berührt sind.
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Merkblatt DWA-M 710, Dezember 2008. Abwasser aus der Verarbeitung tierischer Nebenprodukte

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Merkblatt DWA-M 710, Dezember 2008. Abwasser aus der Verarbeitung tierischer Nebenprodukte

Das Merkblatt DWA-M 710 "Abwasser aus der Verarbeitung tierischer Nebenprodukte" beschreibt Verfahren zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Abwasser aus Betrieben zur Verarbeitung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte zu tierischen Eiweißen und Fetten nach dem Stand der Technik gemäß õ 7a Wasserhaushaltsgesetz und des Anhanges 20 der Abwasserverordnung. Zudem werden Stoffströme sowie innerbetriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen nach den besten verfügbaren Techniken gemäß IVU-Richtlinie dargestellt. Im Merkblatt wird zunächst ein Überblick über die Branche, die rechtlichen Grundlagen und die Verarbeitungsverfahren gegeben. Im Anschluss werden Aussagen zum Abwasseranfall und zur Abwasserbeschaffenheit getroffen. Aufbauend auf diesen Festlegungen widmet sich ein weiterer Abschnitt dem produktionsintegrierten Umweltschutz; es werden Aussagen zum Stoff- und Energieverbrauch sowie zur Vermeidung und Verminderung von Abwasser, Abfall, Lärm und Geruchsstoffemissionen getroffen. Anschließend werden ausführliche Regelungen zur Abwasser- und Schlammbehandlung dargelegt. Beispiele ausgeführter Anlagen runden die Thematik ab. Das Merkblatt soll Behörden, Verbänden, Planern von Abwasserableitungs- oder Abwasserreinigungsanlagen und den einschlägigen Betrieben als Erkenntnisquelle dienen und einen fachspezifischen Überblick vermitteln. Das Merkblatt wurde 2021 von der DWA auf fachliche Aktualität geprüft und hat das zugehörige DWA-Prüfsiegel erhalten.
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