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Merkblatt DWA-M 256-9, September 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks

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Merkblatt DWA-M 256-9, September 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Darüber hinaus müssen die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifiziert werden. Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks sind auf Kläranlagen für Überwachungs-, Steuerungs-und Regelungsaufgaben in zahlreichen Prozessen installiert. In dem Merkblatt wird der Druck als primäre Prozessgröße betrachtet. Die Druckmessung kann als reine Schutzfunktion für Maschinen und Anlagen sinnvoll sein oder der Druck dient als Prozessgröße, die einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfahrenstechnischer Prozesse hat. Neben dem Druck als direkte Messgröße wird auf Kläranlagen die Druckmessung auch zur Bestimmung von Füll- und Grenzständen sowie von Volumenströmen eingesetzt. Diese auf der Druckmessung basierenden Parameter sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie werden in den Merkblättern DWA-M 256-6 und DWA-M 264 ausführlich behandelt.
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Merkblatt DWA-M 102-3 / BWK-M 3-3, Oktober 2021. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

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Merkblatt DWA-M 102-3 / BWK-M 3-3, Oktober 2021. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Teil 3 führt die immissionsbezogenen Regelungen der bisherigen Merkblätter BWK-M 3 und -M 7 zusammen und entwickelt sie unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vorliegenden umfangreichen praktischen Anwendungen weiter. Die Weiterentwicklung betrifft die Schwerpunkte: Erweiterung der Methodik der Nachweisführung um eine Relevanzprüfung; Implementierung der Möglichkeit zur Anwendung eines Fließzeitverfahrens zur Abbildung der zeitgerechten Abflussüberlagerung bei der vereinfachten Nachweisführung; Beschreibung eines Verfahrens zur Plausibilisierung der potenziell naturnahen Hochwasserabflussspenden; Definition von Zielvorgaben für die Feinfraktion der Abfiltrierbaren Stoffe (AFS63).Der detaillierte hydraulische Nachweis wird aufgrund der Praxiserfahrungen durch einen hydromorphologischen Nachweis ersetzt. Die Methodik der biologischen Nachweisführung wurde entsprechend dem heutigen Kenntnisstand fortentwickelt. Die detaillierte Beschreibung der Methodik der hydromorphologischen und der biologischen Nachweisführung ist ausgegliedert worden und wird zukünftig im Merkblatt DWA-M 102-5/ BWK-M 3-5 ausführlich beschrieben. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 und dem Merkblatt DWA-M 102-3 liegt damit für die Beurteilung der niederschlagsbedingten Einleitungen der Siedlungsentwässerung nach dem von der EG- Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geforderten kombinierten Ansatz aus Emissions- und Immissionsbetrachtung ein aufeinander abgestimmtes, in sich geschlossenes technisches Regelungswerk vor.
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Merkblatt DWA-M 305, September 2022. Gasfackeln auf Biogasanlagen

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Merkblatt DWA-M 305, September 2022. Gasfackeln auf Biogasanlagen

Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher einer Verwertungsanlage zu. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas - soweit es nicht gespeichert werden kann - einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Fackelanlagen eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam ein Regelwerk für Biogasfackeln als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Das Merkblatt gibt Planenden, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb und Prüfung dieser Anlagen.
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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

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Arbeitsblatt DWA-A 102-1 / BWK-A 3-1, Dezember 2020. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 1: Allgemeines

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe bezieht sich innerhalb der Siedlungsentwässerung auf den umweltgerechten Umgang mit niederschlagsbedingten Abflüssen in Siedlungsgebieten unter besonderer Berücksichtigung der Zielvorgaben der EG-WRRL für oberirdische Gewässer ("guter chemischer und guter ökologischer Zustand"). Die Arbeits- und Merkblattreihe gilt nicht für die Einleitung in das Grundwasser. Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei: entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen; städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten; Überprüfung und Nachweis bestehender Anlagen der Regen- und Mischwasserbehandlung (z. B. zur Erlangung einer wasserrechtlichen Zulassung); Identifikation geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse. Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-M 3) wurde gemeinsam von der DWA und dem Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) erarbeitet. Sie richten sich an alle Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe, Aufsichtsbehörden und Hochschulen sowie Hersteller von Behandlungsanlagen, die im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätig sind.
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Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

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Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) "Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer" widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe gliedert sich wie folgt: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers Teil 5: Hydromorphologische und biologische Verfahren zur immissionsbezogenen Bewertung Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100 "Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE)", DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Die Arbeits- und Merkblattreihe wurde in den beiden Verbänden DWA und Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) im Regelwerk veröffentlicht und richtet sich an alle im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätigen Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden.
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