ift-Richtlinie FE-18/1, Juli 2021. Fenster mit Öffnungsbegrenzung - Anforderungsstufen und deren Nachweis (E-Book (PDF-Datei))
Details zum Merkblatt
Reihe
Erscheinungsjahr
2021
Stand
07 / 2021
Herausgeber
Institut für Fenstertechnik e.V. -ift-, Rosenheim
Bibliografische Angaben
19 Seiten, 8 Abb., 6 Tab.
E-Book
ISBN 9783867914758
Sprache
Deutsch
Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele. Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich sind.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie
Sonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z. B. Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie
- bezieht sich auf öffenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 und umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Verglasung oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden).
- trifft auch für Nachrüstprodukte zu, die für das Fenstersystem geeignet sind.
- deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab (keine Schiebe-Funktion).
Sonderfunktionen der Öffnungsbegrenzer wie z. B. Feststeller gegen unbeabsichtigtes Schließen/Zufallen der Fenster und Endlagendämpfung zur Absorption von Bewegungsenergie sind zulässig, sofern sie der Erfüllung des Schutzziels des Systems nicht negativ entgegenstehen.