Merkblatt ATV-M 770. November 1995. Behandlung und Verwertung von Reststoffen aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben (E-Book (PDF-Datei))
Merkblatt
Details zum Merkblatt
Reihe
ATV-Regelwerk Abwasser - Abfall , M 770
Erscheinungsjahr
1995
Stand
11 / 1995
Herausgeber
Abwassertechnische Vereinigung e.V. -ATV-, Hennef, Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. -GFA-, Hennef
Bibliografische Angaben
37 Seiten
E-Book (PDF-Datei)
Sprache
Deutsch
Die Arbeitsgruppe 7.2.15 hat sich zur Aufgabe gestellt, einen "Leitfaden" für eine umweltgerechte und wirtschaftliche Behandlung und Verwertung von in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben anfallenden Rest- und Abfallstoffen zu erarbeiten. Dem Grundsatz Vermeiden - Vermindern - Verwerten ist unter Beachtung der Machbarkeit und Plausibilität konsequent gefolgt worden. Das Merkblatt soll in erster Linie Planern und zukünftigen Betreibern von neu zu erstellenden Betrieben oder Betrieben, die umfangreich umstrukturiert und umgebaut werden, eine Hilfestellung im Bereich der primären, während der Schlachtung und Fleischverarbeitung anfallenden, und der sekundären, während der Abwasserbehandlung anfallenden Rest- und Abfallstoffe, geben. Die vorgeschlagenen Behandlungsverfahren bzw. -Verfahrenskombinationen und die daraus resultierenden Verwertungsmöglichkeiten stellen einerseits Lösungen aus in der Praxis gewonnenen Erfahrungen und andererseits neuere Ergebnisse aus halb- und großtechnischen Anlagen dar. Um den Anwendern des Merkblattes einen Einstieg in die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die Zuordnung und die daraus resultierende Handhabung der anfallenden Rest- und Abfallstoffe zu ermöglichen, ist diesem Thema ein eigenes Kapitel gewidmet. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen haben gezeigt, daß die Betrachtungsweise und die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen) nicht einheitlich erfolgt und somit zu Unsicherheiten und ungleicher Behandlung führen kann. Um die Problematik der richtigen Abgrenzung und der damit verbundenen Wahl der Rechtsbegriffe nicht auf den gesamten Text zu übertragen, wird vor dem Hintergrund einer technischen Terminologie im Titel des Merkblattes und im weiteren von Reststoffen, Substraten und Schlämmen gesprochen. Nur in eindeutigen Fällen (z.B. Schlamm aus Leichtflüssigkeitsabscheidern) wird der Begriff Abfall benutzt. Das vorliegende Merkblatt befaßt sich in Abgrenzung zum Merkblatt ATV-M 767 "Abwasser aus Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben" nicht mit der biologischen Behandlung des Abwassers. Bezüglich der Einteilung der Betriebe, der Schlacht- bzw. Produktionsprozesse sowie der innerbetrieblichen Maßnahmen zur Verringerung des Abwasseranfalls und seiner Verschmutzung sei ebenfalls auf das ATV-M 767 verwiesen. Auf Nebenanlagen, die durchaus abwasser- und abfallrelevant sein können, wie Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Kälteanlagen, Wasseraufbereitungsanlagen etc. wird im Rahmen dieses Merkblattes nicht eingegangen.