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Green Roof Guidelines - Guidelines for the Planning, Construction and Maintenance of Green Roofs

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Green Roof Guidelines - Guidelines for the Planning, Construction and Maintenance of Green Roofs

The FLL "Green Roof Guidelines - Guidelines for the Planning, Construction and Maintenance of Green Roofs" were developed from the "Principles for Green Roofing" published in 1982 and have been revised several times since 1990. They are recognized as a benchmark set of guidelines for green roofs in Germany. Abroad, the FLL Green Roof Guidelines are noted with great acceptance and serve as a basis for the development of national regulations in some neighboring countries.In a major change compared to the 2008 edition, the topic 'Securing against material displacement on flat and pitched roofs' has been fundamentally revised. For the first time, the different forms of material displacement, such as surface erosion, slippage and exceeding the angle of repose are now considered separately. Corresponding safeguards against these three types of material relocations are described. In addition, topics have been supplemented that are subject to technical developments and where new issues have arisen. Turf greening has been taken up as a vegetation with its own turf substrate requirement profiles. The issue of biodiversity of green roofs is another new topic being considered, since a better protection of the flora and fauna than providing habitats on roofs will hardly be possible to achieve in urban areas. Other new topics are 'solar systems on green roofs', as well as, retention performance of green roofs'. Finally, the information on the neighboring works of roof and building waterproofing has been adapted due to the extensive and fundamental changes of DIN 18195, DIN 18531, DIN 18532 and DIN 18533.For current and other efforts to increase the share of green infrastructures in urban areas (e.g. white paper Urban Green), the FLL green roof guidelines are an important instrument in the structural implementation of these goals.
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Fachbericht Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand

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Fachbericht Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand

Verkehrsflächen und Bäume sind fester Bestandteil unserer Siedlungsstrukturen und tragen auf unterschiedliche Art und Weise maßgeblich zu unserer Lebensqualität bei. Die Anforderungen an eine moderne Verkehrsinfrastruktur müssen mit den Zielen und Anforderungen an eine straßenbegleitende Begrünung in Einklang gebracht werden.Für Maßnahmen zur Erhaltung von Verkehrsflächen mit (Alt-)Baumbestand sind dringend Empfehlungen notwendig, die sowohl der Verkehrsfläche als auch dem Baum gerecht werden. Um diese Lücke im Bereich der Regelwerke zu schließen, haben sich die Regelwerksgeber „Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. (FLL)“ und die „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV)“ zusammengetan und in einem verbandsübergreifenden Fachgremium diesen Fachbericht erarbeitet.Der Fachbericht zeigt verschiedene Möglichkeiten der Sanierung von schadhaften Verkehrsflächen mit Baumstandorten auf und entwickelt Lösungen, um beide Nutzungen zu erhalten und zu verbessern. Hierfür werden die Grundlagen des Wurzelwachstums und die Anforderungen an Baumstandorte in Verkehrsflächen dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Verkehrsflächen gegeben. Ausgangspunkt der Lösungsmöglichkeiten bildet der Straßen-/Tiefbau unter Berücksichtigung und nach Möglichkeit dem Erhalt bzw. Schutz des Baumes.Die Publikation erscheint in der Schriftenreihe der FLL mit der Bezeichnung „Fachbericht“ und im FGSV-Verlag als „Merkblatt“. Beide Veröffentlichungen sind inhaltlich gleich. Mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung dokumentieren FGSV und FLL erneut ihre gute Zusammenarbeit. Bereits 2015 sind die unter Federführung der FLL erarbeiteten „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1“ bei beiden Verbänden erschienen. Der neue Fachbericht wurde nun unter Federführung der FGSV erarbeitet.
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Fassadenbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und
Instandhaltung von Fassadenbegrünungen

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Fassadenbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen

Fassadengebundene Begrünungen haben sich zu komplexen Systemen weiterentwickelt und werden immer mehr im Bauwesen integriert. Diese meist in Modulbauweise erstellten Elemente werden in geeigneter Weise auf die Fassade montiert und erweitern das Pflanzenspektrum von den typischen Kletterpflanzen hin zu allen pflanzlichen Lebensformen. Die stetige Weiterentwicklung dieser Bauweisen bezieht sich neben der Dach- und Innenraumbegrünung sowohl auf bodengebundene Fassadenbegrünungen als auch auf die verschiedenen Bauweisen wandgebundener Begrünungen sowie Mischformen, inklusive deren Bauart, Baustoffe und Pflanzenverwendung. Die bisherigen Ausgaben aus den Jahren 1995 und 2000 etablierten sich im Berufsstand und wurden vielfach umgesetzt. Dennoch erschien es den Bearbeitern der nun vorliegenden Richtlinien erforderlich, eine erweiterte Fassung zu veröffentlichen. Im Zuge der dritten Überarbeitung wurden die Inhalte des Regelwerks in der praktischen Anwendung überprüft und teilweise durch neue Erkenntnisse aus Praxis und Wissenschaft ergänzt und aktualisiert. Daher finden sich nicht nur Anpassungen an den Stand von Wissenschaft und Forschung im Bereich der bodengebundenen Fassadenbegrünungen, sondern auch ausführliche Darstellungen der Materialverwendungen sowie fassadengebundenen Begrünungsformen. Darüber hinaus werden die Themen Statik und Befestigung sowie Anforderungen an Baustoffe dargelegt.
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Holz und Holzprodukte im GaLaBau - Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau

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Holz und Holzprodukte im GaLaBau - Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau

Die neuen „FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau“ sind erstmals Anfang Juli 2019 veröffentlicht worden. Die Empfehlungen für Holz und Holzprodukte im GaLaBau gelten für Planung, Bau und Instandhaltung von Bauwerken und Bauteilen aus Hölzern, Holz- und Verbundwerkstoffen im Garten- und Landschaftsbau. Sie geben einen Überblick über die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten im bewitterten Außenbereich. Es werden Anforderungen für Planung, Errichtung und Beurteilung von Bauwerken unter Verwendung von Holz(produkten) im Außenbereich dargestellt. Damit sollen für Planer und Ausführende, Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie mit den im Handel erhältlichen Holzarten und Baustoffen die fachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Sie stellen eine fundierte Hilfe zum besseren Verständnis für den Baustoff Holz im Freiraum dar und leisten so einen Beitrag zur Vermeidung von zukünftigen Baufehlern. Auf der Basis von einschlägigen Normen und Regelwerken wurden viele Aspekte zusammengefasst, die zu berücksichtigen sind, um nachhaltige Bauwerke aus Holz und Holzprodukte zu bauen und langfristig zu erhalten.
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Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

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Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern

Mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Ausgabe der Publikation „Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern“ im Januar 2018, reagiert die FLL- Arbeitsgruppe „Bauverträge“ auf das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Neben den vielen neuen Regelungen sticht das sogenannte Anordnungsrecht des Auftraggebers hervor, weil es einzigartig ist, dass eine Vertragspartei einseitig einen Vertrag ändern kann. Gleichwohl bildet genau dieses aber die Realität des Bauens viel besser ab, als es das bisherige Werkvertragsrecht konnte. Auch wenn es nun ein Anordnungsrecht gibt, steht das Kooperationsgebot der Vertragspartner im Vordergrund; daher gibt es eine Wartezeit von 30 Tagen, in der sich die Parteien, so wie bei jedem anderen Werkvertrag auch, auf den geänderten Vertrag einigen sollen. Auch dieses Mal hat der Arbeitskreis versucht, praxisgerechte Regelungen zu finden, die den Interessenausgleich sicherstellen, juristisch einwandfrei sind aber den Praktiker nicht überfordern. Im Ergebnis wird hier ein neuer Mustervertrag zur Verwendung gegenüber Verbrauchern nach BGB unter Einbeziehung des Bauvertragsrechts des § 650a bis § 650h vorgelegt, damit notwendige und praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und Ausführungsunternehmen des Landschaftsbaus getroffen werden können. Der Musterbauvertrag besteht aus dem 32-seitigen Erläuterungsteil, dem vierseitigen Bauvertragsformular und einem Muster der wichtigen Widerrufsbelehrung inklusive Muster eines Widerrufformulars.
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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe
und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

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Freiflächenmanagement - Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen

Seit der ersten Auflage der Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen vor genau 10 Jahren, ist das Bewusstsein der hohen Bedeutung der Pflege und Instandhaltung für die Qualität von Grünlagen deutlich gestiegen. So ist im Weißbuch Stadtgrün von höchster Stelle unterstrichen worden, wie unverzichtbar die Pflege und Instandhaltung ist. Nur Anlagen, die nach ihren Erfordernissen Instandgehalten werden, können die ihr zugedachten Funktionen umfassend erfüllen. Langfristiges Denken ist gefragt, wenn es um die nachhaltige Nutzung und Planung einer Anlage geht. Eine Grundlage hierfür bietet der Lebenszyklusgedanke. Die Übertragung des Lebenszyklusgedankens auf Planung, Bau und Instandhaltung als zusammenhängende Organisationseinheit bzw. als nachhaltige Betrachtung von Freiflächen wurde in die Empfehlungen aufgenommen und bildete einen wichtigen Überarbeitungsschwerpunkt. Die Entwicklung und praxisnahe Aufbereitung von Methoden und Prozessen, welche heute in der Praxis des Freiflächenmanagements angewendet werden können, ist ebenfalls der intensiven Arbeit dieses Ausschusses zu verdanken. Neben den hier vorgelegten Empfehlungen sind in den letzten Jahren auch der Objektartenkatalog Freianlagen (OK Frei), der Signaturenkatalog (SK Frei) und der Bildqualitätskatalog Freianlagen (BK Frei) entstanden. Bei dieser grundlegenden Überarbeitung, wie auch bei den anderen Veröffentlichungen aus diesem Regelwerksausschuss, konnten wieder alle wichtigen Verbände aus der Wohnungswirtschaft, dem Facility Management, der Landschaftsarchitektur, dem Landschaftsbau und nicht zuletzt aus den Gartenämtern gewonnen werden, die mit großem Konsens einen Beitrag für die Qualität im Freiflächenmanagement leisteten und die Bedürfnisse der Eigentümer und Nutzer von der Planung bis zum Abbruch optimal umsetzten.
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Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920

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Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920

Durch die grundlegenden Überarbeitungen der ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" und der Landschaftsbau-Fachnormen der Normenreihe DIN 18915 bis DIN 18920 ist eine Aktualisierung und Anpassung der "Nebenleistungen, Besondere Leistungen und gewerbliche Verkehrssitte bei Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920" notwendig geworden. Die nachfolgende Zuordnung der Leistungen der Landschaftsbau-Fachnormen zu Besonderen Leistungen (BL) und den nach der gewerblichen Verkehrssitte (GV) dazugehörenden Teilleistungen sowie zu ausdrücklich in den ATV aufgeführten Nebenleistungen (NL) soll hier Klarheit schaffen. Eine Erweiterung hat mit der Formulierung der dem Auftraggeber zuzuordnenden Planungsaufgabe (PA) stattgefunden. Damit soll eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeit vorgenommen werden. Das vorliegende Werk soll in der Praxis zur Rechtsklarheit beitragen und insbesondere aufzeigen, welche Leistungen eine Planungsaufgabe darstellen, welche Leistungen eine Besondere Leistung darstellen und gesondert zu vergüten sind und welche Leistungen ohne gesonderte Erwähnung im Vertrag als Nebenleistung oder als Gewerbliche Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Den Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern soll mit dieser Publikation eine konkrete Ausführungshilfe an die Hand gegeben werden. Ausdrücklich wird auf die Verpflichtung des Auftraggebers verwiesen, Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV DIN 18299 ff. zu beachten (vergleiche § 7 VOB/A). Gerade bei Landschaftsbauarbeiten und ihren vielfältigen technischen, vegetationstechnischen und ökologischen Möglichkeiten sind die Definition des Begrünungszieles und damit verbunden die Festlegung von Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen durch den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, auch weil manchmal ein Teil der erforderlichen Leistungen gegebenenfalls durch andere Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber selbst erbracht werden. Der Bedeutung von Voruntersuchungen und der Festlegung der zu erbringenden Leistungen tragen die hier behandelten Normen dadurch Rechnung, dass diese Aufgaben des Auftraggebers in den jeweiligen Abschnitten für Prüfungen bzw. für die Ausführung ausdrücklich festgehalten sind.
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Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden

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Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden

Bei dem Übergangsbereich Freifläche-Gebäude handelt es sich um eine sensible Schnittstelle, bei der es in der Vergangenheit bei Planung und Ausführung zwischen den beteiligten Leistungsbereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Landschaftsbaus immer wieder zur Unstimmigkeiten gekommen ist. Um dies zukünftig zu vermeiden bzw. zu minimieren, hat der FLL-Regelwerkausschuss "Übergangbereich Freifläche-Gebäude" in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachverbänden des Hochbaus die FLL-"Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden" als bundesweit geltende FLL-Empfehlungen ausgearbeitet. Der Geltungsbereich der Empfehlungen umfasst die fachgerechte Planung und Ausführung des Übergangbereiches zwischen der (meist) abgedichteten Gebäudeaußenwand / Fassadensockel und der angrenzenden Freifläche. Dazu werden in den vorliegenden Empfehlungen aufbauend auf der Beschreibung der unterschiedlichen Außenwandkonstruktionen und Freiflächentypen die wesentlichen Anforderungen an die hier anschließenden Freiflächen (z. B. Vegetationsflächen, Wasserflächen, Wege-, Platz-, Terrassenflächen) formuliert. Je nach Art und Ausführung der erdberührten Gebäudeteile können bei der Herstellung der landschaftsgärtnerischen Leistungen ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Gebäu-des erforderlich sein. Hierzu werden technische Ausführungen in einer Vielzahl von Vari-anten dargestellt. Da die Anzahl der Ausführungsvarianten und deren Kombinationen in der Praxis nicht überschaubar sind, können die dargestellten und erläuterten Bauweisen nicht immer in genau dieser Form umgesetzt werden und sind daher als Prinzipskizzen zu betrachten.
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Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

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Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit

Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen unseren Lebensraum. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten. Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit erstmals ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien. Die letzte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien wurde 2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen durchgeführt. Ergänzt wurde eine Passage zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen.
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