Empfehlungen zur Versickerung und Wasserrückhaltung (E-Book (PDF-Datei))
Ausgabe 2005
Details zum Merkblatt
Reihe
Erscheinungsjahr
2005
Stand
2005
Herausgeber
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Bonn
Bibliografische Angaben
47 Seiten
E-Book
Sprache
Deutsch
Zu einem nachhaltigen Umgang mit dem Oberflächenwasser gehören die Versickerung und Wasserrückhaltung. Deren positive Wirkungen gehen deutlich über die Vermeidung oder Verminderung von Hochwasserereignissen hinaus und reichen von der Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufes bis zur lokalen Verbesserung des Stadtklimas.
Die Empfehlungen befassen sich insbesondere mit den Anforderungen an wasserdurchlässige Flächen, Anlagen und Einrichtungen zur Versickerung und Wasserrückhaltung sowie an den Einbau und die Bearbeitung von Baustoffen und Böden. Den Empfehlungen liegen folgende Regelwerke zu Grunde: - ATV-DVWK-A 138: "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" (April 2005); - ATV-DVWK-A 117: "Bemessung von Rückhalteräumen" (März 2001); - ATV-A 166: "Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung" (November 1999); - ATV-DVWK-A 157: "Bauwerke in der Kanalisation" (November 2000); - und von der FGSV: "Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser im Straßenraum" (2002).
Die Empfehlungen befassen sich insbesondere mit den Anforderungen an wasserdurchlässige Flächen, Anlagen und Einrichtungen zur Versickerung und Wasserrückhaltung sowie an den Einbau und die Bearbeitung von Baustoffen und Böden. Den Empfehlungen liegen folgende Regelwerke zu Grunde: - ATV-DVWK-A 138: "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" (April 2005); - ATV-DVWK-A 117: "Bemessung von Rückhalteräumen" (März 2001); - ATV-A 166: "Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung" (November 1999); - ATV-DVWK-A 157: "Bauwerke in der Kanalisation" (November 2000); - und von der FGSV: "Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser im Straßenraum" (2002).