Arbeitsblatt DWA-A 362-1 Entwurf, Dezember 2023. Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze - Teil 1: Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme (E-Book (PDF-Datei))
Inhaltsgleich mit Arbeitsblatt DVGW G 265-1 (A)
Details zum Merkblatt
Reihe
DWA-Regelwerk , A 362-1
Erscheinungsjahr
2023
Stand
12 / 2023
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -DWA-, Hennef, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. -DVGW-, Bonn, Fachverband Biogas e.V. -FvB-, Freising
Bibliografische Angaben
86 Seiten, 3 Abb., 1 Tab.
E-Book
ISBN 9783968626697
Sprache
Deutsch
Das Arbeitsblatt dient als Grundlage für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Aufbereitung von Biogasen und für Anlagen zur Einspeisung von Biomethan und synthetischem Methan (SNG) in Gastransport- und Verteilungssysteme.
Einen Schwerpunkt des Arbeitsblatts bilden die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Beachtung von Umweltaspekten, unter anderem um Freisetzungen von Methan durch geeignete konstruktive und operative Maßnahmen für alle Betriebszustände möglichst zu vermeiden.
Ausführlich wird auf die Aspekte des Explosionsschutzes und der Vermeidung bzw. Absicherung gegen unzulässige Betriebszustände eingegangen und entsprechende Anforderungen an Anlagen, Bauteile und Baugruppen werden definiert. Ebenso werden die erforderlichen Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen umfassend erläutert.
Frist zur Stellungnahme: 4. März 2024
Einen Schwerpunkt des Arbeitsblatts bilden die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Beachtung von Umweltaspekten, unter anderem um Freisetzungen von Methan durch geeignete konstruktive und operative Maßnahmen für alle Betriebszustände möglichst zu vermeiden.
Ausführlich wird auf die Aspekte des Explosionsschutzes und der Vermeidung bzw. Absicherung gegen unzulässige Betriebszustände eingegangen und entsprechende Anforderungen an Anlagen, Bauteile und Baugruppen werden definiert. Ebenso werden die erforderlichen Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen umfassend erläutert.
Frist zur Stellungnahme: 4. März 2024