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bga Merkblatt 02, Stand August 2016. Ausgleichs- und Spachtelmassen auf Gussasphaltestrich

Merkblatt

bga Merkblatt 02, Stand August 2016. Ausgleichs- und Spachtelmassen auf Gussasphaltestrich

Das Merkblatt soll Hinweise auf Prüfungen des Gussasphaltestrichs geben und die Auswahl geeigneter Ausgleichs- und Spachtelmassen erleichtern. Für die Erstellung des Merkblattes wurden mit zement- und calciumsulfatgebundenen Spachtelmassen auf Gussasphalt Praxisversuche mit einigen führenden Spachtelmassenherstellern durchgeführt. Spachtelungen sind erforderlich, wenn auf dem Gussasphaltestrich ein dampfdichter Oberbelag verlegt werden soll und ein saugender Untergrund hergestellt werden muss, oder wenn Oberbeläge eine erhöhte Ebenheit erfordern. Das Merkblatt bezieht sich auf neu hergestellte sowie vorhandene Gussasphaltestriche der Härteklassen ICH 10 und IC 10 im normal beheizten Innenbereich gemäß DIN 18560-1. Es gilt nicht für Gussasphaltestriche der Härteklassen IC 15, IC 40 und IC 100, weil diese im Regelfall ohne Oberbelag hergestellt werden und somit auch nicht gespachtelt werden müssen. Es werden Anforderungen an den Gussasphaltestrich formuliert und Prüfmöglichkeiten beschrieben. Bei der Vorbereitung eines Gussasphaltestrichs, auf den eine Spachtelung aufgebracht werden soll, wird zwischen neu hergestellten und bereits genutzten Gussasphaltestrichen unterschieden. Bei der Ausführung der Spachtelungen auf Gussasphalt sind produktabhängig Randbedingungen zu beachten. Die Unterschiede von Spachtelmassen auf Zement- und Gipsbasis werden erläutert und sinnvolle Schichtdicken beschrieben. Abschließend werden Hinweise auf die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten und Feldbegrenzungsfugen bei starren Oberbelägen gegeben.
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