Merkblatt B 11. Merkblatt über die Anwendung des Impakt-Echo-Verfahrens zur Zerstörungsfreien Prüfung von Betonbauteilen (E-Book (PDF-Datei))
Ausgabe März 2011
Details zum Merkblatt
Reihe
DGZfP-Merkblätter , B 11
Erscheinungsjahr
2011
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. -DGZfP-, Fachausschuss für Zerstörungsfreie Prüfung im Bauwesen, Unterausschuss Ultraschallprüfungen, Berlin
Bibliografische Angaben
37 Seiten, 23 Abb.
E-Book
ISBN 9783940283290
Sprache
Deutsch
Das Merkblatt B 11 beschreibt den derzeitigen Stand der Technik zur Anwendung des zerstörungsfreien Impakt-Echo-Verfahrens im Bauwesen. Es gibt die erforderlichen Informationen und Entscheidungsgrundlagen für Einsätze an Bauwerken und im Labor.
Es enthält neben einer Erläuterung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen auch die Beschreibung des Verfahrens mit Angaben zur Gerätetechnik sowie eine Übersicht über die Einsatzmöglichkeiten, die durch Anwendungsbeispiele illustriert werden. Weitere Abschnitte behandeln das Prüfprotokoll und die Personalqualifikation.
Das Merkblatt richtet sich an Nutzer und potentielle Anwender dieses Prüfverfahrens sowie an alle am Verfahren Interessierten. Es soll Auftraggebern und Auftragnehmern eine gemeinsame Basis zur Verständigung über die Möglichkeiten, Einsatzanforderungen und Grenzen des Verfahrens bieten und kann als Bestandteil einer Ausschreibung dienen. Als detaillierte Verfahrensanweisung ist das Merkblatt jedoch nicht gedacht. Zum Verständnis wird nur ein allgemeines technisches Hintergrundwissen vorausgesetzt.
Es enthält neben einer Erläuterung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen auch die Beschreibung des Verfahrens mit Angaben zur Gerätetechnik sowie eine Übersicht über die Einsatzmöglichkeiten, die durch Anwendungsbeispiele illustriert werden. Weitere Abschnitte behandeln das Prüfprotokoll und die Personalqualifikation.
Das Merkblatt richtet sich an Nutzer und potentielle Anwender dieses Prüfverfahrens sowie an alle am Verfahren Interessierten. Es soll Auftraggebern und Auftragnehmern eine gemeinsame Basis zur Verständigung über die Möglichkeiten, Einsatzanforderungen und Grenzen des Verfahrens bieten und kann als Bestandteil einer Ausschreibung dienen. Als detaillierte Verfahrensanweisung ist das Merkblatt jedoch nicht gedacht. Zum Verständnis wird nur ein allgemeines technisches Hintergrundwissen vorausgesetzt.