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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen

Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
20,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden

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Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden

Das bisherige WTA-Merkblatt 8-10 "Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: EnEV - Möglichkeiten und Grenzen" wurde vollständig überarbeitet, da mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 sowie der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 die spezifischen Anforderungen an die raumseitige Wärmedämmung bei Fachwerk-Außenwänden entfallen sind. Gleichwohl stellen Wärmedämm-Maßnahmen bei Fachwerkbauten auch weiterhin maßgebende Anforderungen, da mit dem Erreichen eines sinnvollen Dämmniveaus weitreichende Beiträge zur Reduzierung des End- und Primärenergiebedarfes und zur Steigerung der Attraktivität einer künftigen Nutzung erzielt werden. Gerade bei Fachwerkgebäuden bedeutet jedoch die Umsetzung dieser Maßnahmen eine Betrachtung verschiedener bauphysikalischer (zumeist feuchteschutztechnischer) Fragestellungen, aber auch von gestalterischen Aspekten bis hin zum Denkmalschutz. Unter der Berücksichtigung bauphysikalischer Bedingungen in Fachwerkgebäuden greift das Merkblatt die durch den Wärmeschutz gestellten Anforderungen zur Schadensfreiheit auf, erläutert die Grundlagen ausführlich und bietet Hilfestellungen für die daraus entstehenden Aufgaben an. Aus diesem Grund wurde der Titel des Merkblattes auf "Fachwerkinstandsetzung nach WTA X: Wärmeschutz bei Fachwerkgebäuden" geändert. Neben den bekannten Hinweisen zur Planung und Ausführung der unterschiedlichen energetischen Verbesserungsmaßnahmen werden auch praktische Hinweise zur Nachweisführung des Wärme- und Feuchteschutzes im Merkblatt genannt. Diese umfassen hilfreiche Aspekte von den normativ nachweisfreien Konstruktionen bis hin zu hygrothermischen Bauteilsimulationen.
25,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz

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Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz

Das Holz von Fachwerkkonstruktionen wird häufig mit sehr dicken und somit sehr dichten Anstrichstoffen behandelt. Zusätzlich werden Spachtel- und Dichtmassen eingesetzt. Fälschlicherweise wird oft angenommen, eine derartige Oberflächenbehandlung könne zum Schutz der Gesamtkonstruktion und des Holzwerkes beitragen. Langjährige Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass der Wassereintrag bei Fachwerkkonstruktionen zum überwiegenden Teil nicht über die Holzoberfläche, sondern über Fugen im Holzgefüge, hauptsächlich zwischen Holz und Ausfachung sowie über Kondensatbildung im Inneren der Konstruktion erfolgt. Das im Holz angefallene Wasser kann aber im Wesentlichen nur über die Holzoberfläche abdunsten. Demzufolge ist neben der bauphysikalischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes und dessen Nutzung auch der konstruktive Holzschutz zu beachten. Bei der Beschichtung bedeutet das "weniger ist mehr". Daher müssen, sofern überhaupt Anstrichstoffe aufgebracht werden, diese sehr diffusionsoffen sein. Neben der Forderung nach diffusionsoffenen Anstrichen ist auch der Auftrag einer möglichst geringen Schichtdicke zu berücksichtigen. Beschichtungen auf Fachwerkhölzern haben im Außenbereich im Wesentlichen dekorative Funktion, sofern diffusionsoffene Anstrichstoffe verwendet werden. Besondere Beachtung ist der zukünftigen Unterhaltung und Wartung zu schenken. Empfohlen wird z. B. eine Vereinbarung über regelmäßige Kontrollen/Monitoring.
17,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
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