Merkblatt DWA-M 1060, September 2024. IT-Sicherheit - Branchenstandard Wasser/Abwasser (E-Book (PDF-Datei))
Inhaltsgleich mit DVGW W 1060 (M)
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , M 1060
Erscheinungsjahr
2024
Stand
09 / 2024
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. -DVGW-, Bonn
Bibliografische Angaben
17 Seiten
E-Book
ISBN 9783968627045
Sprache
Deutsch
Die Vereinigungen von DWA und DVGW haben von der im IT-Sicherheitsgesetz erwähnten Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard zu formulieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Eignung dieses IT-Sicherheitsstandards für den Sektor Wasser festgestellt. Er dient als Grundlage für die Risikoabschätzung und die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten, Prozesse und Daten von Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen, unabhängig davon, ob eine Anlage gemäß BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) als Kritische Infrastruktur eingestuft ist.
Im Rahmen des Risikomanagements gilt das DWA-M 1060 zusammen mit dem IT-Sicherheitskompendium – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen – als branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse vor Ausfall bzw. Manipulation. Durch Anwendung kann das Risiko einer Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge aufgrund einer abstrakten möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.
Im Rahmen des Risikomanagements gilt das DWA-M 1060 zusammen mit dem IT-Sicherheitskompendium – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen – als branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse vor Ausfall bzw. Manipulation. Durch Anwendung kann das Risiko einer Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge aufgrund einer abstrakten möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.