Arbeitsblatt DWA-A 780-2, Mai 2018. Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 780-2). Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen (E-Book (PDF-Datei))
Korrigierte Fassung: Stand August 2022
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , A 780-2
Erscheinungsjahr
2022
Stand
08 / 2022
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef
Bibliografische Angaben
31 Seiten, 3 Tab.
E-Book
ISBN 9783887216283
Sprache
Deutsch
Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in § 21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. Auf eine Rückhalteeinrichtung kann verzichtet werden, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird.
Die TRwS 780 "Oberirdische Rohrleitungen" (Teil 1 und Teil 2) führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, Teil 2 für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
Die TRwS 780 "Oberirdische Rohrleitungen" (Teil 1 und Teil 2) führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen, Teil 2 für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.