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DWA-Kommentar zum Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen (Dezember 2017). November 2021

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DWA-Kommentar zum Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen (Dezember 2017). November 2021

Im Kommentar ist das Merkblatt DWA-M 715 "Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen" (Dezember 2017) im Originaltext mit abgedruckt. Zur Verdeutlichung ist der Originaltext des Merkblattes im Kommentar grau unterlegt. Die Beseitigung von Verunreinigungen durch Mineralöle/Mineralölprodukte auf öffentlichen Verkehrsflächen ist schon immer ein aus verschiedenen Gründen problematischer Tätigkeitsbereich. Der Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Um das definierte Ziel der Sicherheit im Straßenverkehr bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt zu erreichen, stehen dazu auch mehrere Reinigungsverfahren zur Auswahl: Einsatz von Ölbindemitteln, Einsatz von Ölbindevliesen, Einsatz von flüssigen Reinigungsmitteln und maschinelle Ölspurbeseitigung. Der Kommentar liefert ausreichende und verständliche Erläuterungen und zusätzliche Hintergrundinformationen, die im Merkblatt nicht den erforderlichen Platz fanden. Durch Anregungen und Gedanken, die im Rahmen der Bearbeitung innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, wurden neue und objektive Kriterien sowie Handlungsspielräume und Alternativen nach dem heutigen Stand der Technik festgehalten, formuliert und beschrieben. In der zweiten, überarbeiteten Auflage wird in Verbindung mit dem Klimawandel und der Verhinderung von Kontaminationen in die Umwelt ein neuer Fokus auf den Umweltschutz gelegt. Die Inhalte des DWA-Fachkundelehrgangs werden konkretisiert und ganz neu aufgenommen ist das Thema "Ehrenamt und Freistellung" innerhalb der Ölschadenbekämpfung. Der DWA-Kommentar richtet sich hauptsächlich an Einsatzkräfte im Bereich der Gefahrenabwehr, Mitarbeiter/innen der Straßenbaulastträger, Sachverständige, Gerichte, Behörden und Institutionen.
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Merkblatt DWA-M 384, Juni 2022. Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen - Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis

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Merkblatt DWA-M 384, Juni 2022. Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen - Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis

Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in 2017 grundlegend geändert. Die Verordnung legt für Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerten ab 2032 den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung fest. Für kleinere Kläranlagen bleibt die Option der bodenbezogenen Verwertung nach AbfKlärV jedoch langfristig verfügbar. Das Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall- und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.
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Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781), Januar 2024. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 781) - Tankstellen für Kraftfahrzeuge

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Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781), Januar 2024. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 781) - Tankstellen für Kraftfahrzeuge

Die in § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) formulierten Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter anderem für Tankstellen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen durch die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weiter ausgeführt. Gemäß § 15 AwSV können für diese Anforderungen unter anderem durch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) technische und betriebliche Lösungen abgeleitet werden. In der aktuellen Fassung der TRwS 781 werden Fragen und Anregungen aus der Fachwelt zu verschiedenen Sachverhalten aufgegriffen und Anforderungen mit anderen TRwS abgeglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des DGMK-Forschungsberichts 822 "Fugenumläufigkeit bei Ortbeton an Tankstellen" berücksichtigt und auf dieser Grundlage eine technische Lösung erarbeitet. Anforderungen an Tankstellen für synthetische Kraftstoffe ("E-Fuels") werden in dieser TRwS nicht behandelt, da diese Kraftstoffe zum Zeitpunkt der Erarbeitung nicht in der 10. BImSchV aufgeführt waren. Ebenso liegen für diese Kraftstoffe noch keine bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweise von Systemen zur Flächenabdichtung vor und die Eignung von Rückhalteeinrichtungen in Entwässerungssystemen für diese Kraftstoffe ist nicht nachgewiesen.
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