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Im Fokus: Schimmel

Schimmel in der Wohnung: Ursachen, Vermeidung und Entfernung

Schimmel an der Wand oder in der Wohnung ist eine der lästigsten Störungen im Alltag. Mehr über die Ursachen, Arten, Vermeidung und Beseitigung von Schimmel sowie zur Frage, wer bei Schimmelschäden haftet, wird hier erläutert.
 

Was sind die Ursachen für Schimmel?

Schimmel in der Wohnung ist stets unbeliebt. Zwar sind Schimmelpilze ein natürlicher Bestandteil der Umwelt, aber in Gebäuden sind Schimmelpilzsporen nicht nur unappetitlich, sondern potenziell auch riskant für die Gesundheit. Abgesehen davon entsteht Schimmel bei zu hoher Feuchtigkeit, die auch die Gebäudesubstanz negativ beeinflussen kann.

Um Schimmel zu beseitigen, ist es zunächst einmal nötig, die Ursache zu identifizieren. Die Voraussetzung für Schimmelpilz ist immer ein gewisses Maß an Feuchtigkeit, dessen Ursache zum Beispiel so aussehen kann:

  • Unzureichend gedämmte Außenwände
  • Falsches Lüftungsverhalten
  • Einbau neuer Fenster
  • Wasserschaden

Wenn diese Feuchtigkeitsansammlungen nicht abtrocknen, kann sich Schimmel bilden. Insbesondere kalte Stellen der Wohnung sind anfällig für Kondensation. Auch hinter Wandverkleidungen und Möbelstücken, in schlecht belüfteten Ecken oder Hohlräumen, an Fenstern oder in unbeheizten Kellern kann Schimmel entstehen. Neben dem schwarzen Schimmelpilz deuten auch Anzeichen wie ein muffiger Geruch, eine hohe Luftfeuchtigkeit sowie Wasser- und Stockflecken an den Wänden auf einen Schimmelbefall hin.
 

Welche Arten von Schimmel gibt es?

Bevor der Schimmel beseitigt wird, gilt es, die Art des Schimmels zu bestimmen, um bei der Entfernung korrekt vorzugehen. Weltweit sind vermutlich über 250.000 Schimmelarten vorhanden, von denen aber nur wenige in Wohnungen und Häusern vorkommen. Der schwarze Schimmel, der grüne Schimmel und der braune Schimmel treten am häufigsten auf.

Der schwarze Schimmel ist aufgrund seiner Farbe schnell zu erkennen. Er findet sich an feuchten, kalten Ecken in Wohnräumen. Grüner Schimmel hingegen ist eher flauschig. Er siedelt sich gern an Lebensmitteln, aber auch an feuchten Mauerwerken und Fensterbänken an. Und auch der braune oder gelbe Schimmel, im Volksmund als Hausschwamm bekannt, kann in der Wohnung auftreten. Es handelt sich um eine Bauholzpilzart, die große Schäden anrichten kann. Sie ist jedoch nicht gesundheitsschädigend.

Übrigens: Sogenannter Schwarzstaub oder »Fogging« führt dazu, dass die Wände in der Wohnung schwarz gefärbt sind. Jedoch stellt diese Verfärbung keinen Schimmel dar. Ein Schimmeltest von Profis hilft dabei, Klarheit zu schaffen und die richtige Maßnahme zur Schimmelentfernung zu wählen.
 

Welche gesundheitlichen Risiken bringt Schimmel mit sich?

Schimmel kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit von älteren Menschen, Kindern und Menschen mit schwachem Immunsystem haben. Gesundheitliche Probleme oder allergische Reaktionen können auftreten. Ein versteckter Befall von Schimmel ist dabei besonders gefährlich, denn hier verteilen sich die Sporen in der Luft. Je länger der Befall unentdeckt bleibt, desto länger leidet die Gesundheit. Daher ist es umso wichtiger, bei Schimmelbefall schnell professionelle Hilfe einzuschalten.
 

Wie lässt sich Schimmel vermeiden?

Wer Probleme mit Schimmel an den Wänden oder Decken hat, sollte sich ausführlich damit beschäftigen, dieses Problem künftig zu vermeiden. Denn Schimmelpilz ist nicht nur gesundheitsschädigend, er kann auch die Bausubstanz angreifen und die Qualität des Wohnens so deutlich beeinträchtigen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen, um Schimmel vorzubeugen, ist ein korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten (Link: auf Richtiges Heizen und Lüften, sobald es wieder verfügbar ist). Insbesondere in den kalten Monaten ist regelmäßiges Lüften wichtig, um die empfohlene Luftfeuchtigkeit von 50 bis 60 % einzuhalten. Ein Hygrometer hilft dabei, die Luftfeuchtigkeit im Blick zu behalten.

Richtiges Heizen ist ebenfalls sehr wichtig, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Feuchtigkeit kondensiert in kalten Räumen und bietet einen Nährboden für Schimmelpilz. Daher sollte die Temperatur in keinem Raum des Gebäudes unter 16 Grad sinken. Türen zu kälteren Räumen sollten geschlossen bleiben. Heizkörper stehen am besten frei zugänglich, um beste Leistung zu bringen.

Ebenfalls wichtig zur Vorbeugung von Schimmel ist eine gute Dämmung. So kann Feuchte von außen gar nicht erst in das Gebäude eindringen. Mit einer guten Außenabdichtung der Wände sowie Horizontalsperren im Boden, wie etwa aus Spezialparaffin, gelingt es, Poren im Mauerwerk dauerhaft abzudichten und Wärmebrücken zu schließen. Auch eine Schimmel Abdichtung an den Fenstern und weiteren Eingängen ins Gebäude ist wichtig, um das Risiko eines Schimmelbefalls zu minimieren.
 

Wie lässt sich Schimmel beseitigen?

Schimmelpilz in der Wohnung lässt sich leider nicht ohne Weiteres entfernen. Anti-Schimmelmittel helfen nur oberflächlich. Dabei bleiben die Ursachen für den Befall oft unentdeckt, was dazu führt, dass der Schimmel wiederkommt. Insbesondere bei größeren Flächen sollten Betroffene daher einen Profi hinzuziehen, der dabei hilft, die schimmligen Stellen zu analysieren, zu bewerten und korrekt zu entfernen.

Insbesondere in Neubauten gilt es, ein gutes Auge auf eventuelle Schimmelrisiken zu werfen. Denn die Feuchte von Beton, Mörtel, Putz und Estrich muss in den ersten zwei Jahren nach dem Bau erst noch entweichen. Dafür ist ein permanenter Wechsel von Lüften und Heizen nötig. Trotz der höheren Heizkosten lohnt sich dieses Vorgehen, denn so lassen sich Nerven und Geld bei der Schimmelpilzbekämpfung sparen.
 

Wer zahlt bei Schimmelschäden?

Eine häufige Streitfrage beim Thema Schimmel im Haus besteht darin, ob Mieter oder Vermieter für die Beseitigung und eventuell aufgetretene Schäden zahlen müssen. Grundsätzlich gilt laut § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass Mieter Schimmel im Gebäude direkt melden müssen. Wenn sie dies nicht tun, verwirken sie ihren Anspruch auf Schadensersatz und Mietminderung bei Schimmel.

Die rechtzeitige Meldung dient dazu, dass der Eigentümer des Gebäudes den Schimmel entfernen kann. Jedoch ist der Vermieter nicht automatisch für die Schimmelbeseitigung zuständig: Wenn sich herausstellt, dass Baumängel oder Schäden in den Wasserleitungen für den Schimmel verantwortlich sind, müssen sie zahlen. Wenn jedoch der Mieter verantwortlich ist, etwa durch mangelndes Lüften und Heizen, muss er den Schimmel beseitigen und hat keinen Anspruch auf Mietminderung.

Das Thema Schimmel im Haus führt oft zu Streitigkeiten, da es nicht leicht ist, nachzuweisen, woran der Schimmelbefall liegt. Ein Experte hilft dabei, zu klären, ob die Ursache für den Schimmelbefall am Gebäude selbst oder am Verhalten des Mieters liegt. Je nach Ursache müssen Mieter oder Vermieter für die Schimmelbeseitigung zahlen. Bei einem Leitungswasserschaden, der zu Schimmel an der Wand führt, zahlt normalerweise die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

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