test

test

Produkte

Filtern Sie Ergebnisse für eine gezielte Suche.

275 Artikel

Merkblatt DWA-M 305, September 2022. Gasfackeln auf Biogasanlagen

Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung über einen Speicher einer Verwertungsanlage zu. Ist die Verwertung des Biogases aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas - soweit es nicht gespeichert werden kann - einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Fackelanlagen eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen, dass auf Biogasanlagen eine alternative Gasverbrauchseinrichtung vorgehalten wird. Neben Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen spielen als Ursache für zusätzliche Ausfallzeiten der regulären Gasverwertung zunehmend Netzengpässe und Einspeisemanagementmaßnahmen eine Rolle. Während dieser Zeiten kann die Stromeinspeisung nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erfolgen, sodass für überschüssiges Biogas eine sichere und umweltgerechte Verbrauchseinrichtung vorgehalten werden muss. Mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam ein Regelwerk für Biogasfackeln als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Das Merkblatt gibt Planenden, Erstellern, Betreibern und Sachverständigen praxisorientierte Leitlinien für Auslegung, Bau, Betrieb und Prüfung dieser Anlagen.

Stand: 09 / 2022

58,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 256-9, September 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 9: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Darüber hinaus müssen die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifiziert werden. Messeinrichtungen zur Bestimmung des Drucks sind auf Kläranlagen für Überwachungs-, Steuerungs-und Regelungsaufgaben in zahlreichen Prozessen installiert. In dem Merkblatt wird der Druck als primäre Prozessgröße betrachtet. Die Druckmessung kann als reine Schutzfunktion für Maschinen und Anlagen sinnvoll sein oder der Druck dient als Prozessgröße, die einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfahrenstechnischer Prozesse hat. Neben dem Druck als direkte Messgröße wird auf Kläranlagen die Druckmessung auch zur Bestimmung von Füll- und Grenzständen sowie von Volumenströmen eingesetzt. Diese auf der Druckmessung basierenden Parameter sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie werden in den Merkblättern DWA-M 256-6 und DWA-M 264 ausführlich behandelt.

Stand: 09 / 2022

46,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 384, Juni 2022. Bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen - Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in der Praxis

Die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche und landschaftsbauliche Verwertung von Klärschlämmen haben sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in 2017 grundlegend geändert. Die Verordnung legt für Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50.000 Einwohnerwerten ab 2032 den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung fest. Für kleinere Kläranlagen bleibt die Option der bodenbezogenen Verwertung nach AbfKlärV jedoch langfristig verfügbar. Das Merkblatt wendet sich daher vor allem an kleine und mittlere Abwasserbehandlungsanlagen, um diesen eine Hilfestellung zu den künftig bei der Klärschlammverwertung zu beachtenden Vorgaben und deren Umsetzung in der Praxis zu geben. Das Merkblatt hat das Ziel, aufbauend auf den Vorgaben des Abfall- und des Düngerechts die wesentlichen Grundlagen einer künftigen bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen darzustellen. Daneben werden angesichts des steigenden Bedarfs an Zwischenlagerkapazitäten auch baurechtliche Aspekte betrachtet sowie Vorschläge zur Abschätzung des noch bestehenden Absatzpotenzials für die Düngung mit Klärschlämmen vorgestellt. Des Weiteren werden auch die Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von Klärschlämmen angesprochen sowie der aktuelle Sachstand des Einsatzes von Klärschlamm im Landschaftsbau gegeben.

Stand: 06 / 2022

82,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 256-6, Mai 2022. Prozessmesstechnik auf Kläranlagen - Teil 6: Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands

Verlässliche Messwerte sind eine wichtige Voraussetzung für einen optimierten Betrieb von Kläranlagen, der sich an Emissionsgrenzwerten und Qualitätsvorgaben orientiert. Die Anforderungen an Betriebsmesseinrichtungen hängen maßgeblich von den verfahrenstechnischen Bedingungen und den örtlichen Gegebenheiten einer Kläranlage ab. Bereits im Planungsstadium ist das geeignete Messverfahren auszuwählen. Der Planer hat die Aufgabe, die Geräteanforderungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall nach Messstoff, Messort und Umgebungsbedingungen festzulegen. Darüber hinaus muss er die automatisierungs-, verfahrenstechnischen und betrieblichen Anforderungen genau spezifizieren. Die Digitalisierung der Signalverarbeitung und Informationsübertragung ermöglicht eine Vielzahl neuer Funktionen, die in Bezug auf die gestellten Anforderungen zu bewerten sind. Die Merkblattreihe DWA-M 256 "Prozessmesstechnik auf Kläranlagen" mit den Teilen 1 bis 8, soll Planern und Betreibern von Kläranlagen eine Hilfe bei der Auswahl von Messeinrichtungen geben. Geeignete Geräte sind für einen zuverlässigen und wirtschaftlichen Anlagenbetrieb unabdingbar. Neben einer ausführlichen Darstellung der möglichen Einsatzorte der in der Merkblattreihe DWA-M 256 behandelten Messeinrichtungen werden auch die Messprinzipien, die daraus resultierenden spezifischen Gerätemerkmale und die technischen Anforderungen an die Geräte ebenso behandelt wie die betrieblichen Aspekte. Im Teil 6 werden die "Messeinrichtungen zur Bestimmung des Füll- und Grenzstands" dargestellt.

Stand: 05 / 2022

58,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 1060, April 2022. IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser

Die Vereinigungen von DWA und DVGW haben von der im IT-Sicherheitsgesetz erwähnten Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard zu formulieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Eignung dieses IT-Sicherheitsstandards für den Sektor Wasser festgestellt. Er dient als Grundlage für die Risikoabschätzung und die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten, Prozesse und Daten von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen, unabhängig davon, ob eine Anlage gemäß BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) als Kritische Infrastruktur eingestuft ist. Im Rahmen des Risikomanagements gilt das DWA-M 1060 zusammen mit dem IT-Sicherheitsleitfaden (separat zu erwerbende Web-Applikation) - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen - als branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse vor Ausfall bzw. Manipulation. Durch Anwendung kann das Risiko einer Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge aufgrund einer abstrakten möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.

Stand: 04 / 2022

58,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4, März 2022. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers

Die Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102 (BWK-A/M 3) "Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer" widmet sich wasserwirtschaftlichen Anliegen des Gewässerschutzes mit besonderer Fokussierung auf niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse ("Regenwetterabflüsse"). Sie enthält emissions- und immissionsbezogene Grundsätze und Vorgaben zum Umgang mit Regenwetterabflüssen und bezieht sich sowohl auf Niederschlagswasser im (modifizierten) Trennverfahren als auch auf Mischwasserabflüsse im Mischverfahren. Die Arbeits- und Merkblattreihe gliedert sich wie folgt: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers Teil 5: Hydromorphologische und biologische Verfahren zur immissionsbezogenen Bewertung Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100 "Leitlinien der integralen Siedlungsentwässerung (ISiE)", DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Die Arbeits- und Merkblattreihe wurde in den beiden Verbänden DWA und Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) im Regelwerk veröffentlicht und richtet sich an alle im Bereich der Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen aus Siedlungsgebieten zur Einleitung in Oberflächengewässer tätigen Ingenieurbüros, Kommunen, Entwässerungsbetriebe und Aufsichtsbehörden.

Stand: 03 / 2022

79,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 304, Februar 2022. Vom Abfall zum Abfallschlüssel - Ein Praxisleitfaden für Abfälle aus dem Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen

Das Merkblatt gibt allen Akteuren eine praxisnahe Hilfestellung für die im Baubereich anfallenden Abfälle - mit Ausnahme von Bodenaushub - an die Hand, um den jeweils zutreffenden Abfallschüssel zu ermitteln. Dabei wird auf spezifische Regelungen der einzelnen Bundesländer hingewiesen und die Anpassung des Abfallverzeichnisses an das Chemikalienrecht berücksichtigt. Beim Rückbau von Gebäuden fallen unterschiedlichste Abfälle an, deren geordnete und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung sicherzustellen ist. Neben bedeutsamen Abfallströmen, wie den mineralischen Abfällen Bauschutt und Bodenaushub, fallen eine Vielzahl anderer nicht mineralischer Abbruchmaterialien wie zum Beispiel Metalle, Kunststoffe, Verbundmaterialien oder Holzabfälle an. Die Verantwortung für eine gesetzeskonforme Entsorgung obliegt dem Abfallerzeuger bzw. dem Abfallbesitzer des jeweiligen Bauvorhabens. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung und/oder Deponierung/Beseitigung) ist eine abfallrechtliche Deklaration zwingend erforderlich. Insbesondere für Planende, Abfallerzeuger und -besitzer, die selten oder noch nie mit einer solchen Aufgabenstellung konfrontiert worden sind, stellt dies oft eine große Herausforderung dar. Das Merkblatt unterstützt dabei und vertieft in diesem Sinne das DWA-M 303 "Wiedernutzbarmachung von kleinen Grundstücken - Abbruch, Rückbau und geordnete Entsorgung" hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Abfallschlüssels.

Stand: 02 / 2022

88,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

DWA-Kommentar zum Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen (Dezember 2017). November 2021

Im Kommentar ist das Merkblatt DWA-M 715 "Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen" (Dezember 2017) im Originaltext mit abgedruckt. Zur Verdeutlichung ist der Originaltext des Merkblattes im Kommentar grau unterlegt. Die Beseitigung von Verunreinigungen durch Mineralöle/Mineralölprodukte auf öffentlichen Verkehrsflächen ist schon immer ein aus verschiedenen Gründen problematischer Tätigkeitsbereich. Der Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Um das definierte Ziel der Sicherheit im Straßenverkehr bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt zu erreichen, stehen dazu auch mehrere Reinigungsverfahren zur Auswahl: Einsatz von Ölbindemitteln, Einsatz von Ölbindevliesen, Einsatz von flüssigen Reinigungsmitteln und maschinelle Ölspurbeseitigung. Der Kommentar liefert ausreichende und verständliche Erläuterungen und zusätzliche Hintergrundinformationen, die im Merkblatt nicht den erforderlichen Platz fanden. Durch Anregungen und Gedanken, die im Rahmen der Bearbeitung innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, wurden neue und objektive Kriterien sowie Handlungsspielräume und Alternativen nach dem heutigen Stand der Technik festgehalten, formuliert und beschrieben. In der zweiten, überarbeiteten Auflage wird in Verbindung mit dem Klimawandel und der Verhinderung von Kontaminationen in die Umwelt ein neuer Fokus auf den Umweltschutz gelegt. Die Inhalte des DWA-Fachkundelehrgangs werden konkretisiert und ganz neu aufgenommen ist das Thema "Ehrenamt und Freistellung" innerhalb der Ölschadenbekämpfung. Der DWA-Kommentar richtet sich hauptsächlich an Einsatzkräfte im Bereich der Gefahrenabwehr, Mitarbeiter/innen der Straßenbaulastträger, Sachverständige, Gerichte, Behörden und Institutionen.

Stand: 11 / 2021

86,50 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten

Merkblatt DWA-M 102-3 / BWK-M 3-3, Oktober 2021. Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Teil 3: Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen

Teil 3 führt die immissionsbezogenen Regelungen der bisherigen Merkblätter BWK-M 3 und -M 7 zusammen und entwickelt sie unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vorliegenden umfangreichen praktischen Anwendungen weiter. Die Weiterentwicklung betrifft die Schwerpunkte: Erweiterung der Methodik der Nachweisführung um eine Relevanzprüfung; Implementierung der Möglichkeit zur Anwendung eines Fließzeitverfahrens zur Abbildung der zeitgerechten Abflussüberlagerung bei der vereinfachten Nachweisführung; Beschreibung eines Verfahrens zur Plausibilisierung der potenziell naturnahen Hochwasserabflussspenden; Definition von Zielvorgaben für die Feinfraktion der Abfiltrierbaren Stoffe (AFS63).Der detaillierte hydraulische Nachweis wird aufgrund der Praxiserfahrungen durch einen hydromorphologischen Nachweis ersetzt. Die Methodik der biologischen Nachweisführung wurde entsprechend dem heutigen Kenntnisstand fortentwickelt. Die detaillierte Beschreibung der Methodik der hydromorphologischen und der biologischen Nachweisführung ist ausgegliedert worden und wird zukünftig im Merkblatt DWA-M 102-5/ BWK-M 3-5 ausführlich beschrieben. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 und dem Merkblatt DWA-M 102-3 liegt damit für die Beurteilung der niederschlagsbedingten Einleitungen der Siedlungsentwässerung nach dem von der EG- Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geforderten kombinierten Ansatz aus Emissions- und Immissionsbetrachtung ein aufeinander abgestimmtes, in sich geschlossenes technisches Regelungswerk vor.

Stand: 10 / 2021

107,00 € inkl. MwSt., ggfs. zzgl. Versandkosten
Seite 4 von 14

test

test