Merkblatt DWA-M 149-3, Mai 2024. Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 3: Beurteilung nach optischer Inspektion (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , M 149-3
Erscheinungsjahr
2024
Stand
05 / 2024
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben
88 Seiten, 4 Abb., 65 Tab.
E-Book
ISBN 9783968627021
Sprache
Deutsch
Dieses Merkblatt ersetzt das Merkblatt DWA-M 149-3 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 3: Beurteilung nach optischer Inspektion" aus dem Jahr 2015. Es gilt in Verbindung mit DIN EN 13508-2 "Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" und dem Merkblatt DWA-M 149-2 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion".
Das Merkblatt gilt für die Beurteilung der Ergebnisse der optischen Inneninspektion, d. h. die Feststellung des Ist-Zustands von Kanalisationen oder ihrer Teile, wie Abwasserleitungen und -kanäle, Schächte und Inspektionsöffnungen, einschließlich der Grundstücksentwässerung im Rahmen der Instandhaltung.
Es richtet sich an alle im Bereich der Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Firmen, die mit der Zustandsbeurteilung betraut werden.
Das Merkblatt gilt für die Beurteilung der Ergebnisse der optischen Inneninspektion, d. h. die Feststellung des Ist-Zustands von Kanalisationen oder ihrer Teile, wie Abwasserleitungen und -kanäle, Schächte und Inspektionsöffnungen, einschließlich der Grundstücksentwässerung im Rahmen der Instandhaltung.
Es richtet sich an alle im Bereich der Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Firmen, die mit der Zustandsbeurteilung betraut werden.