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Merkblatt DWA-M 911, August 2013. Möglichkeiten der Effizienzkontrolle von Maßnahmen zur grundwasserschonenden Bodennutzung am Beispiel des Stickstoffs

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Merkblatt DWA-M 911, August 2013. Möglichkeiten der Effizienzkontrolle von Maßnahmen zur grundwasserschonenden Bodennutzung am Beispiel des Stickstoffs

In Deutschland werden seit Jahren viele Maßnahmen zur Verminderung von Stickstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung in das Grundwasser durchgeführt. Finanziert bzw. gefördert werden diese Maßnahmen entweder zentral durch die Erhebung von Wasserentnahmegebühren bzw. über Agrarumweltmaßnahmen oder direkt von den Wasserwerken in Verbindung mit der Gründung von landwirtschaftlichen Kooperationen. Trotz teilweise langjähriger Erfahrungen ist der unmittelbare Nachweis der Auswirkungen von landbaulichen Maßnahmen auf die Beschaffenheit des Sicker- und Grundwassers, z. B. aufgrund von hohen Flurabständen, geringen Verlagerungsgeschwindigkeiten im Boden, geringen Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers oder mangels geeigneter Grundwassermessstellen, in einem angemessenen Zeitraum oft nicht möglich. Dieser Nachweis ist jedoch neben der Akzeptanz der Verfahren durch die Landwirte auch für die Wasserwirtschaft von großer Bedeutung. Nicht zuletzt muss im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein entsprechender Nachweis zur Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmenprogramme in solchen Grundwasserkörpern geführt werden, bei denen aufgrund der Nitratkonzentration ein schlechter chemischer Zustand ausgewiesen wurde. Das Merkblatt wendet sich an Landwirte und landwirtschaftliche Berater in Büros, öffentlicher Verwaltung, Verbänden und Unternehmen, und stellt die zurzeit wichtigsten und effektivsten Kontrollmöglichkeiten im Überblick dar. Diese Techniken werden bezüglich ihrer Vor- und Nachteile sowie hinsichtlich ihrer besonderen Eignung zur Effizienzkontrolle einzeln bewertet. Schließlich werden auch die Kosten abgeschätzt, die diese Kontrollmaßnahmen verursachen. Das Merkblatt wurde 2017 von der DWA auf fachliche Aktualität geprüft und hat das zugehörige DWA-Prüfsiegel erhalten.
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Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

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Arbeitsblatt DWA-A 793-1 (TRwS 793-1), März 2021. Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft

Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. So werden mit dieser Technischen Regel vorhandene technische Regelungen aus Länderverordnungen, Verwaltungsvorschriften der Länder, Erlassen, Merkblättern und Handlungsempfehlungen harmonisiert und als allgemein anerkannte Regel der Technik im Regelwerk der DWA zusammengefasst. Das Arbeitsblatt geht auf Standortanforderungen ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird auf TRwS 792 "JGS-Anlagen" Bezug genommen. Die TRwS 793-1 richtet sich an Behörden, Anlagenbetreiber, Planer und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik "Landwirtschaftliche Biogasanlagen" berührt sind.
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